Meldpflicht bei Zweitwohnsitz?

26. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
leoflos
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Meldpflicht bei Zweitwohnsitz?

Hallo,
Bin Studentin und studiere in CB, aber ich bin in Berlin bei meinen Eltern gemeldet.
Ich wohne in CB in einer WG und will mein Hauptwohnsitz in Berlin behalten.
Ich sehe aber nicht ein, dass ich die Zweitwohnsitzsteuer zahlen soll!
Meine ganze Post und wichtigen Unterlagenverkehr und Bankgeschäfte mache ich alle in Berlin und fahre auch jedes Wochenende nach Hause.

Muss ich mich melden und was passiert wenn ich dies nicht mache?

Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Hi,

ja, Sie müssen. Bußgelder für Meldevergehen entnehmen Sie dem Landesmeldegesetz (ich habe leider keine Ahnung, was CB heißt, und kann den Ort daher keinem Bundesland zuordnen). Ob darüber hinaus eine Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung vorliegt, müßten Sie mal die Kollegen im Unterforum Steuerrecht fragen.
Die Wahrscheinlichkeit, eines Meldevergehens überführt zu werden, ist eher gering.

Gruß vom mümmel

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
leoflos
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

CB heißt cottbus

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
leoflos
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Und wie Hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer?

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

zzzzzaaappppp

google Hilft oder im Bürgerbüro anmelden.
Warum willst du dich nicht ummelden?

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Hi,

10 % der Jahreskaltmiete (lt. Wikipedia).

Gruß vom mümmel

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

In der Tat müssen Sie sich ummelden.
Der gewöhnliche Aufenthalt bestimmt sich nämlich rein quantitativ, ggf. käme für Sie auch eine hauptwohnliche Ummeldung in Frage.
Dann zahlen Sie keine Zweitwohnsitzsteuer.

Ob Sie die neue Adresse allen Versicherungen etc.mitteilen, ist vom #einzelfall abhängig.
Den Schriftverkehr können Sie doch nach wie vor über die Adresse der Eltern abwickeln.

U.U. sind sie der Meldebehörde auch schon bekannt, denn der Wohnungsgeber ist in den meisten Bundesländern verpflichtet, den Mieter der Meldebehörde zu nennen. Dann könnten Sie Gefahr laufen, von Amts wegen umgemeldet zu werden.

Die Zweitwohungssteuer bemisst sich ganz unterschiedlich, hier kommt es u.a. auf die Ausstattung und das Alter der Wohnung an.
Bei einem WG-Zimmer dürfte es recht überschaubar sein.


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