Ich habe versäumt einen Nebenwohnsitz beim Einwohnermeldeamt anzumelden.
Dies würde ich gerne rückwirkend nachholen (Einzug Oktober 2021).
Muss ich mit einer Strafzahlung wegen einer Ordnungswidrigkeit rechnen, und wenn ja in welcher Höhe und wie gehe ich vor und die möglichst gering zu halten?
Einfach anmelden und fertig?
Meldung Nebenwohnung nachholen
6. August 2022
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Frage vom 6. August 2022 | 06:53
Von
Status: Frischling (37 Beiträge, 58x hilfreich)
Meldung Nebenwohnung nachholen
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#1
Antwort vom 6. August 2022 | 09:19
Von
Status: Unbeschreiblich (108056 Beiträge, 38114x hilfreich)
ZitatMuss ich mit einer Strafzahlung wegen einer Ordnungswidrigkeit rechnen, :
Selbstverständlich muss man damit rechnen das Gesetze angewendet werden ...
Zitatwenn ja in welcher Höhe :
Meines Wissens nach bis zu 1000 EUR
Zitatwie gehe ich vor und die möglichst gering zu halten? :
Da kommt es auch die Güte der Argumente an, mit der man das Versäumnis begründet.
#2
Antwort vom 6. August 2022 | 11:55
Von
Status: Unbeschreiblich (31284 Beiträge, 16713x hilfreich)
Ich gehe mal davon aus, dass die 1.000 Euro nicht voll ausgeschöpft werden. Es könnte aber weiterer Ärger drohen, falls an dem Ort eine Zweitwohnsitzsteuer erhoben wird.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 6. August 2022 | 19:55
Von
Status: Unbeschreiblich (31284 Beiträge, 16713x hilfreich)
Nachtrag: Ich habe in Ihrem Profil gesehen, dass Sie verheiratet sind - in dem Fall fällt keine ZWS-Steuer an, sofern man den ZWS aus beruflichen Gründen hat.
#4
Antwort vom 7. August 2022 | 21:42
Von
Status: Unbeschreiblich (44681 Beiträge, 15921x hilfreich)
ZitatMuss ich mit einer Strafzahlung wegen einer Ordnungswidrigkeit rechnen, :
Es gilt das Opportunitätsprinzip, d.h. das Einwohnermeldeamt kann ein Bußgeld verhängen, muss es aber nicht. Die Handhabung ist sehr unterschiedlich und hängt manchmal auch von der Lust des Mitarbeiters ab, eine OWi-Anzeige zu schreiben.
Wenn ein Bußgeld verhängt wird, dann wären z.B. in Hamburg bei einer Überschreitung der Frist von mehr als 9 Monaten 35-55€ Verwarnungsgeld fällig. Erst bei mehr als 12 Monaten käme man in Hamburg in den Bußgeldbereich, d.h. mehr als 60€.
Die Bußgelder sind nicht einheitlich geregelt und nur in Hamburg gibt es einen veröffentlichten Bußgeldkatalog, jedoch kann man die Bußgelder in Hamburg durchaus als Hinweis auf die ungefähre Höhe nehmen.
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