Missstände in Studiengang - Wie vorgehen?

16. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
absoluter_laie
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 24x hilfreich)
Missstände in Studiengang - Wie vorgehen?

Hallo,

ich mache gerade ein Master-Studium und sehe einige Missstände in unserem Studiengang und mich würde interessieren welche Möglichkeiten existieren diesen entgegen zu wirken sowohl innerhalb der Universität als auch anderweitig.

Ein wesentliches Problem, das ich sehe ist, dass der zeitliche Arbeitsaufwand bei weitem nicht mit dem ECTS-Grundsatz konform ist welcher besagt, dass "60 ECTS-Credits dem Arbeitsaufwand eines Vollzeitstudiums während eines typischen akademischen Jahres in einem formalen Studienprogramm entsprechen". (Quelle S. 16)

Meine Fragen:

1. Angenommen, der Einwand sei berechtigt, welche Stelle ist innerhalb der Universität dafür verantwortlich? Mir scheint es oft so, als ob die Professoren komplette Narrenfreiheit genießen.

2. Welche Möglichkeiten gibt es alternativ außerhalb der Universität dagegen vorzugehen?

Vielen Dank!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3769x hilfreich)

Zuerst mal die Fragen:

Sind die 60 Credits ein Muss oder eine Empfehlung/Richtlinie?
Gilt das für Voll- und Teilzeit/Berufsbgleitende Studiengänge gleichermaßen?

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#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Geht es um Unterschreitung oder Überschreitung? Ich kann mir gerade schwer vorstellen, wie 1800 h/Jahr überschritten werden können.
Und handelt es sich um eine objektive Einschätzung oder um deinen privaten Aufwand?
Ich erinnere mich noch an meine Zeit als studentische Hilfskraft, wo wir für 16 Wochenstunden als Korrektoren bezahlt wurden und ein Kommilitone mir erzählte, er brauche doppelt so lange, um alle Aufgaben zu korrigieren (ich brauchte immer 4-8 je nachdem, wieviele Studenten Lösungen einreichten, plus die 4 Unterrichtsstunden Tutorium). Das lag dann aber an ihm und nicht an einer generellen Überforderung.

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat:
Geht es um Unterschreitung oder Überschreitung? Ich kann mir gerade schwer vorstellen, wie 1800 h/Jahr überschritten werden können.


Wieso? Das wären dann 37,5 Std/Woche, das kann doch überschritten werden.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

Hier muss man etwas verstehen. Die Umstellung der Studiengänge im Rahmen des Bologna-Verfahrens hat das Ziel, die Studiengänge insoweit zu vereinheitlichen, dass sie vergleichbar sind und als Folge davon, dass der Abschluss in allen beteiligten Ländern einfach anerkannt werden kann.

Dies bedeutet aber nicht, dass hier bis zum I-Punkt durchorganisierte Studiengänge vorgegeben sind. Die Freiheit von Forschung und Lehre besteht nach wie vor, und das aus gutem Grund. Denn nur dadurch kann man der totalen Verschulung der Hochschulen und dem absoluten Stopp der Forschung entgegenwirken. Im Rahmen der Erstellung der Lehrprogramme haben bei der Ausfüllung der Programme die Profs natürlich wieder die Freiheit, die sie benötigen, um ihrem Beruf nachzugehen. Allerdings hat der Student auch die Freiheit, sich den Prof auszusuchen, der seiner Gewichtung entspricht.

So, und die Stunden, die man für eine Veranstaltung benötigt, als Studi, die kann der Prof ja nur schätzen. Ich sehe immer wieder, dass in den Evaluationen, die die Studis ja regelmässig machen müssen, die Einschätzung der Arbeit für eine Veranstaltung gewaltig schwankt. Von zu leicht, ich muss nichts tun, bis zu schwer, ich arbeite Tag und Nacht. Aber das war schon immer so. Der eine Student schafft es leichter, der andere eben nicht so leicht. Wo ist da jetzt bitteschön ein Mißstand? Ich sehe ihn nicht.

wirdwerden

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#5
 Von 
absoluter_laie
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 24x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.

Die Frage ob der Aufwand den ECTS Richtlinien entspricht oder nicht, würde ich hier mal gerne aussen vor lassen, deshalb hatte ich in meiner Eingangsfrage bewusst geschrieben "angenommen, der Einwand sei gerechtfertigt".

Falls mir jemand bei den eigentlichen Fragen weiterhelfen könnte, wäre ich sehr dankbar!

Hier nochmals:

Angenommen, der Einwand sei berechtigt...

1. Welche Stelle ist innerhalb der Universität dafür verantwortlich?

2. Welche Möglichkeiten gibt es alternativ außerhalb der Universität dagegen vorzugehen?

3. Ergänzung: Sind die ECTS-Richtlinien bindend für die Universiäten bzw. Lehrstühle?

Vielen Dank!

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

1. Das kommt drauf an. Hochschulpolitik ist Ländersache und dann nochmals Hochschulsache.

2. Keine

3. Es sind Richtlinien, die individuell ausgefüllt werden können.


wirdwerden

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