Mitbürger einer Gemeinde werden ohne dort zu wohnen

27. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb509786-44
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mitbürger einer Gemeinde werden ohne dort zu wohnen

Guten Tag,

ich hoffe ich bin hier im richtigen Forum.

Um eines vorweg zu nehmen. Mir geht es nicht darum Steuern zu erhalten oder irgendwelche Gelder beantragen zu können.

Wir möchten ein Grundstück erwerben, kommen aber aus einer anderen Gemeinde als das Neubaugebiet.
Nun wurde in dem Gemeinderat festgelegt, dass die Grundstücke nur an Bürger der Gemeinde veräußert werden dürfen und somit können wir nicht kaufen.

Nun gucken wir, wie wir irgendwie Mitbürger der Gemeinde werden können ohne den Wohnsitz ändern zu müssen, da wir an unsere Gemeinde gebunden sind.

Hat hier jemand einen Vorschlag wie das zu lösen wäre?

Wir möchten nichts illegales tun oder andere Personen mit hineinziehen.
Mein erster Gedanke war, bei Freunden einen Zweitwohnsitz anzumelden wo wir am WE immer wohnen um der Familie nah zu sein. Damit müssten die Freunde dann aber was bestätigen, was nicht ganz stimmt. Es könnte eine Strafe ausgesprochen werden.

Noch einmal. Wir würden diese Angaben bei der Steuer nicht angeben um irgendwelche Vorteile zu haben. Es lediglich darum, Mitbürger zu sein.

Mit freundlichen Grüßen

Tim

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von fb509786-44):
wie wir irgendwie Mitbürger der Gemeinde werden können ohne den Wohnsitz ändern zu müssen


Dir ist schon klar, daß der Sinn der Regelung ist, genau so etwas zu verhindern? Der Glaube an "Gesetzeslücken" ist ja nun leider nicht auszurotten...

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#2
 Von 
guest-12314.12.2022 20:47:12
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 66x hilfreich)

Da der Beschluss ja schon festgelegt ist braucht man nicht mehr darüber nachzudenken.
Sie sind an dem Tag wo der Beschluss gemacht wurde kein Mitbürger der Gemeinde gewesen.

Mit sehr starker Sicherheit wurde dies in dem Beschluss auch irgendwo festgelegt. ( Stichtag usw. )
Sonst wäre solch ein Beschluss sehr leicht zu umgehen, Untermietvertrag usw.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)

Zitat (von fb509786-44):
Nun gucken wir, wie wir irgendwie Mitbürger der Gemeinde werden können ohne den Wohnsitz ändern zu müssen, da wir an unsere Gemeinde gebunden sind.

Finde den Widerspruch ... wozu beraucht man dann ein Grundstück in der anderen Gemeinde?



Zitat (von fb509786-44):
Nun gucken wir, wie wir irgendwie Mitbürger der Gemeinde werden können ohne den Wohnsitz ändern zu müssen, da wir an unsere Gemeinde gebunden sind.

Und? Schon mal Zeit gehabt, in den Beschluss / die Satzung / die Vergaberichtlinen zu gucken wes genau da zu dem Thema drinsteht?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7140 Beiträge, 1495x hilfreich)

Sie sind sich sicher, dass die Grundstücke bereits vergeben sind und auch schon alles formelle dazu?
Meistens gibt es eine Nachrückeklausel. Dann ist das Verfahren für alle offen.

Nehmen wir mal an, es gibt keine vertragliche Klausel, die dem entgegenspricht und auch keine Klausel, die den Weiterverkauf regelt:
- Ihre Freunde kaufen das Grundstück
- Sie kaufen es von ihren Freunden

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 734x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
- Ihre Freunde kaufen das Grundstück
- Sie kaufen es von ihren Freunden


... und zahlen zweimal Grunderwerbsteuer ...

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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Hilfreich scheint hier zu sein, den exakten Wortlaut des Beschlusses/der Verordnung zu kennen, und dann zu gucken, was machbar und legal ist.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb509786-44
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fb509786-44):
Nun gucken wir, wie wir irgendwie Mitbürger der Gemeinde werden können ohne den Wohnsitz ändern zu müssen, da wir an unsere Gemeinde gebunden sind.

Finde den Widerspruch ... wozu beraucht man dann ein Grundstück in der anderen Gemeinde?

Wir möchten in der anderen Gemeinde bauen und das jetzige Haus verkaufen.

Zitat (von fb509786-44):
Nun gucken wir, wie wir irgendwie Mitbürger der Gemeinde werden können ohne den Wohnsitz ändern zu müssen, da wir an unsere Gemeinde gebunden sind.

Und? Schon mal Zeit gehabt, in den Beschluss / die Satzung / die Vergaberichtlinen zu gucken wes genau da zu dem Thema drinsteht?

Leider nein. Der Bürgermeister ist kaum zu erreichen und nur von dem würden wir diese bekommen. Aber ich werde sie mal anfragen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)

Zitat (von fb509786-44):
Der Bürgermeister ist kaum zu erreichen und nur von dem würden wir diese bekommen.

Ich wäre der Meinung, das diese zu den amtlichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme ausliegen / zugänglich sein müssten.

Aber mal als erstes per Mail oder Post anfragen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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