Mögliche Probleme bei Wohnsitz-Ummeldung

15. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
pal423720-26
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mögliche Probleme bei Wohnsitz-Ummeldung

Hallo, liebes Forum!

meine Fragen beziehen sich auf folgenden Fall.

Person A mietet zusammen mit seinem Freund seit 5 Jahren eine Wohnung. Beide stehen im Mietvertrag, der Freund ist in der Wohnung seit Mietbeginn gemeldet. Person A ist jedoch nur in der Wohnung der Eltern behördlich gemeldet, die in der gleichen Stadt wohnen. Alle offiziellen Dokumente, die Person A betreffen, laufen auf die elterliche Adresse: Arbeitsverträge, Finanzamt, Versicherung, Bank, KFZ-Papiere etc.

Der Lebensmittelpunkt von Person A hat sich nun eindeutig auf die gemeinsam gemietete Wohnung verlagert. Nun möchte Person A seinen Wohnsitz ummelden und möchte als Einzugsdatum September 2015 angeben, befürchtet jedoch eine Bußgeldstrafe wegen des Verstoßes gegen das Meldegesetz.

Die Fragen lauten wie folgt (es ist bekannt, dass bis zum 01.11.2015 kein Mietvertrag und keine Vermieterauskünfte bei der Ummeldung abgegeben werden müssen):

1) Muss Person A nachweisen, dass im Verlauf der letzten 5 Jahre der Lebensmittelpunkt in der elterlichen Wohnung war? Darf ein solcher Nachweis von Person A verlangt werden? Kann/Darf die Behörde eigene Nachforschungen anstellen und, falls ja, wie würden diese aussehen (z.B. Befragung des Vermieters, Einsicht in den Mietvertrag, Nachbarbefragung, Abgleich der Vertragsdaten bei Telekom/Strom usw.)?

2) In der Stadt von Person A gilt eine Zweitwohnsitz-Steuer, von der Person A bis vor Kurzem nichts wusste (ja, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht). Kann die von Person A mitgemietete Wohnung von der Behörde nun als nicht-angemeldeter Zweitwohnsitz angesehen werden und eine Rückzahlung der Steuern + Bußgeld verlangt werden?

3) Falls Person A als Einzugsdatum doch den Mietbeginn 2010 angibt, welche maximale Bußgeldstrafe kann dann verhängt werden: 500 oder 1000€? Welche Bußgelder sind im Durchschnitt üblich?

4) (Frage gelöscht - hier gibt es keine "Risikoanalysen" für geplante Straftaten)

Vielen Dank für die Antworten!

Freundliche Grüße

-- Editiert von Moderator am 15.09.2015 20:05

-- Thema wurde verschoben am 15.09.2015 20:05

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4 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Muss Person A nachweisen, dass im Verlauf der letzten 5 Jahre der Lebensmittelpunkt in der elterlichen Wohnung war?


Noch muß bei Straftaten und OWi'en immer noch der Staat die Schuld beweisen und nicht der Bürger die Unschuld.

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16553 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Das interessiert die Meldebehörde auch nicht wirklich weiter - die ist glücklich und zufrieden, wenn sich der Bürger endlich ordnungsgemäß anmeldet.

Mh.
Zumindest in der Stadt wo ich vor 20 Jahren gewohnt habe, wurde damals für verspätete Anmeldung häufiger mal ein Bußgeld von 75 D-Mark kassiert.
Seit dem es die Zweitwohnungssteuer gibt, kann ich mir auch vorstellen, dass das Interesse an pünktlicher Anmeldung gestiegen ist.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

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