Muss US-Bürger Geldstrafe zahlen?

1. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
Strafegeldzahlung
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss US-Bürger Geldstrafe zahlen?

Hallo liebe 123recht Community,

Ich hab folgende Frage. Ein Bekannter von mir aus den USA war im Juni zu Besuch in Berlin und hat ein wenig mehr getrunken als er sollte. Zwecks dessen hatte ich damals einen Krankenwagen gerufen, der wiederum die Polzei verständigt hat, die nun 112,09€ von ihm verlangen.
Nun würde ich gerne wissen, ob er diesen Betrag bezahlen muss oder ob er als Ausländer davon befreit ist.
(Der Brief ist übrigens auf deutsch und ohne mich würde Er kein Wort von dem geschriebenden verstehen)

P.S.
Er hat übrigens auch vor wieder nach Deutschland zu kommen, falls das relevant ist.

Danke schonmal im Vorraus :-)

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8 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Ist das nun eine Geldstrafe oder einfach nur eine Kostenrechnung? Am besten, Sie zitieren mal, was da steht (ohne Namensnennung natürlich).

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
Nun würde ich gerne wissen, ob er diesen Betrag bezahlen muss oder ob er als Ausländer davon befreit ist.


Jeder, der sich in DE aufhält, unterliegt deutschem Recht, solange er kein Diplomat ist (und auch dann tut er das in gewissen Grenzen).

Daher "muß" er in jedem Fall zahlen, egal ob es eine Geldstrafe oder eine zivilrechtliche Kostenforderung ist.

Ob man die in den USA erfolgreich durchsetzen kann/wird, ist eine andere Frage. Bei der Wiedereinreise könnte er aber bei offenen Forderungen Probleme bekommen.

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#3
 Von 
Strafegeldzahlung
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Der genaue Wortlaut des Schreibens ist wie folgt:

Sie wurden gemäß § 39 Abs. 1 Bundespolizeigesetz (BPoIG) in Gewahrsam genom men. Auf
Grund Ihres k6rperlichen Zustandes war eine arztliche Untersuchung zur Feststellung Ihrer
Gewahrsamstauglichkeit I Transportfahiqkeit notwendig.
FQr aile Mafsnahrnen der Gefahrenabwehr und zur Gewahrleistung der offentlichen Sicherheit
und Ordnung sind insgesamt Kosten in Hohe von 112,09 Euro entstanden. Die Bundespolizeidirektion
Berlin ist fur die entstandenen Kosten zunachst in Vorleistung getreten.
Gernats § 19 Abs. 2 Satz 1 BPolG ist fur die Kosten, die der Bundespolizei durch die unmittelbare
AusfOhrung einer Mafsnahrne entstehen, der Verantwortliche nach § 17 BPolG zum
Ersatz verpflichtet. In § 17 Abs. 1 BPolG heifst es: .Verursacht eine Person eine Gefahr, so
sind Matsnahmen gegen sie zu richten."
Nach Prufunq der Sach- und Rechtslage waren Sie Verursacher der Mafsnahrne und haben
die dadurch entstandenen notwendigen Kosten zu tragen.

Ich hoffe dadurch kann man es etwas besser verstehen.

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Nun ja - es ist wie vermutet KEINE Geldstrafe, sondern schlicht eine Einsatzkostenrechnung. Die hat rechtlich keinen anderen Status als eine Handwerkerrechnung. Wie SC schon sagte, muß man die theoretisch bezahlen - praktisch wird eine Nichtzahlung aber folgenlos bleiben. Auch im Falle einer Wiedereinreise dürfte es keinen Vermerk "XY hat Schulden" geben, insofern kann da nicht viel passieren.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#5
 Von 
Strafegeldzahlung
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist das denn auch sicher? Ich meine Die Polizei ist nicht gerade ein Handwerker...

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#6
 Von 
sky4321
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 103x hilfreich)

Er kann sehr wohl Probleme bei der Ein- oder Ausreise in Deutschland haben.
Der Zoll vollstreckt auch solche Forderungen bei seinen Kontrollen, welche auch im Innland statt finden können.
Einfach mal nach der „Bundeseinheitliche Grenzausschreibungsliste" im Internet suchen.


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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Außer dem Hinweis, daß die Liste existiert, findet man da nicht viel...

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#8
 Von 
sky4321
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 103x hilfreich)

Hier findet man ein wenig darüber was BENGALI ist.

http://www.german-police.de/board/thread.php?postid=43618

und hier

§ 2 Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung

"b)die Vollstreckung wegen Geldforderungen und die Erzwingung von Sicherheiten gegen im Ausland ansässige Schuldner, soweit diese Aufgaben Hauptzollämtern als Vollstreckungsbehörden obliegen, ausschließlich auf die Pfändung oder Wegnahme beweglicher Sachen im Zusammenhang mit deren Ein- oder Ausfuhr beschränkt sind und im Rahmen des hierfür eingerichteten IT-Verfahrens BENGALI wahrgenommen werden;
"


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