Nabend zusammen!
Wenn ein Amt einen Verwaltungsakt nachholt (zb wenn wegen Massenverwaltung ein Versäumniss eingetreten ist), beruft sich das Amt auf einen der vielen tausend Paragrafen die es gibt.
Gibt es derartige rechte auch für einen normalen Bundesbürger?
-- Editiert von Blobb am 24.02.2008 17:35:37
Nachholung eines Verwaltungsaktes
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Seit wann können Bürger Verwaltungsakte erlassen?
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
@jotrocken
na, wenn das verfassungswidrige 'behörden' dürfen, können wir bürger das viell. auch...dachte sich wohl der threadsteller;)
sunbee
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Nein mir geht es darum das in diesem Falle die Arge sich auf ein Säumnis beruft und dafür gemäss § 41 Abs. 1 Nr 3, ABS. 2 SGB X
einsetzt.
Ich denke mir wenn die das dürfen gibt es doch vielleicht einen ähnlichen Paragrafen mit dem ich meinen Verwaltungsakt den ich versäumt habe (nämlich statt 10 nur 9 Bewerbungen einzureichen) nachzuholen.
Ist da irgendetwas bekannt?
Eine Bewerbung ist kein Verwaltungsakt. Die Möglichkeit besteht also nicht.
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