Nachholung eines Verwaltungsaktes

24. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Blobb
Status:
Schüler
(317 Beiträge, 52x hilfreich)
Nachholung eines Verwaltungsaktes

Nabend zusammen!

Wenn ein Amt einen Verwaltungsakt nachholt (zb wenn wegen Massenverwaltung ein Versäumniss eingetreten ist), beruft sich das Amt auf einen der vielen tausend Paragrafen die es gibt.

Gibt es derartige rechte auch für einen normalen Bundesbürger?

-- Editiert von Blobb am 24.02.2008 17:35:37

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

:???: Seit wann können Bürger Verwaltungsakte erlassen?

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@jotrocken

na, wenn das verfassungswidrige 'behörden' dürfen, können wir bürger das viell. auch...dachte sich wohl der threadsteller;)

sunbee

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#3
 Von 
Blobb
Status:
Schüler
(317 Beiträge, 52x hilfreich)

Nein mir geht es darum das in diesem Falle die Arge sich auf ein Säumnis beruft und dafür gemäss § 41 Abs. 1 Nr 3, ABS. 2 SGB X
einsetzt.

Ich denke mir wenn die das dürfen gibt es doch vielleicht einen ähnlichen Paragrafen mit dem ich meinen Verwaltungsakt den ich versäumt habe (nämlich statt 10 nur 9 Bewerbungen einzureichen) nachzuholen.


Ist da irgendetwas bekannt?

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#4
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Eine Bewerbung ist kein Verwaltungsakt. Die Möglichkeit besteht also nicht.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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