Namensänderung nach Öffentlich-Rechtlichem

30. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Papaknut1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Namensänderung nach Öffentlich-Rechtlichem

Hallo an alle,
ich habe da mal eine Frage bezüglich einer Namensänderung.
Ich habe jetzt mit dem Standesamt telefoniert aber aufgrund der momentanen Situation bekomme ich keinen Termin.
Ich bekomme zwar ein Merkblatt und den Antrag zugeschickt aber ich frage mich doch noch manches.

Erst mal Grundlegend möchte ich meinen Familiennamen ändern weil ich schon Jahre unter einem Trauma leide das ich meinem Erzeuger verdanke. Diese Trauma war auch der Auslöser für weitere psychische Erkrankungen wudurch ich dann auch mit dem Gesetz in Konflikt kam was durch Gutachten bestätigt wird.


Nun meinte meine Mutter ich solle versuchen da ich mit dem Namen so psychische Probleme habe ihren Mädchennamen anzunehmen zumal ich auch eine sehr starke Bindung zu meinem Großvatter hatte.

Jetzt frage ich mich ob meine Vorstrafen ein Hinderungsgrund sein kann obwohl ja das ganze was passierte auch mit dem Namen zusammen hängt.

Danke schonmal und LG

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16536 Beiträge, 9306x hilfreich)

Bei der Namensänderung kommt es nicht auf Vorstrafen an.
Wenn die Gründe ausreichend sind - und die Gründe ausreichend belegt sind (Gutachten usw.), dann ist die Namensänderung möglich - egal, ob mit oder ohne Vorstrafe.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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