Neue Hausnummer erhalten - wer trägt Kosten ?

19. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
blufi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 9x hilfreich)
Neue Hausnummer erhalten - wer trägt Kosten ?

Hallo zusammen,

nachdem ich schon eine Weile interessiert mitlese habe ich nun auch ein Thema:

Wir wohnen seit 4 Jahren in einem Neubaugebiet welches privat erschlossen wurde und nun vollständig bebaut ist.
Heute erhalten wir Post von der Verbandsgemeinde indem uns mitgeteilt wird, dass wir eine neue Hausnummer bekämen mit einer Einspruchsfrist von 4 Wochen.

Eine neue Hausnummer ist - muss man keinem erklären - ein riesen Zeit und Kostenaufwand, daher die naheliegende Frage ob ein Einspruch möglich , Sinnvoll und Erfolgversprechend ist (wenn er schon angeboten wird). Besonders ärgerlich ist, das wir ein recht teures Schild haben anfertigen lassen, das fest mit dem Haus verbunden ist. Ich nehme an, dass die Fassade beim Entfernen beschädigt wird, da es verklebt ist.

Sollte ein Einspruch nicht sinnvoll sein, was passiert eigentlich, wann ich dieses Schreiben zur Kenntnis nehme und ignoroere, das bedeutet mein Hausnummernschild nicht ändere, nicht alle Versicherungen Bank etc. anschreibe und auch alle Perso´s in der Familie nicht neu machen, lassePKW nicht ummelde etc. ?

Im Grundbuch haben wir un unserem Grundstück 2 Nummern bekommen, da Eckgrundstück, daher wird die neue Hausnummer mit höchster Wahrscheinlichkeit eh kein anderer bekommen.

Besten Dank und Grüße
Blufi






-- Editiert am 19.05.2010 14:27

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kissenschlacht
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 252x hilfreich)

Der Grundstückseigentümer ist nach § 126 Abs. 3 BauGB verpflichtet, das Grundstück mit der festgesetzten Nummer zu versehen. Diese Verpflichtung schließt die Kostentragung für Beschaffung, Unterhaltung, Erneuerung des Nummernschildes ein und beschränkt sich nicht auf die einmalige Anbringung, sondern erstreckt sich auch auf die wiederholte Auswechslung des Schildes, wenn die Gemeinde die Numerierung ändert.

Ein Widerspruch kann Erfolg haben, wenn die Gemeinde bei der Änderung der Hausnummer willkürlich verfährt, oder gegen von ihr selbst aufgestellte Richtlinien verstößt.

Wenn Sie die Änderung ignorieren, könnte es zu Problemen kommen, da die Gemeinde verschiedene Träger (Post, Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei) von der Änderung in Kenntnis setzt.

Davon abgesehen, würde wahrscheinlich erst etwas passieren, wenn der Gemeinde auffällt, dass Sie die Nummer nicht geändert haben. Dann würde sie Sie erneut dazu auffordern, vermutlich verbunden mit der Androhung eines Zwangsgeldes.

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6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blufi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 9x hilfreich)

danke sehr für die Antwort. Heute habe ich den Grund der Neunummerierung herausgefunden. Unser Nachbar hat die 24, wir die 28. Nach Aussage der Verwaltung geht das so nicht, da es die Nummer 26 nicht gibt.

Das halte ich für totale Willkür, denn die fehlende Nummer kann und wird es niemals geben, da alle Bauplätze bebaut sind, und von daher niemals ein Briefträger oder Notarzt eine hausnummer 26 suchen wird.

Typisches deutsches Beamtentum.

Grüße vom Blufi, der sich nun mit Auswandrungsgedanken trägt

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