Suche nach Informationen über die Verleihung des Nutzungsrechts von Grabstätten an Hinterbliebene.
In welche Kategorie fallen solche Verträge? Sind diese kündbar, wenn sich herausstellt das mit dieser Verleihung auch weitergehende Verpflichtungen (Gebühren)verbunden sind.
Wie sieht es mit diesen Verträgen aus wenn mehrere Erben vorhanden sind (Erbengemeinschaft), aber ein Erbe diesen Vertrag in Unkenntnis der finanziellen Folgen und ohne von der Verwaltung aufgeklärt worden zu sein, allein unterschrieben hat.
Muss in dem Vertrag auf mögliche Gebühren bzw. der Haftung als Gesamtschuldner hingewiesen werden?
In dem Vertrag steht nur das das Nutzungsrecht verliehen wird an......., nichts aber von Gebühren für die nächsten 20 Jahre.
Jemand einen guten Rat??
vielen Dank
Nutzungsrecht Grabstätte von Friedhofsverwaltung aufgebrummt bekommen
1. November 2006
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Frage vom 1. November 2006 | 21:27
Von
Status: Beginner (59 Beiträge, 28x hilfreich)
Nutzungsrecht Grabstätte von Friedhofsverwaltung aufgebrummt bekommen
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
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Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
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#1
Antwort vom 6. November 2006 | 12:16
Von
Status: Master (4098 Beiträge, 627x hilfreich)
ich kann dir nur sagen, dass es eine Friedhofsordnung (für eure Gemeinde) gibt, die die Gebühren und Nutzungsrechte beinhaltet. Ob man euch vorher über die Kosten informieren mußte......kann ich dir nicht sagen.
Und jetzt?
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