Hallo liebe Mitglieder,
eine Einrichtung (Kindergarten) schließt um 17.00 Uhr.
Da ich meinen Sohn um 17.00 und 40 Sekunden abgeholt habe, soll ich Strafgebühren zahlen (" da Sie Ihren Sohn NACH Schließung abgeholt haben....) .
Ist 17.00und 40 Sekunden tatsächlich nach Schließung oder wäre alles bis 17.00 und 59 Sekunden noch innerhalb der Öffnungzeiten und letztmöglicher Zeitpunkt vor Schließung 16.59 und 59 Sekunden ???
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Öffnungszeiten Kindergarten / Sekunden
10. Juli 2014
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Frage vom 10. Juli 2014 | 09:07
Von
Status: Beginner (62 Beiträge, 6x hilfreich)
Öffnungszeiten Kindergarten / Sekunden
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
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#1
Antwort vom 10. Juli 2014 | 09:17
Von
Status: Student (2910 Beiträge, 1318x hilfreich)
Sie haben bis 17:00:00 bezahlt. Alles darüber kostet halt extra.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die das beim ersten mal gleich machen, sondern das hier bisher immer die Kulanz ausgereizt worden ist.
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#2
Antwort vom 12. Juli 2014 | 00:28
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39861x hilfreich)
kostenfreie Abholung bis um 17:00:00
Strafgebühren ab 17:00:01
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
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