Ich habe mal eine Frage vorhin waren 2 Typen vom Ordnungsamt da, die meinte ich würde zu laut Musik hören
Ich habe eine Streitigkeit mit meinem Nachbarn, der Typ will mich rausekeln und ruft immer irgendwas
Kann mir da irgendwas besonders drohen?
Was dürfen dieses Möchtegernpolizisten überhaupt?
Dürfen die meinen Ausweis sehen?
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Ordnungsamt wegen Ruhestörung?
30. Dezember 2010
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Frage vom 30. Dezember 2010 | 19:50
Von
Status: Schüler (331 Beiträge, 211x hilfreich)
Ordnungsamt wegen Ruhestörung?
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#1
Antwort vom 30. Dezember 2010 | 23:41
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39876x hilfreich)
Zitat:Kann mir da irgendwas besonders drohen?
Ja, erst Abmahnung, dann die fristlose Kündigung der Wohnung.
Zitat:Dürfen die meinen Ausweis sehen?
Ja, je nach Verordnung (Bundesland- bzw. Gemeindeabhängig) schon.
Sie dürfen auch Anzeigen schreiben (§ 117 OWiG ) oder die 'richtige' Polizei holen.
Die 'richtige' Polizei darf dann auch deine Musikanlage beschlagnahmen und die Strafanzeige (§ 325a StGB ) des Nachbarn aufnehmen.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
-- Editiert am 30.12.2010 23:44
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