Ordnungsamt wegen Ruhestörung?

30. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
manfred100
Status:
Schüler
(331 Beiträge, 211x hilfreich)
Ordnungsamt wegen Ruhestörung?

Ich habe mal eine Frage vorhin waren 2 Typen vom Ordnungsamt da, die meinte ich würde zu laut Musik hören
Ich habe eine Streitigkeit mit meinem Nachbarn, der Typ will mich rausekeln und ruft immer irgendwas

Kann mir da irgendwas besonders drohen?
Was dürfen dieses Möchtegernpolizisten überhaupt?
Dürfen die meinen Ausweis sehen?

-----------------
""

Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?

Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?

Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat:
Kann mir da irgendwas besonders drohen?

Ja, erst Abmahnung, dann die fristlose Kündigung der Wohnung.



Zitat:
Dürfen die meinen Ausweis sehen?

Ja, je nach Verordnung (Bundesland- bzw. Gemeindeabhängig) schon.


Sie dürfen auch Anzeigen schreiben (§ 117 OWiG ) oder die 'richtige' Polizei holen.

Die 'richtige' Polizei darf dann auch deine Musikanlage beschlagnahmen und die Strafanzeige (§ 325a StGB ) des Nachbarn aufnehmen.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

-- Editiert am 30.12.2010 23:44

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.299 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen