16 Jahre alter Gymnasialschüler wird mit anderen Schülern auf dem Schulgelände beim Kleben von Fussballstickern an Schuleigentum erwischt. Er selbst hat keine Sticker geklebt. Es erfolgt eine Anhörung in der sich die Schüler einsichtig zeigen. Alle müssen eine Erklärung schreiben und an einem Nachmittag den Schulhof reinigen und die Sticker entfernen. Es erfolgt eine schriftliche Missbilligung an die Eltern, mit dem allg. Hinweis, dass bei weiteren Regelverstössen Ordnungsmassnahmen entsprechend dem Landesschulgestz erfolgen können.
3 Monate später wird eine Lehrkraft von ihren Schülern darauf hingewiesen, dass sich einige Schüler vor dem Fenster auf dem Schulgelände aufhalten würden und rauchen. Die Lehrkraft erkennt den 16 jährigen Schüler.
Weitere 1,5 Monate später erfolgt eine Einladung zur Anhörung an den Vater und den Schüler, ohne Angabe von Gründen.
Im Gespräch stellt sich heraus, dass die Lehrkraft nicht gesehen hat ob der Schüler rauchte. Gab jedoch vor den Schüler wenige Wochen später ausserhalb des Schulgeländes in der Dunkelheit rauchend gesehen zu haben. Der 16 jährige Schüler gab an, in beiden Fällen nicht geraucht zu haben und nannte Zeugen, da er sich an die auffälligen Beobachtungen durch die Lehrkraft erinnern konnte. Im ersten Fall hatten die begleitenden Schüler nicht entzündete Zigaretten in der Hand und im zweiten Fall hat die Person neben ihm geraucht.
2 Wochen später wurde dem Elternhaus die Ordnungsmassnahme in Form eines schriftlichen Verweises zugestellt. Eine Befragung der Zeugen hatte nicht stattgefunden.
Die Eltern legten fristgerecht Widerspruch gegen die Ordnungsmassnahme ein und sendeten diesen per Einschreiben/Rückschein an die Schulleitung. Die Schule wurde benachrichtigt das Einschreiben in der Poststelle entgegen zu nehmen. Vermutlich in Erwartung des Widerspruches wurde die Schulsekretärin angewiesen, dass Einschreiben nicht abzuholen.
Aufgrund dieser scheinbar konstruierten Vorwürfe und weiterer interner Informationen aus der Schule haben die Eltern sich entschlossen den Schüler an einer anderen Schule das Abitur machen zu lassen.
Wie können die Eltern weiter gegen den Eintrag in die Schulakte vorgehen und das Verhalten der Schule rügen?
-- Editier von Wulfrath am 06.09.2017 01:28
-- Editier von Wulfrath am 06.09.2017 01:33
Ordnungsmassnahme
6. September 2017
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Frage vom 6. September 2017 | 01:25
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ordnungsmassnahme
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#1
Antwort vom 6. September 2017 | 09:47
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
Beschwerde an die zuständige Schulbehörde mit der Aufforderung den nicht abgeholten Widerspruch zu bearbeiten (Kopie des Schreibens und des Vermerks der Post dabei).
-- Editiert von Retels am 06.09.2017 09:47
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