PROZESSKOSTENHILFE NACH WIDERSPRUCHSVERFAHREN

14. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
tellerrand123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
PROZESSKOSTENHILFE NACH WIDERSPRUCHSVERFAHREN

Hallo,

ein Widerspruchsverfahren an der Uni ging leider negativ für mich aus. Nun möchte ich vor ein Verwaltungsgericht ziehen. Da ich als Student kein Einkommen habe, möchte ich die Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen.

Meine Fragen hierzu:
1) Wie lange dauert es üblicherweise ab Antragstellung bis ich einen Anwalt zu gewiesen bekomme?

2) Die Frist um das Verwaltungsgericht einzuschalten beträgt einen Monat. Wäre es ratsam selbst einen Brief an das Verwaltungsgericht zu schreiben und mittzuteilen, dass ich klagen möchte und der Anwalt sich aus den genannten Gründen später meldet?

Vielen Dank für die Antworten im Vorraus



-----------------
""

Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?

Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?

Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
c_konert
Status:
Schüler
(474 Beiträge, 192x hilfreich)

quote:
1) Wie lange dauert es üblicherweise ab Antragstellung bis ich einen Anwalt zu gewiesen bekomme?


Normalerweise geht man zu einem Anwalt, der dann Klage erhebt und mit Klageerhebung PKH beantragt.

quote:
2) Die Frist um das Verwaltungsgericht einzuschalten beträgt einen Monat. Wäre es ratsam selbst einen Brief an das Verwaltungsgericht zu schreiben und mittzuteilen, dass ich klagen möchte und der Anwalt sich aus den genannten Gründen später meldet?


Die Klage muss binnen eines Monats beim VG erhoben werden. Ein Brief mit dem Inhalt "Ich habe vor zu klagen" wird da nicht reichen. Wenn man es mit dem Anwalt nicht vorher hinkriegt kann man auch selber Klage beim VG erstmal fristwahrend erheben. Wie gesagt, suchen Sie am besten einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht und lassen den die Geschichte mit PKH gleich mitmachen, dann sind Sie auf der sicheren Seite.

-----------------
"ref. iur. C.Konert
Diplom- Jurist

"Never attempt to reason with people who know they are right.""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
tellerrand123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

aber wenn dann die PKH nicht genemigt wird habe ich ein Problem




-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Alles Risiko kann Ihnen der Staat nicht abnehmen.

wirdwerden

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@tellerrand:

quote:
aber wenn dann die PKH nicht genemigt wird habe ich ein Problem


Die einzige Alternative wäre, die Klage selber einzureichen und so gut wie möglich zu begründen und PKH zu beantragen. Sollte PKH dann abgelehnt werden, kann die Klage ggf. immer noch zurückgenommen werden, wobei zu beachten ist, dass auf jeden Fall Gerichtskosten anfallen, die bei abgelehnter PKH ebenfalls selbst gezahlt werden müssen.

Vielleicht solltest Du Dir zunächst mal einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht besorgen, um von einem Anwalt wenigstens die Erfolgsaussichten einer Klage prüfen zu lassen. Je nachdem, wie der Anwalt die Chancen einschätzt, kann man dann entscheiden, ob tatsächlich geklagt werden soll oder nicht.

Für die Beratung und Prüfung der Erfolgsaussichten darf der Anwalt, bei Vorliegen eines Beratungshilfescheines, max. einen Eigenanteil von 10,- € verlangen.

Gruß,

Axel

-----------------
"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.043 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen