Personalausweis abgelaufen - Frist für Antrag verstrichen - was passiert?

14. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)
Personalausweis abgelaufen - Frist für Antrag verstrichen - was passiert?

Hallo,

ich möchte jetzt nicht auf die Gründe eingehen.
Aber wenn der Personalausweis abgelaufen ist, man von der Stadt angeschrieben wurde: bis xx.xx.xxxx müsse der neue Ausweis beantragt werden, was passiert dann genau nach Ablauf dieser Frist?
Ich vermute einen Bußgeldbescheid. Weiß jemand die Höhe?
Und eine neue Frist? Wie lange mag die sein? Was passiert, wenn man diese erneut verstreichen lässt?

Würde mich über Antworten freuen.

LG


-- Editiert von Moderator am 14.08.2015 14:47

-- Thema wurde verschoben am 14.08.2015 14:47

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Was passiert, wenn man diese erneut verstreichen lässt? Ganz einfach - das Bußgeld wird immer höher, je mehr Fristen man ignoriert und je länger man ohne Ausweis herumläuft. Ich verstehe auch den Sinn der Aktion nicht - wollen Sie mal die Toleranz Ihrer Stadtverwaltung austesten?

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#2
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

@muemmel: ich wollte die Gründe eigentlich außen vor lassen. Aber ich habe eine schwere soziale Phobie und ich zitter ganz fürchterlich, wenn ich im Beisein anderer was schreiben muss oder ne Kaffeetasse halten. Mir ist seit Monaten schlecht, weil ich weiß, ich muss den Ausweis beantragen. Aber meine Unterschrift wäre unbrauchbar.
Daher wollte ich nun einfach die Konsequenzen wissen. Mir ist eh schon ganz schlecht und ich will sicherlich nichts austesten. Ich möchte nur wissen, was passiert, wenn ich mich immer noch nicht dahin traue.

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#3
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Das hängt an der Toleranz des jeweiligen Amtes. Mein Freund hat das mal über 6 Monate schleifen lassen, ging dann zum als am tolerantesten bekannten Amt der Stadt für die Verlängerung und mußte gar kein Bußgeld bezahlen.
Ich habe aber auch schon von Fällen gelesen, wo nach 2 Jahren ein vierstelliges Bußgeld fällig war.

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#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

es gibt auch Möglichkeiten ohne persönliche Vorsprache einen neuen Ausweis zu erhalten. Allerdings ist ein aktuelles Foto notwendig.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#6
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Es gibt schließlich keine Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen.


?
§1 I S. 1 PersAuswG i.V.m. §2 I PersAusw sagt etwas anderes. Das ist auch eine OWi, §32 I Nr. 1 PersAuswG:

"Ordnungswidrig handelt, wer [...] entgegen § 1 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1, einen Ausweis nicht besitzt".

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#7
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Zitat (von TomRohwer):
Zitat (von Mr.Cool):es gibt auch Möglichkeiten ohne persönliche Vorsprache einen neuen Ausweis zu erhalten.
Eigentlich nicht, denn es ist eine persönliche Beantragung nötig - wegen der Unterschrift, die für den Ausweis eingescannt wird. Abholen geht dann mit Vollmacht..
Keine Regel ohne Ausnahme. Den letzten Perso habe ich für meinen Vater (gehbehindert) auch so bekommen. Die Behörde hat da Spielraum und so lange die keine Vor-Ort-Besuche in Pflegeheimen machen, wird es hundertfache Ausnahmen geben.
Mit Schwerbehindertemausweis, Vollmacht und entsprechenden Unterlagen (Attest) sollte es auch für den TE eine Lösung geben.

-- Editiert von Mr.Cool am 17.08.2015 14:20

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#8
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von JenAn):

Zitat:

Es gibt schließlich keine Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen. Ein Reisepass tut es auch.

?
§1 I S. 1 PersAuswG i.V.m. §2 I PersAusw sagt etwas anderes. Das ist auch eine OWi, §32 I Nr. 1 PersAuswG:
"Ordnungswidrig handelt, wer [...] entgegen § 1 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1, einen Ausweis nicht besitzt".


Bitte nicht selektiv Quoten und aus dem Zusammenhang reissen!
Fehlendes Zitat wurde ergänzt.

§ 1 Abs. 2 Satz 3 PersAuswG
Zitat:

Personen, die einen gültigen Pass im Sinne des § 1 Abs. 2 des Passgesetzes besitzen, können die Ausweispflicht nach Absatz 1 Satz 1 und 2 auch durch den Besitz und die Vorlage ihres Passes erfüllen

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