Hallo,
ich möchte jetzt nicht auf die Gründe eingehen.
Aber wenn der Personalausweis abgelaufen ist, man von der Stadt angeschrieben wurde: bis xx.xx.xxxx müsse der neue Ausweis beantragt werden, was passiert dann genau nach Ablauf dieser Frist?
Ich vermute einen Bußgeldbescheid. Weiß jemand die Höhe?
Und eine neue Frist? Wie lange mag die sein? Was passiert, wenn man diese erneut verstreichen lässt?
Würde mich über Antworten freuen.
LG
-- Editiert von Moderator am 14.08.2015 14:47
-- Thema wurde verschoben am 14.08.2015 14:47
Personalausweis abgelaufen - Frist für Antrag verstrichen - was passiert?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Was passiert, wenn man diese erneut verstreichen lässt? Ganz einfach - das Bußgeld wird immer höher, je mehr Fristen man ignoriert und je länger man ohne Ausweis herumläuft. Ich verstehe auch den Sinn der Aktion nicht - wollen Sie mal die Toleranz Ihrer Stadtverwaltung austesten?
@muemmel: ich wollte die Gründe eigentlich außen vor lassen. Aber ich habe eine schwere soziale Phobie und ich zitter ganz fürchterlich, wenn ich im Beisein anderer was schreiben muss oder ne Kaffeetasse halten. Mir ist seit Monaten schlecht, weil ich weiß, ich muss den Ausweis beantragen. Aber meine Unterschrift wäre unbrauchbar.
Daher wollte ich nun einfach die Konsequenzen wissen. Mir ist eh schon ganz schlecht und ich will sicherlich nichts austesten. Ich möchte nur wissen, was passiert, wenn ich mich immer noch nicht dahin traue.
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Das hängt an der Toleranz des jeweiligen Amtes. Mein Freund hat das mal über 6 Monate schleifen lassen, ging dann zum als am tolerantesten bekannten Amt der Stadt für die Verlängerung und mußte gar kein Bußgeld bezahlen.
Ich habe aber auch schon von Fällen gelesen, wo nach 2 Jahren ein vierstelliges Bußgeld fällig war.
es gibt auch Möglichkeiten ohne persönliche Vorsprache einen neuen Ausweis zu erhalten. Allerdings ist ein aktuelles Foto notwendig.
Zitat:Es gibt schließlich keine Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen.
?
§1 I S. 1 PersAuswG i.V.m. §2 I PersAusw sagt etwas anderes. Das ist auch eine OWi, §32 I Nr. 1 PersAuswG:
"Ordnungswidrig handelt, wer [...] entgegen § 1 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1, einen Ausweis nicht besitzt".
Keine Regel ohne Ausnahme. Den letzten Perso habe ich für meinen Vater (gehbehindert) auch so bekommen. Die Behörde hat da Spielraum und so lange die keine Vor-Ort-Besuche in Pflegeheimen machen, wird es hundertfache Ausnahmen geben.ZitatZitat (von Mr.Cool):es gibt auch Möglichkeiten ohne persönliche Vorsprache einen neuen Ausweis zu erhalten. :
Eigentlich nicht, denn es ist eine persönliche Beantragung nötig - wegen der Unterschrift, die für den Ausweis eingescannt wird. Abholen geht dann mit Vollmacht..
Mit Schwerbehindertemausweis, Vollmacht und entsprechenden Unterlagen (Attest) sollte es auch für den TE eine Lösung geben.
-- Editiert von Mr.Cool am 17.08.2015 14:20
Zitat:
Zitat:
Es gibt schließlich keine Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen. Ein Reisepass tut es auch.
?
§1 I S. 1 PersAuswG i.V.m. §2 I PersAusw sagt etwas anderes. Das ist auch eine OWi, §32 I Nr. 1 PersAuswG:
"Ordnungswidrig handelt, wer [...] entgegen § 1 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1, einen Ausweis nicht besitzt".
Bitte nicht selektiv Quoten und aus dem Zusammenhang reissen!
Fehlendes Zitat wurde ergänzt.
§ 1 Abs. 2 Satz 3 PersAuswG
Zitat:
Personen, die einen gültigen Pass im Sinne des § 1 Abs. 2 des Passgesetzes besitzen, können die Ausweispflicht nach Absatz 1 Satz 1 und 2 auch durch den Besitz und die Vorlage ihres Passes erfüllen
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