Polizeikontrolle im Fernbus. Muss ich mich ausweisen können?

3. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
vd2706
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 26x hilfreich)
Polizeikontrolle im Fernbus. Muss ich mich ausweisen können?

War letzte Woche mit dem Flixbus von München nach Berlin gefahren (also Inlandsreise).
Plötzlich hat die Polizei den Bus angehalten und jeden Fahrgast gebeten, einen Ausweis vorzuzeigen.

Wir wissen aber, dass man seinen Ausweis nicht ständig mitführen muss.

Was wäre passiert, wenn ich keinen Ausweis dabei hätte? Muss ich ja nicht haben.

Danke!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von vd2706):
Wir wissen aber, dass man seinen Ausweis nicht ständig mitführen muss.
Wer ist "wir"?

Zitat (von vd2706):
Was wäre passiert, wenn ich keinen Ausweis dabei hätte?
Zitat (von www.refrago.de):
Für einen deutschen Staatsangehörigen gibt es ab dem 16. Lebensjahr eine Ausweispflicht (§ 1 Personalausweisgesetz -PAuswG). Wer keinen Ausweis besitzt, handelt ordnungswidrig (§ 32 PAuswG). Das heißt, ein deutscher Staatsangehöriger muss einen gültigen Personalausweis oder zumindest Reisepass besitzen.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von vd2706):
Was wäre passiert, wenn ich keinen Ausweis dabei hätte?

Dann wird die Identität anders geklärt. Notfalls auf der nächsten Dienststelle, mit erkennungsdienstlicher Behandlung und gesicherter Verwahrung bis zur Klärung der Identität.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vd2706
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 26x hilfreich)

Zitat:
Wer ist "wir"?

https://www.123recht.net/ratgeber/verwaltungsrecht/Ausweispflicht-Muss-man-sich-ausweisen-koennen-__a154180.html

Zitat:
Für einen deutschen Staatsangehörigen gibt es ab dem 16. Lebensjahr eine Ausweispflicht (§ 1 Personalausweisgesetz -PAuswG). Wer keinen Ausweis besitzt, handelt ordnungswidrig (§ 32 PAuswG). Das heißt, ein deutscher Staatsangehöriger muss einen gültigen Personalausweis oder zumindest Reisepass besitzen.

Es geht hier um die Ausweispflicht. Das hat mit meiner Frage gar nix zu tun.

Zitat:
Dann wird die Identität anders geklärt. Notfalls auf der nächsten Dienststelle, mit erkennungsdienstlicher Behandlung und gesicherter Verwahrung bis zur Klärung der Identität.

Also ich muss mich doch ausweisen können?
https://www.123recht.net/ratgeber/verwaltungsrecht/Ausweispflicht-Muss-man-sich-ausweisen-koennen-__a154180.html

Hier steht folgendes:
Zitat:
Allerdings können die Ordnungsbehörden und die Polizei nach den Polizei- und Ordnungsgesetzen der Länder unter gewissen Voraussetzungen eine Person festhalten und zur Dienststelle bringen, wenn die Identität auf andere Weise nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann.


Was für gewisse Voraussetzungen sind hier gemeint?
Dürfen sie mich also festhalten, wenn ich mich im Fernbus nicht ausweisen kann?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von vd2706):
Also ich muss mich doch ausweisen können?

Man muss sich identifizieren können. Ob das nun durch einen amtlichen Ausweis oder andere Möglichkeiten erfolgt ist egal.



Zitat (von vd2706):
Dürfen sie mich also festhalten, wenn ich mich im Fernbus nicht ausweisen kann?

Stark vereinfacht: Mitnehmen und einlochen bis die Identität geklärt wurde.

Bis zu 48h darf man ohne Begründung festgehalten werden, danach muss man einem Haftrichter vorgeführt werden.

Wobei die Beamten versuchen, das man die Identität nach Möglichkeit vor Ort geklärt bekommt. Die andere Variante ist nämlich extrem aufwändig.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Daggi40
Status:
Schüler
(397 Beiträge, 93x hilfreich)

Du schreibst ja in einem anderen Beitrag, dass du Ausländer bist. Schon aus diesem Grund würde ich den Ausweis mit mir führen, sonst könntest du schnell als illegal gelten. Willst du wirklich riskieren, dass du erst mit zur Dienststelle musst, um die Identität feststellen zu lassen? Da nützt es dir praktisch nichts, wenn keine Ausweismitführungspflicht besteht, du aber deinen Bus verpasst, weil du auf einer Dienststelle festsitzt.
Sogar ich als BRD-Bürger führe meinen Ausweis mit, damit ich nicht erst auf eine Dienststelle geschleppt werde.
Wenn du ein Nicht-EU-Bürger bist, hast du einen Reisepass. Dann führe den halt mit dir.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Da nützt es dir praktisch nichts, wenn keine Ausweismitführungspflicht besteht, du aber deinen Bus verpasst, weil du auf einer Dienststelle festsitzt. Es besteht Ausweismitführungspflicht - einfach mal den unteren Link in meiner Antwort anklicken.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort


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