Hallo Zusammen,
Person A in dem Fall ein Vermieter, erhält Post von der Stadt. In dem Schreiben steht drin, das Person A die Straße vor seinem Mietshaus wo Person B drin lebt, mit Rindenmulch belegt hat und Steinkübel aufgesetzt hat, was laut der Stadt eine Gefahr für den Straßenverkehr wäre. Wenn das Ganze auf der Straße stehen würde, hätte sicherlich jeder Verständnis für solch eine Aktion, allerdings ist dem nicht so.
Es handelt sich wie beschrieben um ein Mietshaus wo es keinen Bürgersteig gibt, dafür aber Kies auf dem Boden wo Unkraut herauswächst was sehr unschön ist. Niemand fährt über den Kies. Die Straße liegt nicht in der Stadt sondern außerhalb im Feld. Es ist eine Straße, aber da wo nun der Rindenmulch liegt, ist nicht mitten auf der Straße sondern direkt daneben, also ist es auch keine Straße, aber auch kein Bürgersteig und niemand fährt mit dem Auto über den Bürgersteig. Nun sieht es so aus, das Person B also der Mieter, den Vermieter Person A gefragt hat, ob dieser den Bereich Kies vor dem Haus verschönern dürfte. Der Vermieter Person A meinte ja klar, ist ja auch mein Grundstück. Demnach hat Person A Rindenmulch verlegt und Kübel auf den Mulch, nicht auf die Straße gesetzt. Die Stadt hat nun in einem Schreiben klar und deutlich darauf hingewiesen, das es sich hier um einen Eingriff in den Straßenraum betrifft und es stehen vor dem Grundstück unerlaubte Kübel auf der Fahrbahn, dabei ist dies ja keine Fahrbahn. Es schränkt zudem die Breite der Fahrbahn unzulässig ein. Es soll nun unverzüglich der alte Zustand widerhergestellt werden und zwar durch eine Fachfirma und nur nach Erlaubnis der Stadt, ansonsten droht ein Bußgeldverfahren.
Der Vermieter Person A ist gerade verstorben und seine Frau hat davon keine Ahnung, von daher hat Person B das Schreiben nun vorliegen.
Nun die Frage, hat die Stadt hier Recht oder Unrecht? Was sollte man hier seitens Person B machen? Einen Brief mit Bildern und Fragen an die Stadt schicken? Oder dem Folgeleisten was die Stadt hier beschreibt? Handelt es sich bei dem Kies nicht eher um einen Vorgarten? Wenn es der Stadt gehört, warum pflegen die den Schandfleck nicht einfach?
Kann und darf man hier Fotos posten?
Vielen Dank
Post von der Stadt. Unzulässige Behinderung der Fahrbahn durch Kübel.
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
ZitatKann und darf man hier Fotos posten? :
Ja kann und darf man, allerdings nicht direkt, sondern über einen Bilderdienst/Datenhoster.
Den dort generierten Link hier dann einstellen, dabei darauf achten, dass man nicht das Vorschaubild erwischt.
ZitatNun die Frage, hat die Stadt hier Recht oder Unrecht? :
Die Frage lässt sich nur beantworten, wenn die Eigentumsverhältnisse geklärt sind.
Momentan gehen die Aussagen ja weit auseinander.
Bei so tollen Beschreibungen wäre ein Foto tatsächlich hilfreich.Zitat:Es ist eine Straße, aber da wo nun der Rindenmulch liegt, ist nicht mitten auf der Straße sondern direkt daneben, also ist es auch keine Straße...
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Und bitte die Begriffe „Straße" und „Fahrbahn" nicht vermischen. Die Straße ist der Bereich bis zur Grundstücksgrenze und da darf man auch dann keine Kübel hinstellen, wenn der Bereich nicht zur Fahrbahn gehört.
Ich habe Euch mal 17 Fotos auf meine Cloud hochgeladen. ICh hoffe es ist alles erkennbar.
https://www.icloud.com/sharedalbum/de-de/#B0nGrq0zwJFccsk
Weitere Frage. Darf ich das Schreiben bzw. den Inhalt als Foto hier in dem Link beifügen? Ohne Namen zu zeigen?
Ich habe den Schrieb der Stadt nun hinzugefügt, ich glaube so ist es verständlicher.
Auf den Bildern ist vorher- Nachher Zustand aus dem Sommer zu sehen. Zuerst die Unschöne Situation mit dem Kies und dem Unkraut und danach die Beanstandete Situation mit dem Rindenmulch und den Kübeln.
-- Editiert von orlandi am 24.12.2019 12:00
-- Editiert von orlandi am 24.12.2019 12:07
Zitatden Bereich Kies vor dem Haus :
Wem gehört die Fläche auf dem der Kies liegt? Das dürfte entscheidend sein ...
ZitatWem gehört die Fläche auf dem der Kies liegt? Das dürfte entscheidend sein ... :
Kein Gehweg, dafür aber Straßenlaternen auf dem (vermeintlichen) Privatgrundstück... Könnte es sein, dass das (vermeintliche) Privatgrundstück als Gehweg gewidmet ist u. somit nicht mehr zum Privatgrundstück gehört?
ZitatKönnte es sein, dass das (vermeintliche) Privatgrundstück als Gehweg gewidmet ist u. somit nicht mehr zum Privatgrundstück gehört? :
Ja, so was war auch mein Gedanke ...
Wir haben vor ca einem halben Jahr den Kies mit Rindenmulch verschönert und die Pflanzsteine aufgestellt. Das Ganze weil es ein Schandfleck war und wir dem Unkraut nicht Herr wurden. Natürlich haben wir uns beim Vermieter eine Genehmigung eingeholt da wir ja im Glauben sind/waren, das auch dieser Abschnitt zu seinem Grundstück zählt.
Was mich wundert, auf dieser sehr langen Straße weit ins Feld hinein, gibt es mehrere Stellen auf dieser Höhe wo ebenfalls Straßenlampen stehen, sind mitten drin große Gräben und das würde doch ebenfalls eine Gefahr für den Verkehr bedeuten oder?
So wie ich es verstehe, scheint die Stadt hier dennoch recht zu haben, wir aber erst mal klären müssen ob dieser Teil doch dem Eigentümer gehört.
Kann die Stadt tatsächlich bei der Beseitigung darauf bestehen, das es von einer Fachfirma durchgeführt wird oder ist auch möglich das wir es selber beseitigen? Denn so eine Firma kostet ja etwas. Zudem was passiert mit dem von uns gekauften Mulch?
Kann es sein wenn wir der Stadt per Brief antworten, das die das Ganze ignorieren da der Vermieter seitens der Stadt angeschrieben wurde?
Welche Vorgehensweise schlagt ihr generell vor?
Der erste Satz wird wohl stimmen, die Klärung kann man machen (sollte man auch, nachdem man schon Geld investiert hat in die Kübel, etc...ZitatSo wie ich es verstehe, scheint die Stadt hier dennoch recht zu haben, wir aber erst mal klären müssen ob dieser Teil doch dem Eigentümer gehört. :
Wahrscheinlich ist unter dem Mulch doch noch das "Original Material", da müsste es eigentlich möglich sein, daß selbst zu beseitigen. Denn "schöner" als vorher kann's die Stadt nun auch nicht verlangen. Was Sie mit dem Mulch machen? Im Garten verwenden, entsorgen, verschenken... Was auch immer, nur weg soll er halt. Die Pflanzsteine auch.ZitatKann die Stadt tatsächlich bei der Beseitigung darauf bestehen, das es von einer Fachfirma durchgeführt wird oder ist auch möglich das wir es selber beseitigen? Denn so eine Firma kostet ja etwas. Zudem was passiert mit dem von uns gekauften Mulch? :
Schon schade, denn es sieht natürlich schon toll aus!
Bis zum 31.01. ist ja noch genug Zeit, das man herausfinden kann, wem der Bereich gehört.
Vielleicht spricht man mal mit der Stadt, ob der Bereich mal von eben dieser aufgehübscht werden kann. Eine Pflasterung oder eine Befestigung mit Rasengittersteinen oder Steinen die Wasserdurchlässig sind zb. Und dann bietet man vielleicht die Rasenpflege an. Rasengittersteine kann man ja übermäheln. Und es sieht dann besser aus aus vorher und ich auch befestigtsre als mit der Kiesschicht.
Hallo,
das die Fläche zur Straße gehört wurde ja schon gesagt. Und da es offenbar keine Kennzeichnung gibt (Reflektoren) ist es auch durchaus eine Gefahr.
Da spielt es auch keine Rolle wie es anderswo aussieht (keine Gleichbehandlung im Unrecht). Wenn dann musst du auch gegen die Gräben vorgehen - spätestens wenn du diesbezüglich verunfallst (Aussichten allerdings trotzdem schlecht).
Die Kübel und den Rindenmulch entfernen.Zitat:Welche Vorgehensweise schlagt ihr generell vor?
Und mit der Behörde nicht weiter kommunizieren. Insbesondere nicht bekannt geben, wer das Zeugs da hin gebracht hat (falls noch nicht geschehen).
Stefan
Darum geht es doch im Augenblick gar nicht. Wenn auch der Bereich unmittelbar vor dem Haus der Stadt gehört oder zumindest gewidmet ist, dann kann man da keine Blumenkübel einfach mal so aufstellen. Wenn der Bescheid der Stadt insoweit zutreffend ist, dann ist das alles zu entfernen.
Das würde ich aus haftungsrechtlichen Gründen auch schleunigst tun. Was ist, wenn jemand über den Mulch stolpert, über einen Blumenkübel oder das Bänkchen? Und dann kann man mit der Gemeinde verhandeln, allerdings sollte das der Eigentümer tun. Und zwar schleunigst.
wirdwerden
Hallo,
ich glaube der Beitrag #14 war eine Reaktion auf #12, hatte sich wohl überschnitten.
Stefan
Zitatdas die Fläche zur Straße gehört wurde ja schon gesagt. :
Ja und? Nur weil das einer schreibt ist es nicht automatisch so.
ZitatDarum geht es doch im Augenblick gar nicht. :
Doch, darum geht es. Wenn der Bereich unmittelbar vor dem Haus nicht der Stadt gehört oder zumindest gewidmet ist, kann man da hinstellen was man will.
Zitat.., wir aber erst mal klären müssen ob dieser Teil doch dem Eigentümer gehört. :
Schau mal im https://www.geoportal.nrw/themenkarten
->Liegenschaftskataster
Oben links Adresse eingeben.. Reinzoomen
Mit Overlays ->Luftbilder -> Digitale Orthophotos sieht man, daß der Seitenstreifen nicht zur FlSt.Nr 74 gehört, sondern zur Strasse(102).
Man sieht links weiter oben auch ein rotes Fzg. auf dem Seitenstreifen geparkt.
Für mich eindeutig nicht dem privaten Grundstück zugehörig.
-- Editiert von Travis B. am 25.12.2019 15:41
Hallo,
Ich meinte damit die Argumentation, dass es neben der Straße liegt. Und das spielt keine Rolle, die Straße umfasst auch Gehwege, Randstreifen etc.Zitat:Ja und? Nur weil das einer schreibt ist es nicht automatisch so.
Nicht gemeint war dir Frage, ob es Privatgelände ist (was ich aber fast ausschließen würde).
Und nur so nebenbei: Selbst auf Privatgrundstücken muss man die Verkehrssicherungspflicht beachten.
Stefan
ZitatNicht gemeint war dir Frage, ob es Privatgelände ist :
Ach so.
ZitatSelbst auf Privatgrundstücken muss man die Verkehrssicherungspflicht beachten. :
Stimmt, aber bei rein privaten Teilen ist es durchaus etwas anderes als auf gewidmeten Bereichen.
ZitatFür mich eindeutig nicht dem privaten Grundstück zugehörig. :
Dann wären die Sachen unverzüglich - am besten noch morgen - rückstandsfrei zu entfernen.
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