Post von der Stadt. Unzulässige Behinderung der Fahrbahn durch Kübel.

24. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
orlandi
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 22x hilfreich)
Post von der Stadt. Unzulässige Behinderung der Fahrbahn durch Kübel.

Hallo Zusammen,

Person A in dem Fall ein Vermieter, erhält Post von der Stadt. In dem Schreiben steht drin, das Person A die Straße vor seinem Mietshaus wo Person B drin lebt, mit Rindenmulch belegt hat und Steinkübel aufgesetzt hat, was laut der Stadt eine Gefahr für den Straßenverkehr wäre. Wenn das Ganze auf der Straße stehen würde, hätte sicherlich jeder Verständnis für solch eine Aktion, allerdings ist dem nicht so.

Es handelt sich wie beschrieben um ein Mietshaus wo es keinen Bürgersteig gibt, dafür aber Kies auf dem Boden wo Unkraut herauswächst was sehr unschön ist. Niemand fährt über den Kies. Die Straße liegt nicht in der Stadt sondern außerhalb im Feld. Es ist eine Straße, aber da wo nun der Rindenmulch liegt, ist nicht mitten auf der Straße sondern direkt daneben, also ist es auch keine Straße, aber auch kein Bürgersteig und niemand fährt mit dem Auto über den Bürgersteig. Nun sieht es so aus, das Person B also der Mieter, den Vermieter Person A gefragt hat, ob dieser den Bereich Kies vor dem Haus verschönern dürfte. Der Vermieter Person A meinte ja klar, ist ja auch mein Grundstück. Demnach hat Person A Rindenmulch verlegt und Kübel auf den Mulch, nicht auf die Straße gesetzt. Die Stadt hat nun in einem Schreiben klar und deutlich darauf hingewiesen, das es sich hier um einen Eingriff in den Straßenraum betrifft und es stehen vor dem Grundstück unerlaubte Kübel auf der Fahrbahn, dabei ist dies ja keine Fahrbahn. Es schränkt zudem die Breite der Fahrbahn unzulässig ein. Es soll nun unverzüglich der alte Zustand widerhergestellt werden und zwar durch eine Fachfirma und nur nach Erlaubnis der Stadt, ansonsten droht ein Bußgeldverfahren.

Der Vermieter Person A ist gerade verstorben und seine Frau hat davon keine Ahnung, von daher hat Person B das Schreiben nun vorliegen.

Nun die Frage, hat die Stadt hier Recht oder Unrecht? Was sollte man hier seitens Person B machen? Einen Brief mit Bildern und Fragen an die Stadt schicken? Oder dem Folgeleisten was die Stadt hier beschreibt? Handelt es sich bei dem Kies nicht eher um einen Vorgarten? Wenn es der Stadt gehört, warum pflegen die den Schandfleck nicht einfach?

Kann und darf man hier Fotos posten?

Vielen Dank

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von orlandi):
Kann und darf man hier Fotos posten?


Ja kann und darf man, allerdings nicht direkt, sondern über einen Bilderdienst/Datenhoster.
Den dort generierten Link hier dann einstellen, dabei darauf achten, dass man nicht das Vorschaubild erwischt.

Zitat (von orlandi):
Nun die Frage, hat die Stadt hier Recht oder Unrecht?


Die Frage lässt sich nur beantworten, wenn die Eigentumsverhältnisse geklärt sind.
Momentan gehen die Aussagen ja weit auseinander.

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#2
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2063 Beiträge, 1184x hilfreich)

Zitat:
Es ist eine Straße, aber da wo nun der Rindenmulch liegt, ist nicht mitten auf der Straße sondern direkt daneben, also ist es auch keine Straße...
Bei so tollen Beschreibungen wäre ein Foto tatsächlich hilfreich.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Und bitte die Begriffe „Straße" und „Fahrbahn" nicht vermischen. Die Straße ist der Bereich bis zur Grundstücksgrenze und da darf man auch dann keine Kübel hinstellen, wenn der Bereich nicht zur Fahrbahn gehört.

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#4
 Von 
orlandi
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 22x hilfreich)

Ich habe Euch mal 17 Fotos auf meine Cloud hochgeladen. ICh hoffe es ist alles erkennbar.
https://www.icloud.com/sharedalbum/de-de/#B0nGrq0zwJFccsk

Weitere Frage. Darf ich das Schreiben bzw. den Inhalt als Foto hier in dem Link beifügen? Ohne Namen zu zeigen?

Ich habe den Schrieb der Stadt nun hinzugefügt, ich glaube so ist es verständlicher.
Auf den Bildern ist vorher- Nachher Zustand aus dem Sommer zu sehen. Zuerst die Unschöne Situation mit dem Kies und dem Unkraut und danach die Beanstandete Situation mit dem Rindenmulch und den Kübeln.

-- Editiert von orlandi am 24.12.2019 12:00

-- Editiert von orlandi am 24.12.2019 12:07

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119639 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von orlandi):
den Bereich Kies vor dem Haus

Wem gehört die Fläche auf dem der Kies liegt? Das dürfte entscheidend sein ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 560x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wem gehört die Fläche auf dem der Kies liegt? Das dürfte entscheidend sein ...


Kein Gehweg, dafür aber Straßenlaternen auf dem (vermeintlichen) Privatgrundstück... Könnte es sein, dass das (vermeintliche) Privatgrundstück als Gehweg gewidmet ist u. somit nicht mehr zum Privatgrundstück gehört?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119639 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Heisenzwerg):
Könnte es sein, dass das (vermeintliche) Privatgrundstück als Gehweg gewidmet ist u. somit nicht mehr zum Privatgrundstück gehört?

Ja, so was war auch mein Gedanke ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
orlandi
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 22x hilfreich)

Wir haben vor ca einem halben Jahr den Kies mit Rindenmulch verschönert und die Pflanzsteine aufgestellt. Das Ganze weil es ein Schandfleck war und wir dem Unkraut nicht Herr wurden. Natürlich haben wir uns beim Vermieter eine Genehmigung eingeholt da wir ja im Glauben sind/waren, das auch dieser Abschnitt zu seinem Grundstück zählt.

Was mich wundert, auf dieser sehr langen Straße weit ins Feld hinein, gibt es mehrere Stellen auf dieser Höhe wo ebenfalls Straßenlampen stehen, sind mitten drin große Gräben und das würde doch ebenfalls eine Gefahr für den Verkehr bedeuten oder?

So wie ich es verstehe, scheint die Stadt hier dennoch recht zu haben, wir aber erst mal klären müssen ob dieser Teil doch dem Eigentümer gehört.

Kann die Stadt tatsächlich bei der Beseitigung darauf bestehen, das es von einer Fachfirma durchgeführt wird oder ist auch möglich das wir es selber beseitigen? Denn so eine Firma kostet ja etwas. Zudem was passiert mit dem von uns gekauften Mulch?

Kann es sein wenn wir der Stadt per Brief antworten, das die das Ganze ignorieren da der Vermieter seitens der Stadt angeschrieben wurde?

Welche Vorgehensweise schlagt ihr generell vor?

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#10
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von orlandi):
So wie ich es verstehe, scheint die Stadt hier dennoch recht zu haben, wir aber erst mal klären müssen ob dieser Teil doch dem Eigentümer gehört.
Der erste Satz wird wohl stimmen, die Klärung kann man machen (sollte man auch, nachdem man schon Geld investiert hat in die Kübel, etc...

Zitat (von orlandi):
Kann die Stadt tatsächlich bei der Beseitigung darauf bestehen, das es von einer Fachfirma durchgeführt wird oder ist auch möglich das wir es selber beseitigen? Denn so eine Firma kostet ja etwas. Zudem was passiert mit dem von uns gekauften Mulch?
Wahrscheinlich ist unter dem Mulch doch noch das "Original Material", da müsste es eigentlich möglich sein, daß selbst zu beseitigen. Denn "schöner" als vorher kann's die Stadt nun auch nicht verlangen. Was Sie mit dem Mulch machen? Im Garten verwenden, entsorgen, verschenken... Was auch immer, nur weg soll er halt. Die Pflanzsteine auch.

Schon schade, denn es sieht natürlich schon toll aus!

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119639 Beiträge, 39758x hilfreich)

Bis zum 31.01. ist ja noch genug Zeit, das man herausfinden kann, wem der Bereich gehört.




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#12
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Vielleicht spricht man mal mit der Stadt, ob der Bereich mal von eben dieser aufgehübscht werden kann. Eine Pflasterung oder eine Befestigung mit Rasengittersteinen oder Steinen die Wasserdurchlässig sind zb. Und dann bietet man vielleicht die Rasenpflege an. Rasengittersteine kann man ja übermäheln. Und es sieht dann besser aus aus vorher und ich auch befestigtsre als mit der Kiesschicht.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#13
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

das die Fläche zur Straße gehört wurde ja schon gesagt. Und da es offenbar keine Kennzeichnung gibt (Reflektoren) ist es auch durchaus eine Gefahr.
Da spielt es auch keine Rolle wie es anderswo aussieht (keine Gleichbehandlung im Unrecht). Wenn dann musst du auch gegen die Gräben vorgehen - spätestens wenn du diesbezüglich verunfallst (Aussichten allerdings trotzdem schlecht).

Zitat:
Welche Vorgehensweise schlagt ihr generell vor?
Die Kübel und den Rindenmulch entfernen.

Und mit der Behörde nicht weiter kommunizieren. Insbesondere nicht bekannt geben, wer das Zeugs da hin gebracht hat (falls noch nicht geschehen).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Darum geht es doch im Augenblick gar nicht. Wenn auch der Bereich unmittelbar vor dem Haus der Stadt gehört oder zumindest gewidmet ist, dann kann man da keine Blumenkübel einfach mal so aufstellen. Wenn der Bescheid der Stadt insoweit zutreffend ist, dann ist das alles zu entfernen.

Das würde ich aus haftungsrechtlichen Gründen auch schleunigst tun. Was ist, wenn jemand über den Mulch stolpert, über einen Blumenkübel oder das Bänkchen? Und dann kann man mit der Gemeinde verhandeln, allerdings sollte das der Eigentümer tun. Und zwar schleunigst.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

ich glaube der Beitrag #14 war eine Reaktion auf #12, hatte sich wohl überschnitten. ;)

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119639 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
das die Fläche zur Straße gehört wurde ja schon gesagt.

Ja und? Nur weil das einer schreibt ist es nicht automatisch so.



Zitat (von wirdwerden):
Darum geht es doch im Augenblick gar nicht.

Doch, darum geht es. Wenn der Bereich unmittelbar vor dem Haus nicht der Stadt gehört oder zumindest gewidmet ist, kann man da hinstellen was man will.


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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Travis B.
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von orlandi):
.., wir aber erst mal klären müssen ob dieser Teil doch dem Eigentümer gehört.


Schau mal im https://www.geoportal.nrw/themenkarten

->Liegenschaftskataster

Oben links Adresse eingeben.. Reinzoomen

Mit Overlays ->Luftbilder -> Digitale Orthophotos sieht man, daß der Seitenstreifen nicht zur FlSt.Nr 74 gehört, sondern zur Strasse(102).
Man sieht links weiter oben auch ein rotes Fzg. auf dem Seitenstreifen geparkt.

Für mich eindeutig nicht dem privaten Grundstück zugehörig.

-- Editiert von Travis B. am 25.12.2019 15:41

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ja und? Nur weil das einer schreibt ist es nicht automatisch so.
Ich meinte damit die Argumentation, dass es neben der Straße liegt. Und das spielt keine Rolle, die Straße umfasst auch Gehwege, Randstreifen etc.

Nicht gemeint war dir Frage, ob es Privatgelände ist (was ich aber fast ausschließen würde).

Und nur so nebenbei: Selbst auf Privatgrundstücken muss man die Verkehrssicherungspflicht beachten.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119639 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Nicht gemeint war dir Frage, ob es Privatgelände ist

Ach so.



Zitat (von reckoner):
Selbst auf Privatgrundstücken muss man die Verkehrssicherungspflicht beachten.

Stimmt, aber bei rein privaten Teilen ist es durchaus etwas anderes als auf gewidmeten Bereichen.



Zitat (von Travis B.):
Für mich eindeutig nicht dem privaten Grundstück zugehörig.

Dann wären die Sachen unverzüglich - am besten noch morgen - rückstandsfrei zu entfernen.


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