Private Müllpressung | Eigentumsrecht

15. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Sep87
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 17x hilfreich)
Private Müllpressung | Eigentumsrecht

Hallo Forensgemeinde,

ich habe gelesen, dass einige Kommunen das private Müllpressen verbietet (um mehr Gebühren einzunehmen). Aber der Müll ist bevor es der Entsorgung zugeführt wird Eigentum der Person. Darf er mit seinem Eigentum nicht tun und lassen was er will, solange er nicht jemanden anderen oder der Umwelt Schadet?

Der Umwelt nutzt es ja, da die Müllabfuhr weniger kommen müsste, damit wäre auch weniger verbrauchter Diesel. Zwar wäre der Müll schwerer und würde anfangs mehr Transportkosten haben, aber im der Würde durch die weniger mehr als kompensiert.

MfG

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Sep87):

Der Umwelt nutzt es ja, da die Müllabfuhr weniger kommen müsste, damit wäre auch weniger verbrauchter Diesel. Zwar wäre der Müll schwerer und würde anfangs mehr Transportkosten haben, aber im der Würde durch die weniger mehr als kompensiert.

Das ist vermutlich genau der Knackpunkt - der Müll in der Tonne darf ein bestimmtes Gewicht nicht überschreiten, und das ist bei "Müllpressung" schnell der Fall.

Ansonsten müsste man schon ganz konkret die einzelnen Vorschriften im Wortlaut kennen, um das etwas zu sagen zu können.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120183 Beiträge, 39843x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
der Müll in der Tonne darf ein bestimmtes Gewicht nicht überschreiten, und das ist bei "Müllpressung" schnell der Fall.

Es gibt noch weitere Aspekte:
- Müllpressung kann die Verwertung erschweren / verhindern
- Es kann auch sein, das der Müll dann feststeckt



Zitat (von Sep87):
Darf er mit seinem Eigentum nicht tun und lassen was er will

Sobald es in der Tonne ist, kann es sein das es Eigentum des Entsorgers ist - dann darf er bestimmen.
Und: der Entsorger muss Dich nicht von Deinem Eigentum befreien, wenn es ungeeignet ist - bzw. kann dann entsprechend erhöhte Gebühren festsetzen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Daggi40
Status:
Schüler
(397 Beiträge, 93x hilfreich)

Bei uns geht Hausmüll in die Verbrennung. Wenn ich den Müll pressen würde, könnte es sein, dass die festen Klumpen nicht für die Verbrennungsanlage geeignet sind. Das hat schon alles seinen Sinn.
Die Mülltonne gehört dir nicht, also ist es nicht mehr dein Müll, wenn er drin liegt. Sobald dein Entledigungswille offensichtlich ist, bist du mit dem Müll andienungsfplichtig an den Entsorger.
Ich denke, das ist alles rechtens.

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#4
 Von 
Sep87
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 17x hilfreich)

Ich könnte den Müll pressen bevor ich die in die Tonne werfe. Mit den nicht pneumatischen Pressen werden sicher keine 110 kg max Gewicht laut Aufschrift der Tonnen erreicht. Es gebe Sackpressen, die den Müll vorher pressen, und dann passend in die Tonne packen kannst. Ein Verschleiß der Tonne ist damit auch ausgeschlossen, da die Presse nicht auf die Tonne drückt.

Außerdem wird der Müll später sowieso gepresst, also bleibt nur der Grund, die Kommunen wollen mehr Gebühren haben.

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#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Sobald es in der Tonne ist, kann es sein das es Eigentum des Entsorgers ist - dann darf er bestimmen.

Der Müll geht erst in das Eigentum des Entsorgers über, wenn er die Tonne übernimmt und in das Müllauto entleert. Vorher ist der Müll immer noch Eigentum des "Entsorgungspflichtigen".

Genau wie bei Sperrmüll - der ist auch nicht "herrenlos", sondern geht direkt vom Eigentum desjenigen, der ihn zur Abfuhr herausstellt, in das Eigentum des Entsorgers über. Der Eigentumsübergang findet statt, wenn der Entsorger den Sperrmüll übernimmt.

Das ist auch logisch, denn der Müll muss ordnungsgemäß entsorgt werden und darf eben nicht "herrenlos" gemacht werden, weil das eine illegale Abfallentsorgung darstellen würde.

Würde der Müll aber bereits Eigentum des Entsorgers, sobald er in die Tonne geworfen wird, könnte der Entsorgungspflichtige dem Entsorger Müll "aufnötigen", den der gar nicht haben will. Sondermüll z.B.

Der Entsorgungspflichtige würde dann sagen: "Liegt in der Tonne - ist also Eigentum und damit Problem des Entsorgers, ich hab da nix mehr mit zu tun!"

Funktioniert aber nicht - der Entsorger nimmt das dann nicht mit, und es ist und bleibt Eigentum des Entsorgungspflichtigen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120183 Beiträge, 39843x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Der Eigentumsübergang findet statt, wenn der Entsorger den Sperrmüll übernimmt.

Es gibt immer mehr Gemeinden die das ändern - bereits mit der Bereitstellung geht das Eigentum über.



Zitat (von eh1960):
Würde der Müll aber bereits Eigentum des Entsorgers, sobald er in die Tonne geworfen wird, könnte der Entsorgungspflichtige dem Entsorger Müll "aufnötigen", den der gar nicht haben will. Sondermüll z.B.

Ja, und das ist teilweise durchaus so gewollt - so ist wenigstens eine konforme Entsorgung gewährleistet



Zitat (von eh1960):
der Entsorger nimmt das dann nicht mit,

Doch, nimmt er mit. Da kommt dann nur ein saftiger Gebührenbescheid für die Sonderentsorgung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14008x hilfreich)

Ist doch völlig einerlei, wann der Müll an wen übergeht, eigentumstechnisch. Wir haben in Deutschland flächendeckend einen Anschluß- und Benutzungszwang. Und wie dieser Zwang ausgestaltet ist, was also unter welchen Bedingungen mitzunehmen ist, das bestimmt die öffentlich-rechtliche Satzung/Verordnung der Kommune.

wirdwerden

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#8
 Von 
Sep87
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 17x hilfreich)

Ich glaube die Autofahrer würden stinksauer, wenn die Kommune alle Parkplätze zu LKW Parkplätze macht und dafür dann mehr Gebühren zum parken nutzt, weil man ja dann ja LKW Parkplatz statt PKW Parkplatz gezwungenermaßen nutzt.

Dürfte die Kommune den Supermarktbetreibern aufzwingen LKW Parkplätze bereitzustellen, natürlich ohne ausgleich? (wäre ja auch ein Eigentumseingriff)

-- Editiert von Sep87 am 16.10.2018 15:58

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32206 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Sep87):
ich habe gelesen, dass einige Kommunen das private Müllpressen verbietet (um mehr Gebühren einzunehmen).
Moin, was in der Klammer steht, hast du sicher nicht gelesen.
Lies mal lieber nach, WARUM bestimmte Kommunen das verbieten. Und was passiert, wenn du das trotzdem machst...

Bei uns entleeren sie seit Beginn des Jahres die Papiertonnen nicht mehr (lassen sie einfach voll stehen), wenn dort entweder Großkartonagen oder Papier in Plastiktüten drin ist. Fahren müssen sie sowieso, die fahren doch den ganzen Tag.
Großkartonagen können bequem ca. 60 m weiter an der Recyclingstelle für Glas und Papier entsorgt werden.
Die Entsorger kommen 1x wöchentlich, du kannst dir denken, wie das bei uns dann dort nach 3 Wochen aussieht?
Und wer wars überhaupt? Keiner! Der streitet es ab, immer soll es Keiner gewesen sein. Der Vermieter bestellt dann notgedrungen eine Sonderfahrt, kostet extra und viel, geht auf die BK.
Warum überhaupt? Wegen der Gebühren? Nö, weil die Container sich nicht leeren lassen, wenn alles verkeilt ist mit starrem Karton. Weil die Plastiktüten den Betrieb bei der Weiterentsorgung stören.
Solche Gründe wird es auch bei deinen Müllpressen geben...
Zitat (von Sep87):
Der Umwelt nutzt es ja, da die Müllabfuhr weniger kommen müsste, damit wäre auch weniger verbrauchter Diesel. Zwar wäre der Müll schwerer und würde anfangs mehr Transportkosten haben, aber im der Würde durch die weniger mehr als kompensiert.
Ach, und jeder müsste dann seinen Müll privat pressen, weil die ja viel seltener kommen und andere Anwohner sonst ihren Müll nicht loskriegen?
Wie wärs mit Vermeiden statt Pressen? ;)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120183 Beiträge, 39843x hilfreich)

Zitat (von Sep87):
Ich glaube die Autofahrer würden stinksauer, wenn die Kommune alle Parkplätze zu LKW Parkplätze macht und dafür dann mehr Gebühren zum parken nutzt, weil man ja dann ja LKW Parkplatz statt PKW Parkplatz gezwungenermaßen nutzt.

Wenn man Äpfel mit Birnen vergleicht, ist das nicht zielführend - auch wenn beides Obst ist.



Zitat (von Sep87):
Dürfte die Kommune den Supermarktbetreibern aufzwingen LKW Parkplätze bereitzustellen, natürlich ohne ausgleich? (wäre ja auch ein Eigentumseingriff)

Ja klar - alles was man braucht ist eine Rechtsgrundlage wie ein Gesetz oder ähnliches.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16533 Beiträge, 9305x hilfreich)

Zitat:
Und wie dieser Zwang ausgestaltet ist, was also unter welchen Bedingungen mitzunehmen ist, das bestimmt die öffentlich-rechtliche Satzung/Verordnung der Kommune.

Das ist es.
Das kommunale Selbstverwaltungsrecht hat in Deutschland einen hohen Stellenwert.
Wenn die Satzung, in der das Müllpressen verboten wird, auf demokratisch korrektem Weg zustande gekommen ist, kann man auf rechtlichem Wege kaum etwas unternehmen. Ob der einzelne das sinnvoll findet oder nicht, darauf kommt es nicht an. Das ist halt Demokratie.
Sinnvoll wäre es eher, auf kommunale Mandatsträger (je nach Gegend: Gemeinderat, Bürgermeister, Kreistagsabgeordnete) einzuwirken, dass die Satzung wieder geändert wird - was eine demokratische Mehrheit voraussetzt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#12
 Von 
Sep87
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 17x hilfreich)

Im jetzigen System wo die Mandatsträger nur ihrem Gewissen (also ihren Spendern [aka Großkonzernen]) verpflichtet sind, hat das Wählen nur sehr geringe Auswirkungen.

Meiner Meinung nach ist nur direkte Demokratie richtige Demokratie.

Selbst wenn einer ,der das Müllpressen versprochen hat zu erlauben, gewählt wird, wieso sollte er das im Nachhinein machen (Er würde auf auf Einnahmen verzichten und Ottonormalbürger spenden weniger als große Müllkonzerne)? Es ist nicht strafbar seine Wähler zu betrügen. Im Gegensatz zur Theorie der Räterepublik wo der Gesandte den Weisungen seiner Wählern verpflichtet ist und ein Nichtbefolgen seine Entlassung zur Folge hätte.

Bevor jemand fragt: nein ich habe nie die AfD gewählt. Die ist auch nur eine Partei für die Reichen. Wie die FDP nur halt gegen die EU.

-- Editiert von Sep87 am 17.10.2018 15:44

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#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32206 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Sep87):
Meiner Meinung nach ist nur direkte Demokratie richtige Demokratie.
Ahja. Wie geht direkte Demokratie beim Müllpressen?
LOL, die Gesandten der Räterepublik hätten Müllpressen erlaubt, sonst hätte man sie davongejagt...
Aber hätten alle Wähler Müllpressen gewollt?

Hast du dich verlaufen? Du bist im Eigentumsrecht-Forum.

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#14
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Und wer wars überhaupt? Keiner! Der streitet es ab, immer soll es Keiner gewesen sein.

Die unsichtbaren Mitbewohner, speziell auch in Haushalten mit mehreren Kindern oder Häusern mit mehreren Mietparteien:

Keiner, Niemand und Weiß nicht.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#15
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von Sep87):
Selbst wenn einer ,der das Müllpressen versprochen hat zu erlauben, gewählt wird, wieso sollte er das im Nachhinein machen


Sollte das ein Politiker getan haben, dürfte es sehr teuer werden das auch umzusetzen.
Und zwar nicht wegen "verminderter" Einnahmen* (da hast Du einen gewaltigen Trugschluss), sondern weil alle Millionen schweren Anlagen hinter der Mülltonne nicht dafür ausgelegt sind verdichteten Müll zu verarbeiten.
Wer das bezahlen muss ist relativ klar, wenn man berücksichtigt, dass die Verwertungsanlagen mindestens teilweise den Kommunen gehören.

* Es wird nicht billiger nur weil der Müll (zu Hause gepresst wird), stimmen die Kosten mit den Einnahmen nicht mehr überein, werden die Gebühren erhöht.

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