Quarantäne als Entschuldigungsgrund?

27. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Forensiker
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)
Quarantäne als Entschuldigungsgrund?

Aufgrund des Risikos, dass vielleicht doch noch der ein oder andere Corona-Fall in Deutschland auftritt, würde mich mal interessieren, was eigentlich ist, wenn jemand aufgrund eine Quarantäne wichtige Termine nicht wahrnehmen kann.
Also z.B. Prüfungen oder bei Ämtern/Behörden.

Denn ein ärztliches Attest wäre dann auch nicht möglich, so lange derjenige selbst noch nicht krank ist.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39752x hilfreich)

Kommt ganz darauf an, wer die angeordnet hat.

Wenn das eine offizielle Anordnung einer Behörde ist, dürfte das entsprechend gelten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Forensiker):
würde mich mal interessieren, was eigentlich ist, wenn jemand aufgrund eine Quarantäne wichtige Termine nicht wahrnehmen kann.


Na ja, wenn er nicht kann, gemeint ist wohl darf, dann fallen die eben aus.

Das sollte nicht das Problem sein.

Schwerwiegender wiegt vermutlich, wenn es keine Möglichkeit zu Ersatzterminen gibt. Das wäre dann Pech.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Denn ein ärztliches Attest wäre dann auch nicht möglich, so lange derjenige selbst noch nicht krank ist.


Nein, aber derjenige wird wohl eine amtliche Verfügung darüber vorlegen können, dass man ihn unter Quarantände gestellt hat. Das dürfte die gleiche Wirkung wie ein ärztliches Attest haben.

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