Quarantäneanordnung und Versorgung

30. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
bruce-bruce-bruce
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 85x hilfreich)
Quarantäneanordnung und Versorgung

Hallo zusammen,

wenn eine Person aufgrund von Corona in Quarantäne gesteckt wird und sich dann nicht mehr selbst versorgen kann, wer ist dann für die Versorgung mit Lebensmitteln verantwortlich? Die Person darf ja das Haus nicht verlassen. Die Quarantäneanordnung wurde vom zuständigen Kreis ausgesprochen und die örtliche Ordnungsbehörde hat lediglich die Anordnung zugestellt. Das Bundesland wäre NRW. Muss hier der Kreis die Versorgung sicherstellen oder die Ordnungsbehörde?

Danke und Gruß
bruce

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von bruce-bruce-bruce):
Muss hier der Kreis die Versorgung sicherstellen oder die Ordnungsbehörde?
Nein.
Helfen können Freunde, Verwandte, ehrenamtliche Helfer, Caritas (o.ä.), THW.

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von bruce-bruce-bruce):
Muss hier der Kreis die Versorgung sicherstellen oder die Ordnungsbehörde?


Die Frage stellt sich eigentlich hier in NRW nicht, da die Versorgung sichergestellt ist.
Es gibt genug Lieferdienste, die das Bestellte zustellen - selbst in den eher ländlichen Regionen.

Berry

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