Quereinstieg Grundschullehramt Berlin laut Senatsverwaltung nicht möglich

4. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
testpilot123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Quereinstieg Grundschullehramt Berlin laut Senatsverwaltung nicht möglich

Liebe Forenmitglieder,

zu meinem Problem:

Ich habe Lehramt für Gymnasien und Gesamtschulen studiert und möchte über den Quereinstieg (Berufsbegleitender Vorbereitungsdienst) an einer Grundschule in Berlin arbeiten und den Vorbereitungsdienst absolvieren.

Die Senatsverwaltung meldete mir zurück, dass dies nicht möglich sei und dass ich den Vorbereitungsdienst nur in meinem Lehramt (Gymnasium) ableisten dürfte (auch im Quereinstieg).

Kurze Übersicht über die Gesetzeslage (Unterschied Vorbereitungsdienst / berufsbegleitender Vorbereitungsdienst (=Quereinstieg)):

Im Lehrkräftebildungsgesetz LBiG werden im § 2 die verschiedenen Lehrämter definiert: Grundschule, Gymnasium und berufliche Schulen. Dem Master of Education bzw. dem ersten Staatsexamen schließt sich dann der Vorbereitungsdienst (Referendariat) an. Dies ist in § 10 geregelt und enthält, dass der Vorbereitungsdienst (auf "normalem" Weg; nicht Quereinstieg) in dem jeweiligen Lehramt absolviert werden muss.

Der Quereinstieg (berufsbegleitender Vorbereitungsdienst) ist in § 12 geregelt:

Zitat:
(1) Stehen nicht genügend Bewerberinnen und Bewerber mit einer Lehramtsbefähigung ( § 10 Absatz 1 Satz 3 ) in einschlägigen Fächern zur Deckung des Lehrerbedarfs zur Verfügung, so kann der Vorbereitungsdienst abweichend von den §§ 10 und 11 auch in berufsbegleitender Form abgeleistet werden. Zu diesem Zweck können ausgeschriebene Stellen mit Bewerberinnen und Bewerbern besetzt werden, die über einen lehramtsbezogenen Master of Education, über eine Erste Staatsprüfung oder über einen Diplom-, Master- oder Magisterabschluss in einem einschlägigen Fach gemäß Satz 1 verfügen


Hier wird meiner Meinung nach nicht explizit erwähnt, dass man mit einem lehramtsbezogenen Master den Quereinstieg auch in dem jeweiligen Lehramt absolvieren muss. Wie schätzen Sie die Gesetzeslage dazu ein?

Ich verstehe an diesem Punkt die Sinnhaftigkeit der Gesetzgebung nicht:

Jemand, der einen einschlägigen Studiumsabschluss (bspw. Physik) darf den Quereinstieg in einer der drei Schulformen bestreiten. Jemand, der Physik auf Lehramt für Gymnasien studiert hat, darf den Quereinstieg nur in seiner Schulform absolvieren.

Welche Möglichkeiten bleiben mir um eine Zulassung zum Quereinstieg (=berufsbegleitender Vorbereitungsdienst) für Grundschulen zu erhalten? Petitionsausschuss? Wie genau würde sowas ablaufen und welche Chancen habe ich?

Für Tipps und Anmerkungen wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Link zum Gesetzestext: http://gesetze.berlin.de/jportal/;jsessionid=1C570F7F789575B938E3201F3E0452B4.jp26?quelle=jlink&query=LehrBiG+BE&psml=bsbeprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-LehrBiGBE2014V4P5

-- Editiert von testpilot123 am 04.07.2019 18:20

-- Editiert von Moderator am 04.07.2019 22:52

-- Thema wurde verschoben am 04.07.2019 22:52

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