Hat man als Patient ein Recht, vom als "Arzt" Auftretenden den Nachweis seiner Approbation zu erhalten?
Falls nein, wie sonst kann man sich gegen solch bekannt gewordene und gerichtlich abgeurteilte Hochstapler unter Freuseurgesellen und Sanitätern schützen, die es bis zu "Oberärzten" und "Gerichtsgutachter" brachten?
Zusatzfrage:
Nach welchen Vorschriften darf ein "einfacher" Arzt als MDK-Schreibtischtäter fachärztliche Gutachten und solche aus einer Universitätsklinik verwerfen?
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Recht auf Nachweis der ärztl. Approbation?
1. Mai 2011
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Frage vom 1. Mai 2011 | 15:02
Von
Status: Beginner (65 Beiträge, 60x hilfreich)
Recht auf Nachweis der ärztl. Approbation?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 2. Mai 2011 | 15:18
Von
Status: Beginner (65 Beiträge, 60x hilfreich)
Hier ging es um keine ärztliche Behandlung, sondern um die Schreibtisch-Tätigkeit eines MDK-Gutachters nach Aktenlage.
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#4
Antwort vom 2. Mai 2011 | 17:41
Von
Status: Student (2858 Beiträge, 1121x hilfreich)
quote:
Hat man als Patient ein Recht, vom als "Arzt" Auftretenden den Nachweis seiner Approbation zu erhalten?
Nö.
So wie du kein Recht hast, daß dir dein Richter seinen Uniabschluss zeigt oder Frau Merkel ihre Wahlzettel oder dein Taxifahrer seinen Führerschein.
Ein solches Recht ist nirgends kodifiziert.
quote:
Nach welchen Vorschriften darf ein "einfacher" Arzt als MDK-Schreibtischtäter fachärztliche Gutachten und solche aus einer Universitätsklinik verwerfen?
Er "darf" aus seiner Fachkenntnis sagen "sehe ich anders". Dann steht es einem ja frei, zu klagen.
quote:
wie sonst kann man sich gegen solch bekannt gewordene und gerichtlich abgeurteilte Hochstapler unter Freuseurgesellen und Sanitätern schützen, die es bis zu "Oberärzten" und "Gerichtsgutachter" brachten?
Wenn du *begründete* Einwände gegen die fachliche Qualifikation hast, kannst du diese ja vorbringen. Ein pauschales "wer weiß wer dat is" bringt sich hingegen nirgends voran, das ist nur die paranoide Einstellung eines Verschwörungstheoretikers, der auch zweifelt, ob sein Briefträger wirklich Briefträger ist oder nicht doch von der CIA.
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#5
Antwort vom 2. Mai 2011 | 17:44
Von
Status: Student (2858 Beiträge, 1121x hilfreich)
quote:
fachärztliche Gutachten und solche aus einer Universitätsklinik verwerfen?
Wenn ich dein Gedankenspiel mal fortführe, müßtest du mir dann erst mal beweisen, daß dein Facharzt mit dir weder verwandt noch befreundet ist und es sich somit keinesfalls um ein Gefälligkeitsgutachten handeln kann.
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#6
Antwort vom 2. Mai 2011 | 21:51
Von
Status: Unbeschreiblich (120087 Beiträge, 39830x hilfreich)
Wenn ich ein Paket Taschentücher online kaufe, muss der Händler einen Wust an Informations-/Nachweispflichten bezüglich seiner wirtschaftlichen Idendität erfüllen.
Ein Arzt hingegen soll tätsächlich auf Verlangen des Patinenten keinerlei Informations-/Nachweispflichten haben?
Genau deshalb schaffen es arbeitslose Postboten bis an den OP-Tisch ...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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