Recht auf Unterricht

15. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
go486239-74
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Recht auf Unterricht

Liebe Mitglieder,
möchte zur Debatte stellen:
Schule, die aggressiv "keine Gewalt an unserer Schule" msetzt' ohne Eltern einzubinden.

Meine, Recht auf Unterricht ist sogar im Grundgesetz verankert.

Schulgesetz ist ja Landesrecht.

Hier gibt es bereits eine Info über Ordnungs- und Erzuehungsmaßnahmen.

Ich begreife die Anwendung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit sowie Normvorschriften-Wahrung nicht,
wenn eine Schule für Fünftklässler bei jeder Form körperlicher Auseinandersetzung
alle Beteiligten für den Rest des Tages vom Unterricht suspendiert
ohne Vorwarnungen für Schüler und Eltern.

Es heißt, das sei ein Warnschuss und erzieherisches Mittel.

Das Recht sieht das anders vor....die Schule interessiert das Gesetz nicht....und mir wurde gesagt..."Sie sind ja frei, woanders hinzugehen..." als ich erklärte, mit dieser Handhabe sei ich nicht einverstanden...

Was würden Sie tun?

Und es wird sich berufen auf den Schutzparagraphen...
NRW Par. 56 (?) Schulgesetz meine ich
" wenn ein Schüler die Sicherheit der anderen Schüler gegährdet, kann er ...suspendiert werden.

Die Lehrerin erklärte mir, 2 Fünftklässler, die sich aus einem Missverständnis heraus und dazu versehentlich weh getan haben, zum Schluss beide weinten, stellten für die anderen eine Gefahr dar.

Habe andernorts gelesen, dass für Gewöhnlich Drogenmissbrauch etc. darunter gefasst wird.

Ich meine, hier schießt die Schule weit übers Ziel..und
ein unschuldiges Kind vom Unterricht fernhalten ist eine Rechtsverletzung.


Wie sehen Sie das?

-- Editiert von Moderator am 17.03.2018 13:44

-- Thema wurde verschoben am 17.03.2018 13:44

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von go486239-74):
Das Recht sieht das anders vor....

Und was genau sieht es vor?

Denn das "Recht auf Unterricht" wird durch ein paar Stunden suspendierung nicht verletzt. Soger durch ein paar Tage würde es nicht verletzt weren.



Zitat (von go486239-74):
die Schule interessiert das Gesetz nicht....

Die Schule kann durchaus eigene Regelungen haben die das Gesetz ergänzen oder sogar aushebeln.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von go486239-74):

Schule, die aggressiv "keine Gewalt an unserer Schule" msetzt' ohne Eltern einzubinden.

Meine, Recht auf Unterricht ist sogar im Grundgesetz verankert.

Es gibt vor allem eine Schulpflicht. Und die macht es einer Schule extrem schwierig, Schüler vom Unterricht auszuschließen.

Zitat:
Was würden Sie tun?

Einen Rechtsanwalt aufsuchen. Am besten einen, der auf Verwaltungsrecht spezialisiert ist. Schulleitungen verlaufen sich erfahrungsgemäß gerne mal in der Gesetzeslage.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

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