Rechtsberatungsschein keine Prozesskostenhilfe

16. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Leyana
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 7x hilfreich)
Rechtsberatungsschein keine Prozesskostenhilfe

Hallo,
im letzten Jahr habe ich um einen Studienplatz geklagt. Ich befand mich zum Zeitpunkt der Klage im ALG2 Verhältniss. Hierfür holte ich mir einen Beratungsschein und mein Anwalt riet mir Klage einzureichen da ich eh Prozesskostenhilfe bekomme. Diese wurde aber nachträglich abgelehnt.

Jetzt habe ich 180€ Gerichtskosten und 500€ Anwaltskosten am Hals obwohl die Klage von mir innerhalb einer Woche zurückgezogen wurde.

Kann ich denn nicht auf Prozesskostenhilfe bestehen? Weil bezahlen kann ich es ja nicht....

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Wieso klagt man und zieht dann sogleich zurück.

Normalerweisen beantragt man Prozesskostenhilfe und klagt DANN. Prozesskostenhilfe bekommt man nur wenn es Aussicht auf Erfolg gibt.

Die Kosten sind entstanden da man geklagt hat. Das hat mit der PKH nichts zu tun.

...Weil bezahlen kann ich es ja nicht....
die können 30 Jahre warten.

K.


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"

Mein Lieblingsforum www.nachbarschaftsstreit.de da gehts ab"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Leyana
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 7x hilfreich)

Bei ner Studienplatzklage hat man aussicht auf Erfolg dieses und letztes Jahr wurden alle Zugelassen.

Ich habe die Klage zurückgezogen da ich einen Studienplatz über Los bekam.
Mein Anwalt sagte mir damals (leider am Telefon) das ich mit dem Schein sicher auch PKH bekommen würde...

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Talamaur:

Mit welcher Begründung wurde denn PKH abgelehnt. Wenn die Klage zurückgezogen wird, weil schlicht und einfach der Klagegrund weggefallen ist, muss m.E. die PKH dennoch bewilligt werden, wenn im Übrigen der Anspruch einschließlich der ausreichenden Erfolgsaussicht bestanden hat. Oder wurde mit der Klage auch der PKH Antrag zurückgezogen?

Gruß,

Axel

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"Jeder meiner Beiträge stellt ausschließlich meine persönlich Meinung, und keine Rechtsberatung, dar "

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Hi,

also, ich kenne folgenden Fall: Jemand klagt einen Studienplatz ein. Die FH schlägt ihm einen Vergleich vor: Studienplatz gegen Klagerücknahme. Das macht er natürlich. PKH wird verweigert wg. mangelnder Erfolgsfähigkeit, da er ja einen Vergleich abgeschlossen hat. Allerdings lagen die Kosten nur bei 34 DM oder so.
Ein Anwalt ist dafür übrigens völlig überflüssig. Man muß lediglich behaupten, die FH/Uni habe ihre Kapazitäten nicht ausgeschöpft - beweisen muß man das nicht (wie denn auch?). Insofern ist die Klage ein ganz simples Schreiben, bei dessen Abfassung die Rechtsantragstelle des Gerichtes hilft.

Gruß vom mümmel

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Leyana
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 7x hilfreich)

@mümme Im nachhinein ist man immer Schlauer natürlich hätte ich es selber machen müssen aber daran hatte ich mich halt nicht getraut.

Meine PKH wurde wie folgt abgelehnt:
Der Antrag auf PKH hat keinen Erfolg. PKH darf gem- $$ 166 VwGO, 114 ff. ZPO nur bewilligt werden, wenn das Verfahren hinreichene Aussicht auf Erflog bietet (Letztes Jahr und dieses Jahr wurden alle Kläger zugelassen!!) und der Antragssteller nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht oder zum Teil aufbringen kann. (War auch gegeben da ALG2 und sonst keine Einkünfte) Soweit im Wege einer einstweiligen Anordnung um vorläufigen Rechtsschutz nachgesucht wird, setzt dies u.a. auch voraus, dass ein sog. Anordnungsgrund vorliegt, d.h. eine besondere Eilbedürftigkeit oder Dringlichkeit der Rechtsschutzgewährung gegeben ist, weil der der Beginn der Lehrveranstaltungen unmittelbar bevorsteht. Das war hier bei Eintritt des erledigenden Ereignisses aus den oben genannten Gründen noch nicht der Fall.(Klage eingereich 16.09.08, Beginn des Semesters 1.09.08 Beginn der lfd. Lehrveranstaltungen 1.10.08 <-- was war daran nicht unmittelbar

Das krasse war das mir mein Anwalt dazu riet auch Klage einzureichen da ich ja eh PKH erhalten würde. Der hat nur 2 Briefe geschrieben und will 480€! Meinen Rechtsberatungsschein mit 39€ bereits verrechnet.

Kann man da denn wirklich gar nichts machen? Weiss nicht wie ich das finanzieren soll ...

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