Hallo zusammen,
ich habe an einer privaten Hochschule studiert. Gegen eine Klausur habe ich Widerspruch vor dem Verwaltungsgericht eingelegt, welches hierfür zuständig ist.
Ich habe eine Rechtschutzversicherung für Vertrags- und Sachenrecht, nicht jedoch für Verwaltungsrecht.
Muss die Versicherung zahlen, weil es sich um einen privaten Vertrag handelt, den ich mit der Hochschule abgeschlossen habe oder greift hier der Verwaltungsrechtschutz, da der Rechtstreit vor dem Verwaltungsgericht geführt wird, obwohl es sich um eine private Hochschule handelt?
(Von der Versicherung habe ich unterschiedliche Auskünfte am Telefon erhalten, letztlich wurde der Schutz jedoch schriftlich abgelehnt.)
Vielen Dank für die Hilfe!
Emil
-- Editiert von EmiKlei am 09.06.2019 16:09
Rechtschutzversicherung bei privater Hochschule
9. Juni 2019
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Frage vom 9. Juni 2019 | 14:56
Von
Status: Beginner (79 Beiträge, 42x hilfreich)
Rechtschutzversicherung bei privater Hochschule
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