Hallo!
Kann mir jemand sagen, ob es eine Möglichkeit gibt, bereits bevor von einem anderen ein Antrag auf eine Baugenehmigung gestellt wurde, seine Bedenken hierzu zu äußern? Oder muss man warten, bis eine Baugenehmigung erteilt ist und dann Nachbarwiderspruch einlegen bzw. Antrag auf vorl. Rechtsschutz stellen?
Kurz dazu: auf einem riesen Gelände soll eine große Firma errichtet werden (direkt neben einem Wohngebiet). Eine Baugenehmigung ist noch nicht beantragt, weil für das Gelände gerade ein neuer Bebauungsplan erstellt wird. Sobald dieser steht, soll die Genehmigung beantragt werden. Bezüglich des Bebauungsplans gab es eine Bürgerversammlung, auf der das Projekt "angepriesen" wurde. Ein Jahr zuvor wollte eine andere Firma auch dort bauen, dem hatte aber die Landesplanungsbehörde nicht zugestimmt. In unmittelbarer Nähe ist ein Gewerbegebiet, in welchem die besagte Firma auch eine Niederlassung hat - auf dem liegt allerdings eine Veränderungssperre. Die Firma will expandieren, kann dies im Gewerbegebiet z.Zt. nicht tun und will auf das naheliegende andere Gelände, das direkt ans Wohngebiet angrenzt, ausweichen.
Kann man hier als betroffener Anwohner schon im Vorfeld etwas gegen die beabsichtigte Genehmigung tun? Oder muss man warten, bis der Bebauungsplan da ist und dann versuchen, gegen diesen vorzugehen?
Danke schon mal!
Rechtsschutz vor Antrag auf Baugenehmigung?
15. September 2007
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Frage vom 15. September 2007 | 19:03
Von
Status: Frischling (40 Beiträge, 5x hilfreich)
Rechtsschutz vor Antrag auf Baugenehmigung?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
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#1
Antwort vom 19. September 2007 | 12:05
Von
Status: Schüler (382 Beiträge, 85x hilfreich)
Auf Baugenehmigungen finden landesrechtliche Vorschriften Anwendung. Ohne Angabe des Bundeslandes ist es daher nicht möglich, weitere Informationen zu erhalten.
-- Editiert von f!o am 19.09.2007 12:06:02
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