Regenwassergebühr für unbebautes Grundstück ?

27. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12309.02.2011 09:16:49
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 39x hilfreich)
Regenwassergebühr für unbebautes Grundstück ?

Hallo!
In Städten und Gemeinden mit Kanalisation ist es ja gemeinhin so,daß zur Berechnung des angefallenen Abwassers die Menge des verbrauchten Frischwassers + eine Regenwassergebühr pro bebautem m² Grundstück herangezogen wird. Ähnlich ist es bisher hier bei uns auch gewesen...nur hängen die Häuser hier im Ort an keiner Kanalisation,sondern haben noch eine Klärgrube,welche 1x jährlich geleert wird.http://www.rennsteigwasser.de/satzungen.aspx. Die Gebühren für's Regenwasser wurden bislang ebenfalls nach m² bebauter Grundstücksfläche berechnet...bis dieses Jahr. Denn nun wurde dazu die Gesamtgrundstücksfläche herangezogen...also auch die unbebauten Bereiche,wo das Wasser ja eigentlich versickert. Kann mir jemand sagen,mit welchem Recht hier Geld für eine Leistung berechnet wird,die gar nicht erbracht wird ? Falls es von Bedeutung sein sollte: Ich wohne in Thüringen.

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1 Antwort
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#1
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

> Kann mir jemand sagen,mit welchem Recht hier Geld für eine Leistung berechnet wird,die gar nicht erbracht wird ?

Das Argument dürfte nicht fliegen, denn auch bei einem bebauten Grundstück könnte man argumentieren, man zahle auch dann, wenn dort überhaupt niemand wohnt, das spielt dort aber auch keine Rolle.

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