Hallo!
In Städten und Gemeinden mit Kanalisation ist es ja gemeinhin so,daß zur Berechnung des angefallenen Abwassers die Menge des verbrauchten Frischwassers + eine Regenwassergebühr pro bebautem m² Grundstück herangezogen wird. Ähnlich ist es bisher hier bei uns auch gewesen...nur hängen die Häuser hier im Ort an keiner Kanalisation,sondern haben noch eine Klärgrube,welche 1x jährlich geleert wird.http://www.rennsteigwasser.de/satzungen.aspx. Die Gebühren für's Regenwasser wurden bislang ebenfalls nach m² bebauter Grundstücksfläche berechnet...bis dieses Jahr. Denn nun wurde dazu die Gesamtgrundstücksfläche herangezogen...also auch die unbebauten Bereiche,wo das Wasser ja eigentlich versickert. Kann mir jemand sagen,mit welchem Recht hier Geld für eine Leistung berechnet wird,die gar nicht erbracht wird ? Falls es von Bedeutung sein sollte: Ich wohne in Thüringen.
Regenwassergebühr für unbebautes Grundstück ?
27. Mai 2009
Thema abonnieren
Frage vom 27. Mai 2009 | 18:53
Von
Status: Beginner (123 Beiträge, 39x hilfreich)
Regenwassergebühr für unbebautes Grundstück ?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 29. Mai 2009 | 01:05
Von
Status: Praktikant (951 Beiträge, 289x hilfreich)
> Kann mir jemand sagen,mit welchem Recht hier Geld für eine Leistung berechnet wird,die gar nicht erbracht wird ?
Das Argument dürfte nicht fliegen, denn auch bei einem bebauten Grundstück könnte man argumentieren, man zahle auch dann, wenn dort überhaupt niemand wohnt, das spielt dort aber auch keine Rolle.
Und jetzt?
Schon
268.229
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
12 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten