Reisepass im Ausland beantragen

24. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
DannyS1
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)
Reisepass im Ausland beantragen

Hallo,

Sorry, aber ich habe keine Ahnung ob ich in diesem Thread richtig bin.

Ich muss einen neuen Reisepass beantragen und lebe seit 5 Jahren in England. Dort ist fuer mich die deutsche Botschaft in London zustaendig. Die benoetigen u.a. auch meine Abmeldebescheinigung aus Deutschland; muss ich irgendwo haben.

Mein Problem ist aber, ich habe diverse finanzielle Verpflichtungen, denen ich nicht nachkommen kann/konnte (u.a. auch Finanzamt). Die Abgabe der EV habe ich bisher noch verhindern koennen, da ich ja im Ausland lebe. Mir ist bekannt, dass es somit "angeblich" einen zivilrechtlichen Haftbefehl geben wird, um diese zu erzwingen.

Bei Reisen gab es bisher NIE Probleme. Was, wenn ich nun meinen neuen Reisepass beantragen muss? Wird mir der Pass problemlos ausgestellt, oder wird intern ueberprueft, ob etwas gegen mich vorliegt? Ist die Pruefung beim Personalausweis anders oder wird das selbe Verfahren durchgefuehrt? Wuerde es helfen, dies als EXPRESS zu beantragen, ist dann zwar teurer, aber die Laufzeit verringert sich angeblich von 4-6 auf 2-3 Wochen. Ist dann die eventuelle Pruefung schneller oder "oberflaechlicher"?

Ich habe nur einen Pass und keinen Ausweis - bin aber zwingend auf ein "Ausweisdokument" angewiesen.

Fuer entsprechende Hinweise waere ich sehr dankbar. BITTE, keine moralischen Bedenken - die habe ich bereits seit Jahren selbst, benoetige sachlich fundierte Hinweise!

Herzlichen Dank und einen schoenen Abend!

Danny


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7 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Wird mir der Pass problemlos ausgestellt, oder wird intern ueberprueft, ob etwas gegen mich vorliegt? Wird es - und das ist ganz klar ein Fall für eine Paßversagung.
Ist die Pruefung beim Personalausweis anders oder wird das selbe Verfahren durchgefuehrt? Botschaften stellen keine Personalausweise aus, denn das sind Inlandspapiere.
Ist dann die eventuelle Pruefung schneller oder "oberflaechlicher"? Nö.
Ich habe nur einen Pass und keinen Ausweis - bin aber zwingend auf ein "Ausweisdokument" angewiesen. Zja, da werden Sie wohl heimkehren und sich Ihren Verpflichtungen stellen müssen...

7x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DannyS1
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)

DANKE, wie ist denn die Vorgehensweise - kann ich meinen alten Pass bei Beantragung behalten bis der beantragte erstellt wird/ oder nicht?

Erkennt die Botschaft die beschriebene Situation direkt online bei Beantragung, oder erst wenn sie ueber die sogenannte Versagung informiert werden?

Kann ich in D einen Ausweis beantragen - falls ja, wo und wie (ohne Wohnsitz in D)?

... wenn denn mein Pass abgelaufen ist, wie komme ich denn dann zurueck nach D um die notwendige EV abzugeben? Oder kann ich dies auch in GB?

-- Editiert von DannyS1 am 24.06.2015 17:53

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Ich muß mich korrigieren - offenbar kann inzwischen ein Personalausweis auch im Ausland ausgestellt werden: http://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__8.html Damit hat sich der Gesetzgeber vermutlich ein ziemliches Eigentor geschossen, aber Ihr Problem dürfte quasi gelöst sein. Offenbar gab es 2013 eine Gesetzesänderung, die mir bisher nicht bekannt war: http://www.inundummadrid.com/2010/11/der-neue-personalausweis-jetzt-auch-fur.html Die Möglichkeit einer Ausweisentziehung soll zwar demnächst kommen, aber da geht es um die Verhinderung von Ausreisen potentieller IS-Krieger etc...

-- Editiert von muemmel am 24.06.2015 18:15

-- Editiert von muemmel am 24.06.2015 18:15

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Die Gebühr sei noch nachgetragen - es ist die Inlandsgebühr plus 30 Euro, also insgesamt 58,80 Euro bzw. in GB ca. 42 Pfund.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
DannyS1
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Damit hat sich der Gesetzgeber vermutlich ein ziemliches Eigentor geschossen, aber Ihr Problem dürfte quasi gelöst sein. Offenbar gab es 2013 eine Gesetzesänderung, die mir bisher nicht bekannt war


Nochmals herzlichen Dank fuer die Info. Warum hat sich dadurch mein Problem bei einem Ausweis erledigt, bei einem Pass jedoch nicht? Verstehe ich nicht - SORRY! Gibt es da unterschiedliche Pruefkriterien???

DANKE und einen schoenen Abend!

Danny

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Selbstverständlich kann der Pass versagt bzw. entzogen werden.

Vgl. §§ 7, 8 PaßG.

Außerdem: VG Berlin, Beschluss vom 27.08.2014, Az. VG 23 L 410.14 .

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Gibt es da unterschiedliche Pruefkriterien??? Es fehlt im Personalausweisgesetz schlicht an einer Rechtsgrundlage, um Ihnen einen Ausweis zu verweigern. Im Paßgesetz hingegen gibt es eine solche Rechtsgrundlage.
Selbstverständlich kann der Pass versagt bzw. entzogen werden. Ja und? Das habe ich dem TE doch auch ausdrücklich mitgeteilt. Nur kann halt der Ausweis nicht versagt werden. Und da er sich innerhalb der EU mit dem Ausweis ausweisen kann, ist sein Problem gelöst, egal wie man das nun findet.
DANKE und einen schoenen Abend! Danken Sie nicht mir, sondern dem Gesetzgeber, der das Personalausweisgesetz geändert hat...

-- Editiert von muemmel am 25.06.2015 15:39

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