Hallo,
ich habe Anfang April einen Reisepass bei der zuständigen Behörde beantragt. Dort wurde gesagt dass dieser ca. 3 Wochen bis zu Fertigstellung braucht.
Nun sind 2 Monate vergangen und dieser ist immer noch nicht da. Nachfragen meinerseits ergaben, dass es technische Probleme gab und der Antrag erst vor 2 Wochen übermittelt wurde.
Ich bin allerdings von einer Bearbeitungszeit von 3 bis 6 Wochen ausgegangen und habe eine Reise in die USA gebucht für Mitte Juni.
Diese müsste ich nun verschieben wenn der Pass nicht rechtzeitig kommt. Dazu kommen eventuelle Umbuchungskosten.
Kann ich mir diese beispielsweise zurückholen von der Behörde?
Freundliche Grüße
-- Editiert von Moderator am 04.06.2019 22:43
-- Thema wurde verschoben am 04.06.2019 22:43
Reisepass kommt nicht
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Da sind Sie hier ganz falsch. Amts- bzw. Staatshaftung gehört ins Verwaltungsrecht - ich verschiebe das mal für Sie.
Haben Sie die Behörde gefragt, ob Sie den Pass im Expressverfahren oder ob Sie einen vorläufigen Reisepass bekommen können?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Mit vorläufigem Reisepass darf man nicht in die USA einreisen.
Express Reisepass wäre auch zu spät. Zumal bei diesem nicht sicher ist ob der auch in 3 Tage da ist.
ZitatKann ich mir diese beispielsweise zurückholen von der Behörde? :
Das ist nach meiner Kenntnis ein aussichtsloses Vorhaben.
Berry
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-liste.html
s. a. d. Seite ganz unten "Ich brauche den Reisepass sofort":
Zitat:Bitte beachten Sie: Der vorläufige Reisepass wird von den meisten Ländern anerkannt. In einige Länder (zum Beispiel in die USA) kann eine visumfreie Einreise jedoch nur mit einem Reisepass erfolgen, der ein elektronisches Speichermedium enthält (Chip). Wenn Sie mit einem vorläufigen Reisepass einreisen wollen, benötigen Sie daher zusätzlich ein Visum. Über die aktuellen Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.
1. Haben Sie ein Visum beantragt? Dann reicht ein vorläufiger Reisepass.
2. Sie sind Teilnehmer am ESTA Verfahren? Dann haben Sie sowieso ein Problem. Mit einem neuen Reisepass müssen Sie eine neue ESTA Anfrage vornehmen und auf die Genehmigung warten.
Nein. "In der Regel 3-6 Wochen" kann eben auch heißen: "und manchmal auch 10 Wochen oder mehr".Zitat:Diese müsste ich nun verschieben wenn der Pass nicht rechtzeitig kommt. Dazu kommen eventuelle Umbuchungskosten.
Kann ich mir diese beispielsweise zurückholen von der Behörde?
Visum hab ich keines beantragt.
Am Esta verfahren nehme ich nicht Teil. Das hab ich noch nicht beantragt.
ZitatIch bin allerdings von einer Bearbeitungszeit von 3 bis 6 Wochen ausgegangen und habe eine Reise in die USA gebucht für Mitte Juni. :
...
Visum hab ich keines beantragt.
Am Esta verfahren nehme ich nicht Teil. Das hab ich noch nicht beantragt.
Dann wird das wohl auch mit der Reise nichts mehr ...
ZitatAm Esta verfahren nehme ich nicht Teil. Das hab ich noch nicht beantragt. :
Da nimmt man nicht nach Belieben teil, sondern es ist ein Vorraussetzung für eine USA-Einreise.
Die Beantragung geht aber eh nur mit gültigem Pass.
Das dauert aber nicht sehr lange, aber ist ein MUSS
Bearbeitung des ESTA-Antrages kann bis zu 72 Stunden dauern. Mit 24 Stunden sollte man mindestens rechnen. Eine sofortige Bewilligung, so wie es früher war, erfolgt in der Regel nicht mehr! Also nicht kurz vor Abflug noch schnell beantragen, sondern möglichst im Voraus.
Die offizielle Webseite der US Regierung für die ESTA-Beantragung ist zur Zeit folgende: https://esta.cbp.dhs.gov
Der Spass kostet $14 den man mit Kreditkarte oder Paypall bezahlen kann.
Achtung: Den ESTA-Antrag nur über eine Webseite machen die auf .gov endet! Denn nur Regierungsbehörden der Vereinigten Staaten können Webseiten unter dem Top-Level-Domain .gov betreiben. Es gibt leider viele Nachahmer Webseiten die auch ESTA "anbieten" aber keinen Mehrwert bieten. Im Gegenteil mal bezahlt noch mehr und gibt dazu hoch-sensible, persönliche Informationen preis!
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