Schreiben vom Meldeamt wg. "Schriftstück"

20. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
Findikus
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 8x hilfreich)
Schreiben vom Meldeamt wg. "Schriftstück"

Hallo,
vor ein paar Tagen kam ein Brief vom örtlichen Meldeamt, es sei eine Anfrage eingegangen weil ein "Schriftstück" nicht zugestellt werden gekonnt hätte, und ich solle mal anrufen und bestätigen, dass ich noch bei mir wohne. Mein Name steht aber an der Tür und am Briefkasten, und ich erhalte fast täglich Post. Ich finde es ja begrüßenswert, dass die Post Sehbehinderten eine berufliche Chance gibt, hab mir auch schon vorgenomen, meinen Namen größer zu schreiben, aber Gedanken mache ich mir schon...

Bei was für einer Art von "Schriftstücken" erfolgt eine solche Anfrage üblicherweise?

Muss ich reagieren, und was wenn nicht?

Gruß,
Findi


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"Herr Schäuble! Hilfe! Herr Schäuble! Hänn Sie mol gschwind mei Baschwodd?"

-- Editiert am 20.08.2009 22:15

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12 Antworten
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#1
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

Es kann aber auch sein, das der Postbote bei der Hitze einen Brief übersehen hat, soll ja vorkommen :)

Es kann eigentlich nur etwas vom Einwohnermeldeamt selber oder Stadtverwaltung gewesen sein.

Ansonsten haben alle Behörden Scheuklappen auf, zumindest lässt niemand das Einwohnermeldeamt recherchieren.
Ruf doch einfach mal da an und frag nach, sich nicht zu melden ist i.d.R. teurer ;)



-- Editiert am 21.08.2009 09:27

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#2
 Von 
Findikus
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 8x hilfreich)

quote:
sich nicht zu melden ist i.d.R. teurer


Wieso? Ich glaube, anzurufen wäre behördenmikadotechnisch ein ganz schlechter Zug ;-)

Also eine Gebührenrückzahlung oder kommunale Gewinnausschüttung erwarte ich eigentlich nicht, eher schon das Gegenteil. Vielleicht einen gerichtlichen Mahnbescheid. Ich kann mir nicht so recht vorstellen, was dahintersteckt. Deswegen wollte ich gerne wissen, ob ich das anhand des Procederes Post >>> Meldebehörde >>> Nachfrage ausschließen kann.

Bei privaten Ermittlungen erfolgt bei Einschreiben-Rückläufern wohl eher die preiswertere Adressanfrage via Schufa oder Postadress, den beiden privaten Bundesmelderegistern. Bei Postadress wird jede Unterschrift auf einem Einschreibeformular oder einem DHL Handterminal als Melderegister-Update registriert. Aktueller geht's wohl kaum.

Das gehört eigentlich nicht in diesen Thread, aber ich wollte schon mal ein Thema starten mit der Frage: Was passiert, wenn ich mich bei Postadress abmelde, d. h. auf der Löschung meiner Daten bestehe? Geht das, und bekomme ich dann evtl. keine Post mehr?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119463 Beiträge, 39731x hilfreich)

quote:
Vielleicht einen gerichtlichen Mahnbescheid

Sollte der nicht zugestellt werden, kann er auch öffentlich zugestellt werden (d.h. durch Aushang). Wird in der vorgegebenen Frist kein Widerspruch eingelegt, ergeht ein Versäumnisurteil und der Gläubiger erhält einen vollstreckbaren Titel, egal ob die Forderung berechtigt ist oder nicht.

In der Regel ist es durch die entstehenden Rechtsnachteile kontraproduktiv solche Schreiben nicht zu empfangen.


quote:
Was passiert, wenn ich mich bei Postadress abmelde, d. h. auf der Löschung meiner Daten bestehe?

Dann werden Deine Daten gelöscht.


quote:
Geht das

Ja


quote:
, und bekomme ich dann evtl. keine Post mehr?

Doch. Die Post stellt an die Adresse zu die auf dem Brief steht.


Um keine Post mehr zu bekommen kann man folgende Punkte abarbeiten:
1. Überall die Adresse löschen lassen (Postadress, Tante Uhse, etc.)
2. Namensschild von Klingel und Briefkasten entfernen
3. An neue Adresse umziehen ohne sich umzumelden
4. Dort kein Namensschild an Klingel und Briefkasten anbringen
5. Neue Adresse niemandem bekannt geben
6. Alle rechtlichen Nachteile im Kauf nehmen die einem durch ein solches Verhalten entstehen




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#4
 Von 
Boudicca
Status:
Schüler
(489 Beiträge, 203x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Sollte der nicht zugestellt werden, kann er auch öffentlich zugestellt werden (d.h. durch Aushang). <hr size=1 noshade>


Nein. Ein Mahnbescheid kann nicht öffentlich zugestellt werden, siehe § 688 Abs. 2 Ziff. 3 ZPO .

quote:<hr size=1 noshade>Wird in der vorgegebenen Frist kein Widerspruch eingelegt, ergeht ein Versäumnisurteil <hr size=1 noshade>


Auch falsch. Nach Ablauf von zwei Wochen ab ordnungsgemäßer Zustellung des Mahnbescheides hätte der Gläubiger die Möglichkeit, Vollstreckungsbescheid zu beantragen und käme so zu einem vollstreckbaren Titel. Ein Versäumnisurteil gibt es beim Mahnverfahren nicht.

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""

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#5
 Von 
Findikus
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 8x hilfreich)

quote:
öffentlich zugestellt werden (d.h. durch Aushang)
...auf dem Gerichtsflur des Bezirksgerichts Schöneberg von Berlin? oder nicht zumindest im Bundesanzeiger? Wie lange dauert sowas? Kann ich das dann ggf. anfechten, weil ich ja ordentlich gemeldet und erreichbar bin?
quote:
Doch. Die Post stellt an die Adresse zu die auf dem Brief steht.

Offenbar nicht immer.
quote:
Um keine Post mehr zu bekommen...
Interessante Tipps. Ich könnte noch fundierteres dazu beisteuern, aber das wäre einen neuen Thread wert. Ich wollte hier nur hören:

Was wird auf Amtsdeutsch im allgemeinen als "Schriftstück" bezeichnet (das Gegenstück zu einem "Schriftsatz"?), und um was könnte es sich hier handeln? Auf jeden Fall was Gerichtliches? Einberufung steht nicht an, Wahlbenachrichtigungen werden glaub ich durch Boten verteilt, was käme noch in Frage?



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"Schlämmer kann es nicht kommen!"

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#6
 Von 
Boudicca
Status:
Schüler
(489 Beiträge, 203x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>quote:öffentlich zugestellt werden (d.h. durch Aushang)

...auf dem Gerichtsflur des Bezirksgerichts Schöneberg von Berlin? oder nicht zumindest im Bundesanzeiger? <hr size=1 noshade>


Wie ich oben schon schrieb: Ein Mahnbescheid kann nicht öffentlich zugestellt werden.

Eine öffentliche Zustellung kann ansonsten dann erfolgen, wenn der Aufenthaltsort einer Person unbekannt und somit eine Zustellung nicht möglich ist. Sie erfolgt i. d. R. durch Aushang einer Benachrichtigung an der Gerichtstafel, zusätzlich kann die Benachrichtigung z. B. im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden (§§ 186 , 187 ZPO ). Gem. § 188 ZPO gelten öffentlich zugestellte Schriftstücke einen Monat nach Aushang der Benachrichtigung als zugestellt.

quote:<hr size=1 noshade>Was wird auf Amtsdeutsch im allgemeinen als "Schriftstück" bezeichnet <hr size=1 noshade>


siehe
http://de.wikipedia.org/wiki/Schriftst%C3%BCck

quote:<hr size=1 noshade>und um was könnte es sich hier handeln? <hr size=1 noshade>


Um alles Mögliche (außer einen Mahnbescheid), da hilft auch kein Orakeln.
Ich persönlich würde mit dem Einwohnermeldeamt Kontakt aufnehmen.

Übrigens:

Zitat:
Ansonsten haben alle Behörden Scheuklappen auf, zumindest lässt niemand das Einwohnermeldeamt recherchieren.


Das stimmt so pauschal nicht. Beispielsweise ist es in Zivilsachen tatsächlich Sache der Parteien, Adressen zu recherchieren; in Straf- und OWi-Sachen werden von der Geschäftsstelle des Gerichts allerdings erforderlichenfalls durchaus EMA-Anfragen gemacht.







-- Editiert am 22.08.2009 10:32

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#7
 Von 
Findikus
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 8x hilfreich)

Vor ein paar Tagen kam ein dicker Brief von einem befreundeten Anwalt, der sich in den 90er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts einmal während meiner längeren Auslandsreisen um meine Post gekümmert hat. Urteil vom Finanzgericht.

Ich hatte meinen Steuerbescheid für 1991 angefochten, bin vom damaligen Richter mal telefonisch interviewt, aber nie geladen oder angehört worden.Dem neuen Richter hat es gefallen, ohne Verhandlung zu entscheiden und seine Entscheidung für unanfechtbar zu erklären. Ich kann jetzt nur noch beim Bundesfinanzhof Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einlegen. Das werde ich tun, denn ich habe kein ausreichendes rechtliches Gehör erhalten.

Was kann mir inzwischen das Finanzamt antun? Muss ich damit rechnen, ab Montag kein Geld mehr am Bankautomaten zu bekommen (hab's heut noch nicht probiert), oder müssen die ihre Forderung noch einmal aktualisiert in Euro und mit Zinsen zustellen?

Gruß,
Findi

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"Schlämmer kann es nicht kommen!"

-- Editiert am 04.09.2009 12:26

-- Editiert am 04.09.2009 12:28

-- Editiert am 04.09.2009 12:29

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#8
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
vor ein paar Tagen kam ein Brief vom örtlichen Meldeamt, es sei eine Anfrage eingegangen weil ein "Schriftstück" nicht zugestellt werden gekonnt hätte, und ich solle mal anrufen und bestätigen, dass ich noch bei mir wohne.


Da sendet ein Beamter einen Brief weil ein Brief nicht zugestellt wurde.
Selten dämlich.

Na den würde ich mal anrufen und fragen wie er so ein Idee haben kann.

Das Problem wird wohl sein da die per "privaten Zusteller" Bescheide verschicken, die Privaten jedoch nicht immer an die Briefkästen finden.

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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#9
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Das eigentlich Bemerkenswerte an dem Vorgang ist, dass die Meldebehörde mit einem an den Fragsteller adressierten Brief versucht hat, dessen Adresse herauszufinden (!). Da dieser Brief nicht als unzustellbar zurückgegangen ist, wird die Meldebehörde sich Ihren Teil denken.

PS.:
Vielleicht soll der Fragesteller nur in die Lage versetzt werden, seinen staatsbürgerlichen Rechten nachzukommen, und man hat versucht, ihm Wahlunterlagen zuzuschicken. Diese würden nämlich auch nicht öffentlich zugestellt werden.


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""

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#10
 Von 
Findikus
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 8x hilfreich)

nein, die Wahlunterlagen sind per Infopost gekommen. Es muss die Ladung vom Finanzgericht gewesen sein, s. o.

Zum Finanzgerichtsurteil habe ich eine Frage im Steuerrechtsforum gestellt, aber offenbar interessiert das dort niemanden. Falsches Forum?

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"Schlämmer kann es nicht kommen!"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119463 Beiträge, 39731x hilfreich)

quote:
Zum Finanzgerichtsurteil habe ich eine Frage im Steuerrechtsforum gestellt, aber offenbar interessiert das dort niemanden. Falsches Forum?

Nein, nicht unbedingt. Es kann aber sein, das keiner eine Antwort hat. Die Leute schauen auch nicht immer jeden Tag rein, es kann also immer etwas dauern ...




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#12
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

was war es denn nun für ein Schriftstück

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