Hi, mal eine Frage die hoffentlich ins Arbeitsrecht passt:
Nehmen wir folgendes an:
Man erfährt, dass man in die mündliche Prüfung muss um eine Abschlussnote zu erhalten, da ein Fach OB hat (Fehltage, entschuldigt).
Andererseits hat man das offizielle Schriftstück in dem steht, dass man die Prüfung bestanden hat und die staatliche Anerkennung beantragen kann.
Nach einem Anruf erfährt man, man solle dies zerreißen, da es sich um ein Versehen gehandelt hat.
mNn ist die schriftliche Bestätigung doch eher ein Freibrief nicht mehr in die Prüfung zu müssen, oder? Schläft die Post da nicht eine Information per Mail? (Beide auf den gleichen Tag datiert)
Mit freundlichen Grüßen
-- Editiert von Moderator am 14.01.2015 14:46
-- Thema wurde verschoben am 14.01.2015 14:46
Schriftstück Prüfung bestanden, mündlich nicht.
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
quote:<hr size=1 noshade>Hi, mal eine Frage die hoffentlich ins Arbeitsrecht passt: <hr size=1 noshade>
Nö, auch wenn die Prüfumg mit Arbeit verbunden ist
Aber einer der Admins wird das schon verschieben.
quote:<hr size=1 noshade> da ein Fach OB hat <hr size=1 noshade>
OB? Nutzen Frauen immer wieder mal ... Aber hier hat es vermutlich eine andere Bedeutung?
quote:<hr size=1 noshade>Schläft die Post da nicht eine Information per Mail? (Beide auf den gleichen Tag datiert) <hr size=1 noshade>
Der Satz ist mir vollkommen unverständlich. Was wolltest Du uns damit sagen???
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Das passiert wenn man in Eile ist
Also:
1.) Super :D
2.) Ohne Bewertung
3.) "Schlägt" die Post, bzw der Brief im Zweifelsfall nicht eine Information per Mail.
So, hoffe alle Klarheiten beseitigt zu haben
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Eine Mail, die dich auffordert, das Schriftstück zu zerreißen, dürfte in dem Fall wohl nicht ausreichend sein. Die Schule muss m. E. schriftlich den Bescheid widerrufen (mit Bezug auf eine Regelung in der Verwaltungsordnung).
Im Zweifelsfall: Die Schule anschreiben und kundtun, dass dir das Bestehen der Prüfung bereits bescheinigt wurde und du keinen Grund siehst, an der mündl. Prüfung teilzunehmen. Dann die Reaktion abwarten.
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" "
quote:
Die Schule muss m. E. schriftlich den Bescheid widerrufen (mit Bezug auf eine Regelung in der Verwaltungsordnung).
Muß sie und kann sie auch. Die Meinung, da man einmal ein Schreiben mit "bestanden" in der Hand hat, habe man damit auch bestanden, wenn man in Wahrheit gar nicht bestanden hat, ist so pauschal nicht zu halten.
Wie immer bei Verwaltungsakten ist das Thema Vertrauensschutz komplex und eine Einzelfallbetrachtung.
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