Hallo!
Ich weiß jetzt nicht,ob ich hier richtig bin mit meiner Frage.
Ich gehe seit Januar Vollzeit arbeiten,bin alleinerziehend mit 2 Kindern.
Meine Große geht in die 2.Klasse hier im Ort.
Nun konnte mir die Stadt weder Kita- noch Hortplatz hier im Ort anbieten,sondern nur 3 Orte weiter(ca.10min Fahrzeit).
Ich hatte einen Schülerfahrausweis beantragt,den ich auch bekommen habe von dem Ort wo der Hort ist bis hier zur Schule.Monatlicher Beitrag 8Euro.
Jetzt erreichte mich ein Schreiben vom Schulamt,dass es nach Überprüfen so ist,dass mir nur ein Fahrausweis vom Wohnort zur Schule zusteht und ich somit den Differenzbetrag von 10,50 im Monat zu überweisen habe(ans Schulamt,nicht an die Verkehrsgesellschaft),für die Monate Mai und Juni.
Also erstens frage ich mich,ob das rechtens ist,dass die das erst genehmigen und jetzt doch wieder nicht,und zweitens will ich dagegen Einspruch einlegen,doch die Frage ist wo.
Hier bei der Stadt(ist ja nicht meine Schuld,dass es hier keine freien Hortplätze gibt) oder beim Schulamt.
Ich sehe schwarz,wie das im nächsten Schuljahr werden soll.
Kann mir jemand weiterhelfen??
Gruß
Kathrin
Schülerfahrausweis Kosten...
15. Mai 2006
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Frage vom 15. Mai 2006 | 14:51
Von
Status: Beginner (59 Beiträge, 5x hilfreich)
Schülerfahrausweis Kosten...
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
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#1
Antwort vom 15. Mai 2006 | 15:10
Von
Status: Student (2139 Beiträge, 385x hilfreich)
Schauen Sie in der Satzung der zuständigen Stadt ABC (kreisfreie Stadt?) oder des zuständigen Landkreises(?) nach Regelungen hinsichtlich der Kosten der Schülerbeförderung.
#2
Antwort vom 15. Mai 2006 | 15:20
Von
Status: Beginner (59 Beiträge, 5x hilfreich)
Es heißt wohl,Schülerfahrausweis wird ausgestellt für Schulweg (Weg zwischen Wohnung und Schule).
Aber das bringt mich trotzdem nicht weiter.
Warum soll ich dafür blechen,dass die Stadt keine freien Hortplätze hat??
Und jetzt?
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