Schulrecht: Attestpflicht NRW

9. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
Tobba
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Schulrecht: Attestpflicht NRW

Mal angenommen, an einem Gymnasium in NRW wird in der Lehrerkonferenz folgender Beschluss gefasst:

An einzelnen Tagen, die von der Lehrerkonferenz festgelegt werden gilt eine allgemeine Attestpflicht.

Im konkreten sind damit Tage nach Volksfesten, Oberstufenfeten, Wandertagen, Zeugniskonferenzen etc. gemeint.
Müsste für so einen Beschluss nicht eigentlich die Schulkonferenz befragt werden? Schließlich ist die Regelung eine finanzielle Belastung für Schüler und Eltern (Praxisgebühren und Kosten für das Attest).
Im "Kirchlichen Schulgesetz des Erzbistums Köln" steht, dass eine Schulkonferenz entscheiden muss (§16). ( http://www.erzbistum-koeln.de/export/sites/erzbistum/schule-hochschule/kath_freie_schulen/download/SchulG-EBK_Erlaeuterungen_26x1x.11.06.pdf )

Gibt es für staatliche Schulen eine ähnliche Regelung?

Danke für jegliche Informationen!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
shenja
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 98x hilfreich)

Ähm Schüler zahlen doch gar keine Praxisgebühr und anstelle eines Attestes reicht ja ne Krankschreibung und für die musste ich noch Gebühren bezahlen.

Aber die Lehrerkonferenz wird dies ja wohl aus gutem Grund verlangen - da sind bei Euch an der Schule die Fehlzeiten nach "Festen" also besonders hoch.

Shenja

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" Die Neugier ist der Katze tot......"

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#2
 Von 
Tobba
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Volljährige Schüler zahlen Praxisgebühr. Und für ein Attest kann ein Arzt Gebühren nehmen. Siehe Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), Nr. 70. ( http://www.aerztekammer-bw.de/20/goae/volltext.pdf )

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

Bei meinen Kindern war es so, dass ohnehin ab der 11. Klasse der gelbe Zettel ab dem ersten Tag einer Erkrankung verlangt wurde.

wirdwerden

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