Wie sieht es mit Hausaufgaben in den Ferien aus in Baden-Württemberg ?
Kind geht in die vierte Klasse und es gibt ganze Hefte, die in den Herbstferien abzuarbeiten sind nicht nur einzelne Aufgaben. Ebenso sind zwei Präsentationen vorzubereiten.
Im Schulrecht Baden-Württemberg findet man dazu keine konkrete Aussage.
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
-- Editiert von User am 21. Oktober 2025 08:19
-- Editiert von User am 21. Oktober 2025 08:22
-- Editiert von Moderator topic am 21. Oktober 2025 16:54
-- Thema wurde verschoben am 21. Oktober 2025 16:54
Schulrecht Baden-Württemberg, Hausaufgaben Ferien, vierte Klasse
Zitat :Im Schulrecht Baden-Württemberg findet man dazu keine konkrete Aussage.
Weil BaWü keine einheitliche Regelung hat, hier darf jede Schule ihr eigenes Süppchen kochen:
Verordnung des Kultusministeriums über die Notenbildung
(Notenbildungsverordnung, NVO)
Vom 5. Mai 1983
Gültig ab: 05.02.2025
§ 10
Hausaufgaben
(1) Hausaufgaben sind zur Festigung der im Unterricht vermittelten Kenntnisse, zur Übung, Vertiefung und Anwendung der von der Schülerin oder dem Schüler erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie zur Förderung des selbständigen und eigenverantwortlichen Arbeitens erforderlich.
(2) Die Hausaufgaben müssen in innerem Zusammenhang mit dem Unterricht stehen und sind so zu stellen, dass sie die Schülerin oder der Schüler ohne fremde Hilfe in angemessener Zeit erledigen kann.
(3) Die näheren Einzelheiten hat die Gesamtlehrerkonferenz mit Zustimmung der Schulkonferenz zu regeln, insbesondere den zeitlichen Umfang sowie die Anfertigung von Hausaufgaben übers Wochenende, über Feiertage und an Tagen mit Nachmittagsunterricht; an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht darf es in den Klassen 5 bis 10 keine schriftlichen Hausaufgaben von diesem auf den nächsten Tag geben.
(4) Die Klassenlehrkraft beziehungsweise die Tutorin oder der Tutor hat für eine zeitliche Abstimmung der Hausaufgaben der einzelnen Fachlehrkräfte zu sorgen und auf die Einhaltung der bestehenden Regelungen zu achten.
Solange das zeitlich gut machbar ist sehe ich da keine Probleme.Zitat :es gibt ganze Hefte, die in den Herbstferien abzuarbeiten sind
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Zitat :Kind geht in die vierte Klasse und es gibt ganze Hefte, die in den Herbstferien abzuarbeiten sind nicht nur einzelne Aufgaben. Ebenso sind zwei Präsentationen vorzubereiten.
Wo ist das Problem? Ich sehe keins , das in zwei Wochen abzuwickeln. Ansonsten bitte ich um Details , wie umfangreich diese Präsentation sein soll und um welche Themen es konkret geht
Zitat :Wo ist das Problem?
Das alte Ferien vs. Hausaufgaben und die Ungleichbehandlung in verschiedenen Bundesländern.
In Bayern ist es beispielsweise verboten Kindern Hausaufgaben für die Ferien aufzugeben.
Zitat :Ich sehe keins , das in zwei Wochen abzuwickeln.
Was aber eigentlich nicht Sinn der Schulferien ist.
Danke für eure Antworten. Ich wollte sichergehen, dass es nicht doch so ne einheitliche Regelung gibt wie in Bayern, dass man in den Ferien keine Hausaufgaben erteilen darf. Aber dann ist es natürlich, wie es ist.
Danke für eure Antworten. Ich wollte sichergehen, dass es nicht doch so ne einheitliche Regelung gibt wie in Bayern, dass man in den Ferien keine Hausaufgaben erteilen darf. Aber dann ist es natürlich, wie es ist.
Die Ferien in BW haben noch nicht begonnen. Wenn die Hausaufgaben jetzt schon bekannt sind, könnte man auch schon starten.
Ich sehe die Ferien-Hausaufgaben schon ein bisschen kritisch, nehme ungerne Schulsachen mit auf die Urlaubsreise.
Das sehe ich ja genauso, ist rechtlich, in BW, aber nicht zu beanstanden. Dort müssen die Kinder halt auch in den Zwischenferien büffeln.Zitat :Ich sehe die Ferien-Hausaufgaben schon ein bisschen kritisch, nehme ungerne Schulsachen mit auf die Urlaubsreise.
Zitat :Wo ist das Problem? Ich sehe keins , das in zwei Wochen abzuwickeln.
In BaWü dauern die Herbstferien nur 1 Woche.
Ansonsten stimme ich aber zu.
Wenn man jetzt schon die Aufgaben kennt, dann sind die Hausaufgaben offenbar nicht verpflichtend in den Ferien zu erledingen, sondern können auch jetzt schon (= vor den Ferien) erledigt werden.
Zitat :dass es nicht doch so ne einheitliche Regelung gibt wie in Bayern
Bayern war noch nie ein guter Maßstab.
Zitat :Was aber eigentlich nicht Sinn der Schulferien ist.
Der ursprüngliche Zweck der Herbstferien war, die Kinder freizustellen für die Mithilfe bei der Ernte auf dem elterlichen Hof.
Der geschilderte Umfang deutet für mich darauf hin, dass es sich gezielt um Aufgaben für die Ferien handelt. Auch wenn die Aufgaben jetzt schon bekannt sind, sind sie schwerlich noch in der verbleibenden Schulwoche zu schaffen, neben eben Schule und eventuell anderen Hausaufgaben. @blaubärs Hinweis auf den ursprünglichen Sinn der Ferien ("Kartoffelferien") ist zwar historisch korrekt, heute aber nicht mehr relevant.
Insofern sehe ich die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gegeben, aber rechtlich wird wenig zu machen sein, wenn die Schulordnung in Baden-Württemberg so ist wie in #1 von @spatenklopper dargestellt. Hier können eigentlich nur die Eltern gemeinsam dagegen vorgehen.
Zitat :Der geschilderte Umfang deutet für mich darauf hin, dass es sich gezielt um Aufgaben für die Ferien handelt.
Für mich deutet das darauf hin, dass eine Menge Unterricht ausgefallen ist und da es "in Kürze" um die Qualifikation für die weiterführenden Schulen geht, nun einiges an Stoff nachgeholt werden muss.
Anders ist ein solcher "Ferienaufgabenhaufen" in der 4 Klasse kaum erklärlich...
Finde ich aber schon. Zweck dieser Ferien war es nicht, dass sich die Schüler erholen. Da die Feldarbeit mittlerweile so ziemlich für alle weggefallen ist, kann man den Schülern durchaus zumuten, dass man sich in diesen Ferien mit schulischen Aufgaben befasst.Zitat :ist zwar historisch korrekt, heute aber nicht mehr relevant.
Nur für dein Kind oder für alle Schüler dieser Klasse?Zitat :und es gibt ganze Hefte, die in den Herbstferien abzuarbeiten sind
Was sind *ganze Hefte*? Was bedeutet *abzuarbeiten*? Für welches Fach/welche Arbeitshefte?
Vielleicht 1x 2min und 1x 2min Vortrag zu 2 Themen? Oder Auswahl eines Themas?Zitat :Ebenso sind zwei Präsentationen vorzubereiten.
Am 20.10. waren die Aufgaben bekannt--- nach den Herbstferien sollen sie wahrscheinlich kontrolliert werden. Ein Lehrer wird kaum gefordert haben, dass das in den Ferien (7 Kalendertage) gemacht werden muss.
Die erste Frage ist doch, ob § 10 Abs. 3 der genannten Bestimmung eine abschließende Regelung beinhaltet oder aber nur Beispiele aufzählt, die beliebig erweitert werden kann. Wenn man zu einer abschließenden Aufzählung kommt, dann durfen über die Ferien keine Hausaufgaben erteilt werden. Allerdings dürften Hausaufgaben vor den Ferien gegeben werden und die Erledigung quasi mit einer Frist über die Ferien verlängert werden.
wirdwerden
Zitat :Die erste Frage ist doch, ob § 10 Abs. 3 der genannten Bestimmung eine abschließende Regelung beinhaltet
Die Frage stellt sich eigentlich nicht.
Der fett markierte Satz ist eine "Öffnung" größer als ein Scheunentor.
Nö, rechtsdogmatisch muss man sich mit der Frage befassen, ob das geöffnete große Scheunentor eben eine abschließende Regelung darstellt mit Beispielen oder eben alles möglich lässt. Weiter hilft da mit Sicherheit nicht der Grund, weshalb vor (gefühlten) 100 Jahren die Herbstferien mal eingeführt wurden. Wenn das ausschließlich zum Zwecke der Sicherstellung der Kartoffelernte durch Kinderarbeit geschah, dann hätte man die Ferien ja längst abschaffen können.
wirdwerden
Zitat :Nö, rechtsdogmatisch muss man sich mit der Frage befassen, ob das geöffnete große Scheunentor eben eine abschließende Regelung darstellt mit Beispielen oder eben alles möglich lässt.
Ich weiß wirklich nicht, was am entsprechenden Absatz des §10 unklar bzw. zu interpretieren wäre, oder wir schreiben aneinander vorbei.
Er kann keine abschließende Regelung darstellen, wenn die letztendliche Entscheidung über den Umfang auf die Gesamtlehrerkonferenz (mit Zustimmung der Schulkonferenz) übertragen wird.
Und p.s.
Schulferien werden nicht mal im § erwähnt.
Das Gesetz trifft keine "Entscheidung" zu Hausaufgaben in den Ferien, diese "Entscheidung" müsste sich im dem, was die Gesamtlehrerkonferenz als Ergebnis beschlossen hat wiederfinden. Ich habe dort allerdings (per Schlagwortsuche) NICHTS dazu gefunden, aber auch nicht die Muße dazu mir die 83 Seiten im Detail anzusehen.
Wen es interessiert: https://www.baden-wuerttemberg.de/index.php?eID=dumpFile&t=r&r=402723&dl=1&fn=GBl._2025_Nr._7_vom_04.02.2025_signed.pdf&token=01a626be360266bed401e6a3cd3816d6467b363c
Zitat :Insofern sehe ich die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gegeben,
Es könnte doch sein, der Schüler war bis jetzt recht nachlässig mit seinen Aufgaben und bekommt nun die Chance dies in den Ferien zu ändern.
Dann mögen solche Aufgaben schon gerechtfertigt sein,
Loni, es geht doch hier nicht darum, was pädagogisch vielleicht sinnvoll ist, sondern was nach den Schulgesetzen möglich ist.
wirdwerden
Zitat :oni, es geht doch hier nicht darum, was pädagogisch vielleicht sinnvoll ist, sondern was nach den Schulgesetzen möglich ist.
Das weiß ich schon, aber muss immer alles nach einem Gesetz gehen?
Um Willkürakte zu verhindern, da ist das schon wichtig. Denn es soll auch Familien geben, in denen - gerade, wenn beide Elternteile berufstätig sind oder aber getrennt leben - dass die Ferien, und zwar alle Ferien intensiv für familiäre Angelegenheiten genutzt werden. Zumal wir ja inzwischen auch Nachmittagsunterricht haben. Es ist ja kein Zufall, dass wir insoweit auch Regelungen haben. Wir haben insoweit immer dann Regelungen bzw. es werden welche eingeführt, eben weil ein Regelungsbedarf da ist. Und wenn dann diesem Bedarf Rechnung getragen wird, dann wieder nicht dran halten?
wirdwerden
Zitat :@blaubärs Hinweis auf den ursprünglichen Sinn der Ferien ("Kartoffelferien")
.... war eine Randbemerkung dazu, dass etwas, was einem bestimmten Zweck diente, gerne eingeheimst und als Besitzstand betrachtet wird.
Und jetzt?
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