Schulrecht - Im Abi durchgefallen

7. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
TrioInfernale
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 6x hilfreich)
Schulrecht - Im Abi durchgefallen

Guten Tag,

ein Freund hat soeben den Bescheid von seiner Schule erhalten, dass er im Abi durchgefallen ist. Nun ist eine mündliche Nachprüfung für kommenden Montag vorgesehen. D.h. er hat eine Woche Zeit, sich darauf vorzubereiten.

Nun gilt es, folgende Punkte zu klären:

-gibt es eine Frist, innerhalb derer dem Abiturienten mitgeteilt werden muss, dass er in die Nachprüfungen muss, um zu bestehen? Denn andere Schulen haben diesen Bescheid bereits eine Woche früher erhalten, was ja nicht im Sinne des Zentralabiturs ist (Niedersachsen).

-besteht grundsätzlich die Möglichkeit, gegen eine Note Einspruch einzulegen und noch einmal von unabhängiger Stelle prüfen zu lassen? Innhalb welcher Fristen muss dieser erfolgen? Wie liegen hier die Erfolgschancen? Mein Freund glaubt nämlich, es könnte sein, dass hier böswillig von den Lehrern vorgegangen worden ist.

Über ein paar Antowrten würde ich mich freuen.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Er sollte gegen den "böswilligen Lehrer" erst vorgehen, wenn er glaubhaft nachweisen kann, daß er eine Arbeit abgeliefert hat die das Bestehen der Abi-Prüfung berechtigt.
Ein durchfallen ist übrigens nicht der Sinn eines Zentralabiturs. ;)
Zu spät ist es allemal, das haben Prüfungen so in sich. Die Devise lautet immer:
"Vorbereitung auf den Tag X, denn da Zeigt der "Eleve" was er Jahre vorher erlernt hat."!

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#2
 Von 
TrioInfernale
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 6x hilfreich)

Das beantwortet leider nicht meine Frage. Mein Kumpel hat es wirklich relativ eilig; es ist nicht so, dass er grundsätzlich keinen Anwalt dazu befragen möchte; es wäre nur sehr nett, wenn jemand mit Ahnung auf die Fragen eingehen könnte.

Noch einmal: 1. Gibt es offizielle Fristen, die eingehalten werden müssen oder darf jede Schule den Termin und die Zeitspanne unabhängig vom zentral organiserten Abitur bestimmen?

2. Habe ich unabhängig vom Forum herausfinden können, dass man Einspruch gegen Noten (nicht gegen "böswillige" Lehrer einreichen kann. Die Frage nach der Frist besteht weiterhin.

Tut mir leid, wenn das jetzt alles ein wenig zynisch klingt aber mein Kumpel hat einfach keine Zeit und dann ist mir lieber, wenn du gar nicht antwortest, als Scherze darüber zu machen, dass er das Jahr vielleicht wiederholen muss, was sicher nicht witzig ist. X(

Als ich Abi gemacht habe, war das alles noch anders organisiert, daher habe ich jetzt einfach keine Ahnung, was das anbetrifft.

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#3
 Von 
c_konert
Status:
Schüler
(474 Beiträge, 192x hilfreich)

quote:
Noch einmal: 1. Gibt es offizielle Fristen, die eingehalten werden müssen oder darf jede Schule den Termin und die Zeitspanne unabhängig vom zentral organiserten Abitur bestimmen?


Da müßte man in das jeweilige Schulgesetz schauen. Vom gefühl her würde ich davon ausgehen, dass dies Ermessenssache der Schule ist. In welchem Bundesland spielt das denn?

quote:
2. Habe ich unabhängig vom Forum herausfinden können, dass man Einspruch gegen Noten (nicht gegen "böswillige" Lehrer einreichen kann. Die Frage nach der Frist besteht weiterhin.


Gegen die Bewertung einer Klausur kann man isoliert kein rechtsmittel einlegen. Rechtsmittel sind nur gegen das Zeugnis, bzw. den Nichtbestehensbescheid möglich.

Wenn ich richtig verstanden habe ist das Prüfungsverfahren deines Kumpels noch nicht abgeschlossen, da bei ihm noch eine Nachprüfung ansteht.Von daher dürfte zur Zeit noch nichts zu machen sein. Es wäre aber hilfreich das Schreiben im Wortlaut zu kennen.

Wie das Vorgehen dann aussieht bestimmt sich nach dem Bundesland. In manchen Bundesländern gibt es das Widerspruchsverfahren nicht mehr. In diesen wäre dann binnen eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht einzureichen.

In den Bundesländern, die das Widerspruchsverfahren noch durchführen wäre gegen den Nichtbestehensbescheid / das Zeugnis binnen eines Monats Widerspruch einzureichen, über den dan die Widerspruchsbehörde entscheidet.

Sollte im Bescheid keine Rechtsbehelfsbelehrung abgedruckt sein, so würde sich diese Frist noch verlängern.

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"Cand. Iur. C.Konert
MLU Halle-Wittenberg"

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#4
 Von 
c_konert
Status:
Schüler
(474 Beiträge, 192x hilfreich)

Ich hatte überlesen, dass der Fall in Niedersachsen spielt. Ich habe mal kurz nachgeschaut, und soweit ersichtlich müßte hier noch das Widerspruchsverfahren stattfinden.

Das Schulgesetz konnte ich mir noch nicht anschauen.

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"Cand. Iur. C.Konert
MLU Halle-Wittenberg"

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#5
 Von 
TrioInfernale
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 6x hilfreich)

Super, vielen Dank. Werde diese Informationen erstmal weiterleiten.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
TrioInfernale
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo!
Mein Kumpel hat nach viel Büffeln und Zittern die Nachprüfungen bestanden, d.h. es besteht kein Bedarf mehr an an Antworten. Ich möchte mich dennoch noch einmal bei c_konert bedanken.

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#7
 Von 
Salvatori
Status:
Praktikant
(944 Beiträge, 280x hilfreich)

Glückwunsch!

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