Moin Moin,
ich bin zwar selbst nicht betroffen, aber aus reiner Neugier - vor allem weil das Thema hier gerade in der Presse und bei FB hochkocht - stell ich hier mal einen kleinen Sachverhalt rein:
Und zwar stehen bei uns im Ort (Kleinstadt, sehr ländlich, in einigen Ortsteilen kein ÖPNV) einige zugezogene Familien gerade vor dem Problem, dass es keine Schulplätze mehr gibt. Ich weiss von mindestens drei Schulkindern die trotz Einschaltung der Bezirksregierung keinen Schulplatz mehr bekommen haben.
Es wurde von dort wohl nur darauf verwiesen das man halt zu spät umgezogen sei und das noch - selbstverständlich selbst zu bezahlen - Plätze auf einer Privatschule in einem anderen Ort im Kreis frei seien. Um den Schülertransport solle man sich bitte auch selber kümmern. Der Schulbus führe da nicht zu passenden Zeiten.
Meine erste Empfehlung wäre hier jetzt gewesen, einen Anwalt damit zu Beauftragen per einstweiliger Anordnung die Beschulung (Schulpflicht = Recht auf Schule) in einer staatlichen Schule zu erzwingen... die Frage ist halt, hätte das Erfolg?
-- Editiert von Moderator topic am 12.08.2022 14:13
-- Thema wurde verschoben am 12.08.2022 14:13
Schulrecht NRW / Kein Schulplatz
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Zitatdie Frage ist halt, hätte das Erfolg? :
Kommt ganz darauf an, was konkret sich zu dem Thema in den Schulgesetzen und / oder Schulordnungen findet?
ZitatKommt ganz darauf an, was konkret sich zu dem Thema in den Schulgesetzen und / oder Schulordnungen findet? :
Ja nu - um genau das in Erfahrung zu bringen hab ich das hier mal eingestellt... weil nach meiner persönlichen Meinung nach kann/darf sowas nicht sein. Aber kann ja sein, dass die Schulgesetzte in NRW das erlauben. Wäre ich persönlich Betroffen läge die ganze Angelegenheit eh schon bei einem Anwalt für Schul/Verwaltungsrecht...
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Erste Frage: wie alt sind die Kinder.
wirdwerden
https://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=492252,1ZitatAber kann ja sein, dass die Schulgesetzte in NRW das erlauben. :
Die 5 Bezirksregierungen und dort die Dezernate für Schule+Bildung als ausgewiesener Kenner des NW-Schulgesetzes haben nichts ausrichten können?ZitatIch weiss von mindestens drei Schulkindern die trotz Einschaltung der Bezirksregierung :
Was bei FB kocht, könnte man vernachlässigen.
Seit wann wohnen die 3 Kinder dort und seit wann hat die BezR Kenntnis?
Die ganze Sache kann unabhängig von den Schulgesetzen in NRW so nicht stimmen.
Wir haben in Deutschland die Schulpflicht, die allerdings in den einzelnen Ländern unterschiedlich lange dauern kann. In meinem Land waren es mal 18 Jahre (letzte Jahre allerdings nur Berufsschulpflicht), jetzt sind es nur 16 Jahre. So, und die Schulpflicht kann man natürlich nur durchsetzen, bzw. von den Eltern erwarten, dass sie das ihrige dazu beitragen (Kids zur Schule schicken), wenn auch Schulen im Angebot sind. Das ist die Verpflichtung des Staates, quasi als Folge der Schulpflicht.
Wie die Umsetzung geschieht, das ist allerdings unterschiedlich. Für die Grundschulen gab es in Deutschland bis vor wenigen Jahren die kraft Gesetz zugewiesene Schule. Die Kommunen setzten die Schulbezirke fest, die Kids, die da gemeldet waren, hatten zwingend die Grundschule xy zu besuchen. In NRW wurden dann einige Ausnahmen aufgenommen. Den Eltern wurden in bestimmten Bezirken (wo wohl genug Schulen da waren) ein Wahlrecht eingeräumt.
Anders ist es bei den weiterführenden Schulen. Diese Schulen müssen ja nicht jedes Kind aufnehmen. Wenn z.B. die Eltern glauben, ihr hochbegabtes Kind habe nur deshalb die ganzen 5en im Zeugnis, weil die Grundschullehrerin zu dumm sei, und müsse unbedingt auf ein Gymnasium, die Aufnahme dieses Kindes kann das Gymnasium trotz Schulpflicht verweigern. Deshalb gibt es in allen Schulbezirken eine Schule (meist eine Kombi von Realschule/Hauptschule), welche dann diese gestrandeten Kinder aufnimmt bis zum Ende der Schulpflicht.
Deshalb verstehe ist die Frage nicht so ganz. Es gibt es in Deutschland nicht, dass ein schulpflichtiges Kind zu Hause bleiben muss, weil die Schulen überlaufen sind. Wenn es den Eltern in Eigenregie nicht gelingt, eine Schule für die Kinder zu finden, dann muss das Schulamt zwingend zuweisen. Dann dort den Antrag stellen.
wirdwerden
Naja - es ist hier im lokalen bis in die Presse eskaliert. Knapper Umzug nach NRW, alle Schulen voll.
Westfalenblatt (leider Paywall)
Ich weiss halt aus FB das die Bezirksregierung hier auf eine Privatschule verwiesen hat mit dem Hinweis, dass dort aber keine Kosten übernommen werden können...
Das scheint aber kein ganz neues Problem in Herford zu sein:
https://www.nw.de/lokal/kreis_herford/herford/20492014_Schueler-ohne-Schulplatz.html
Zitathttps://www.nw.de/lokal/kreis_herford/herford/20492014_Schueler-ohne-Schulplatz.html :
2015 habe ich tatsächlich noch nicht in dieser Gegend hier gewohnt - und das ist jetzt erst auch erst in meinem Dunstkreis aufgetaucht das Problem. Und einer der Fälle die in FB aufgetaucht sind kommt aus meinem Ortsteil.
Da kommt erschwerend hinzu, dass es ausser dem Schülerspezialverkehr zur Schule im Hauptort kein anderer Bus auch nur in die Nähe kommt. Der Fußweg zur nächst Bushaltestelle beträgt hier gut 2 1/2 km... wenn man denn Wirtschaftswege ohne Winterdienst und Seitenstreifen nutzt.
Ich kann mir halt schwer vorstellen, dass sich die Bezirksregierung sich so einfach aus der Affaire ziehen kann/darf.
ZitatEs gibt es in Deutschland nicht, dass ein schulpflichtiges Kind zu Hause bleiben muss, weil die Schulen überlaufen sind. :
Doch, das gibt es tatsächlich immer wieder, nicht nur in NRW.
Die Bezirksregierung ist die Aufsichtsbehörde. Träger des Schulwesens ist meistens die Gemeinde (also der Ort).
Gemeinsam mit den Kreisverwaltungen haben die Gemeinden dafür zu sorgen, dass genügend Schulen vorhanden sind. Diese Planung erfolgt aber mehrere Jahre im Voraus. Wenn von heute auf morgen irgendwann im Oktober halb München in einen kleinen Ort in NRW zieht, dann kann der dortige Bürgermeister so schnell nichts machen. Verteilen kann er nur die Schulplätze, die er auch hat. Und auch nur diese könnte ein Verwaltungsgericht zusprechen.
Von der Errichtung neuer Schulen kann in NRW übrigens tatsächlich abgesehen werden, wenn der ordnungsgemäße Schulbetrieb bereits unter Berücksichtigung von Schulen privater Träger gewährleistet ist.
Die Kosten für die notwendige Beförderung der Schüler zahlt der jeweilige Schulträger. In NRW gibt es eine Verordnung, die das noch detaillierter regelt. Die besonders wichtige Frage ist, ob die Beförderung überhaupt notwendig ist. Je nach Alter der Schüler kann ein Fußweg von 5 km zumutbar sein! Ist der Schulweg zu lang und soll daher der öffentliche Nahverkehr genutzt werden, dann soll der dabei zurückzulegende Fußweg aber nur maximal 2 km betragen. Verwirrend, oder?
Der Schulträger muss die Beförderung nicht selbst übernehmen. Er muss nur unter Umständen die Kosten für die wirtschaftlichste Beförderung tragen. Welche das ist, entscheidet er selbst.
Selbstverständlich kann man die Entscheidungen des Schulträgers auch verwaltungsgerichtlich überprüfen lassen. Manche Entscheidungen aber nur eingeschränkt.
Da der Beitrag hinter einer Paywall ist undsonst keine Details zu dem Schüler bekannt sind, wird man wohl kaum sinnvoll diskutieren können.
ZitatDa der Beitrag hinter einer Paywall ist undsonst keine Details zu dem Schüler bekannt sind, wird man wohl kaum sinnvoll diskutieren können. :
Bei dem heutigen "Qualitäts-Journalismus" ist fraglich ob es ohne Paywall besser wäre ...
Das Problem ist wohl, das man nach einem Auslandsaufenthalt zurückkehrte.
Ist also auch die Frage, wie viel Steuergeld verschwendet werden sollte, um Vorrat für solche unvorhergesehenen Schüler zu schaffen? Zumal die Gemeinden das Geld oft gar nicht zur Verfügung haben.
Man plant ja schon mit einem gewissen "Umzugskontingent" aber das sit ja auch mal irgendwann erschöpft.
Aber einen Schulplatz gibt es ja offenbar, aber den will man wohl nicht...
ZitatAber einen Schulplatz gibt es ja offenbar, aber den will man wohl nicht... :
Zwischen will ihn nicht und kann ihn nicht finanzieren, liegen gerne mal einige 100€ im Monat.
ZitatZwischen will ihn nicht und kann ihn nicht finanzieren, liegen gerne mal einige 100€ im Monat. :
Richtig - und es ist wohl nicht zu knapp was da verlangt wird. Ansonsten gibt es wohl noch Schulen in Freikirchlicher Trägerschaft - aber da haben die Verwaltungsgerichte wohl dem Schulamt untersagt die Schüler ohne Schulplatz dorthin zu schicken...
Und zweitens kommt halt auch noch die ganz schlechte Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln hinzu. Wie gesagt - eine der von dieser Thematik betroffenen Familien (nicht die aus der Zeitung) wohnt bei mir im Ortsteil. Das wären mit dem Auto zwar nur 15 km (aber gut 30 Minuten Fahrt), aber mit dem ÖPNV erstmal 3km Fußweg zur nächsten tauglichen Bushaltestelle sowie dann gut 2 Stunden mit Umsteigen und Wartezeiten bis zur Schule...
ZitatDeshalb gibt es in allen Schulbezirken eine Schule (meist eine Kombi von Realschule/Hauptschule), welche dann diese gestrandeten Kinder aufnimmt bis zum Ende der Schulpflicht. :
NRW hat die Schulbezirke 2008 abgeschafft. Es gibt also keine Schulen mehr die zur Aufnahme verpflichtet werden können.
Zitatund es ist wohl nicht zu knapp was da verlangt wird. :
Da wäre ich durchaus geneigt fachlich prüfen zu lassen in wie weit das Land dann diese Kosten übernehmen müsste.
Zitaterstmal 3km Fußweg zur nächsten tauglichen Bushaltestelle sowie dann gut 2 Stunden mit Umsteigen und Wartezeiten bis zur Schule... :
Damit fällt diese Schule raus.
Mehr als 1.5 Stunden je Richtung gilt als unzumutbar.
Zitataber da haben die Verwaltungsgerichte wohl dem Schulamt untersagt die Schüler ohne Schulplatz dorthin zu schicken... :
Ja, da soll wohl mitunter der Schwurbleranteil bei den Lehrkräften zu hoch sein ...
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