Schulrecht_Wie kann ich mein Zeugnis wiederrufen?

3. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
lila11
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schulrecht_Wie kann ich mein Zeugnis wiederrufen?

Guten Tag sehr geehrte user,
ich wende mich hierit als letzten versuch,
an dieses forum, um für rechtliche hife zu bitten.
Wie der Tietel schon sagt, möchte ich mein Zeugnis wierrufen, da ich in dieser form nicht versetzt werde.
İch bin ein 17 jahre alter Schüler eines Gymnasiums in NRW.
İch stehe in den folgenden Faechern 5: Französisch, Mathe und İformatik.
İch möchte gegen meine Mathenote wiederspruch einlegen, damit ich eine gerechte chance bekomme, um meine note auf eine 4 zu korigieren und somit eine nachprüfung machen kann.
Wiese gerecht?
Es ist so, das ich in einer der 2 Arbeiten die wir geschrieben haben, ich waerend der arbeit, also nicht etwa vorher krank wurde.
Ä°ch habe mich anschiessend vom unterricht abgemeldet, die arbeit abgegeben und mich wegen meinen akuten schmerzen zum Arzt begeben.
İch war mir sicher, da mein Arzt mir schriflich bescheinıgte, das ich für den ganzen Tag schulunfaehig war und somit nicht die arbeit schreiben konnte, das er mich nachschreiben laesst.
Doch falsch gedacht, er stellte am naechsten Tag auf stur und meinte mit der Abgabe meiner arbeit soll ich bestaetigt haben das es mir gut ginge.
Nun möchte ich auf grung des geschehene wiederspruch einlegen.
İch habe mich vergenes schon an einen anwalt gewendet, aber leıder zahlt dies meine versicherung nicht, damit muss ich auch noch die rechnung für die 2 Stunden beratung zahlen, wo dieser Anwalt mir immer wieder denselben fehler verwarf und nicht eimal aktiv handelte.
Dabei wusste ich nichtmal das meine versicherung das honorar nicht übernimmt, er hat dies erst dann bei der versicherung nachgefragt, als er schriftlich den wiederruf einleiten sollte!
Wie auch immer, am besten waere es, wen mir jemand netteweise ein musterblatt schicken fürde, wie so eın wiederruf aussehen soll.
Adresse der schule hab ich ja :-).

İch danke schon mal im vorraus für den netten support hier.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)



http://www.das-rechtsportal.de/frameset.asp?url=http://www.84ghz.de/junges_rechtsportal/jungrecht_cms/index.php?id=17




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#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Entschuldigung, ich kann mich jetzt nicht beherrschen:

Welche Note gab es denn in Deutsch ?

Gruß

Michael

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Schweigen ist Gold!

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tommy21
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 132x hilfreich)

Ja mir is früher auch oft beim Anblick mancher Klausur schlecht geworden^^

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

@Thosim

Also,
wenn ich in ein Forum schreibe, passieren auch mir mal Rechtschreibfehler, diese bessere ich aber fast alle aus.
Da der Frager ja Abitur hat, denke ich, er könnte es besser, hat aber keine Lust ordentlich zu schreiben und das empfinde ich als etwas respektlos gegenüber den Lesern.

Gruß

Michael

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

na ja ... abitur hat er wohl nicht ... und wird es wohl auch nicht bekommen ...

Lustig ist ja, dass das zeugnis ein verwaltungsakt ist, und der Widerspruch dagegen (schriftlich) prinzipiell möglich ist. allerdings sind einzelne klausurnoten wiederum kein verwaltungsakt (da keine aussenwirkung, meiner erinnerung nach) ...

also auch kein widerspruch möglich ...


aber ganz im Vertrauen ... bei ZWEI solchen >plötzlichen Krankheiten" hast du schlechte chancen ... eine ginge evtl. noch ...

m.

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#7
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Ich hab mal 16 Rechtschreibfehler gefunden (Groß/Kleinschriebung, sowie Interpunktion nicht mit eingeschlossen)

Gruß

Michael

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