Schulwechsel was muss ich tun

29. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
schnurpsi77
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 30x hilfreich)
Schulwechsel was muss ich tun

Hallo

Ich bräuchte mal euren Rat.
Es ist mittlerweile nicht mehr zumutbar für meinen Sohn die Schule in der er jetzt ist zu besuchen.
Nun habe ich beschlossen wenn die Klassenlehrerin die er im Moment hat nicht endlich in Rente geht (wollte eigentlich schon vor zwei Jahren ist aber wegen Schwangerschaft einer Kollegin geblieben) werde ich das alles nicht mehr hin nehmen und ihn von der Schule nehmen.
Kann ich ihn einfach abmelden und auf einer anderen Schule anmelden?
Die andere Schule ist ja nicht Wohnort nah, aus welchen Gründen könnte sie ablehnen oder muss sie ihn aufnehmen?
Die Fahrkarte werden wir selbst zahlen müssen oder gibt es eine Möglichkeit die bezahlt zu bekommen, da es ja das selbe Schulsystem ist.
Danke euch schon für die Mithilfe

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9318x hilfreich)

Ohne Angabe des Bundeslandes und der Schulform kann man da nichts zu sagen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Naja,
grundsätzlich müsstest Du in der neuen Schule einen Gastschülerantrag stellen und gut begründen, warum dieser Schulwechsel nötig ist. Dabei solltest Du Dir bewusst sein, dass wenn das Problem nicht nur an der Lehrerin liegt, Du das Problem so nicht löst und die Voraussetzungen in der neuen Schule "Da kommt jemand, der mit Lehrern nicht zurecht kommt" auch nicht die besten sind.

Wie lange hat Dein Kind denn diese Lehrerin noch ?

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Es gibt keinen Anspruch eines Kindes (und das in allen Ländern Deutschlands, obwohl Schulrecht Landesrecht ist), in der Schule der Wahl seiner Eltern aufgenommen zu werden.

wirdwerden

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#4
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Es gibt keinen Anspruch eines Kindes (und das in allen Ländern Deutschlands, obwohl Schulrecht Landesrecht ist), in der Schule der Wahl seiner Eltern aufgenommen zu werden.

wirdwerden


So ist das falsch. Tatsächlich haben Eltern das Recht, die Schule für ihre Kinder frei zu wählen, steht ihnen lt. GG Art. 6 Abs. 2 ja auch zu. Nur für die Grundschule ist dieses Recht eingeschränkt, hier muss eine Grundschule in der jeweiligen Gemeinde oder im Gemeindeverband gewählt werden (ist in allen Bundesländern so). In Baden-Württemberg ist nach dem Besuch der Grundschule die Wahl der Schulart (Gymnasium, Realschule oder Hauptschule) eingeschränkt, da die Bildungs"empfehlung" der Schulverwaltung dort als bindend gilt. Inwiefern das verfassungskonform ist, müsste mal geprüft werden. Ansonsten dürfen Eltern ihr Kind auch in einem 800 km entfernten Internat (anerkannte Ersatzschule) oder in der Nachbargemeinde, der Kreisstadt oder in Buxtehude zur Schule schicken.

Die Frage ist nur, ob die angefragte Schule das Kind aufnehmen will? Da sind Schulen relativ frei, und die meisten Schulen sind eh übervoll, da die Landesregierungen mit Bevölkerungsrückgang gerechnet hatten, nun aber ein Bevölkerungszuwachs eintrat (oh Wunder, das kann man ja auch innert sechs Jahren nicht absehen [/ironie]).

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Ich hatte es etwas vereinfacht rübergebracht. Dass ein Abmelden/Anmelden nicht funktioniert. Und das hatte ja die Fragestellerin ja wohl vor.

wirdwerden

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5677x hilfreich)

Zitat (von schnurpsi77):
Kann ich ihn einfach abmelden und auf einer anderen Schule anmelden?
Dazu solltest du tatsächlich die gewünschte Schule erstmal kontaktieren und anfragen, ob sie Schüler in dieser Klassenstufe aufnehmen.
Ganz unabhängig von diesem persönlichen Problem haben Schulen auch Begrenzungen der Klassenstärke usw. zu beachten.
Zitat (von schnurpsi77):
aus welchen Gründen könnte sie ablehnen oder muss sie ihn aufnehmen?
Genau das kann die Schulleitung dir beim Erstgespräch sagen.

-ICH- würde nicht gleich mit der Tür ins Haus fallen und die olle Rentner-Lehrerin als Grund ins Felde führen.
Eher nach grundsätzlicher Möglichkeit fragen.

Zitat (von schnurpsi77):
Die Fahrkarte werden wir selbst zahlen müssen oder gibt es eine Möglichkeit die bezahlt zu bekommen, da es ja das selbe Schulsystem ist.
Auch hier kommt es zunächst darauf an, ob die gewünschte Schule den Sohn aufnimmt.
Mit dem Schulsystem hat das weniger zu tun, eher mit dem Stadtsäckel----
Die Kommune oder der Landkreis hat für die Schülerbeförderungskosten wahrscheinlich eine Satzung, in der geregelt ist, wer wann für welche Entfernung Fahrtkosten erstattet bekommen kann. Dabei wird sehr oft auch noch unterschieden beim Alter bzw. der Klassenstufe.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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