Hallo,
Man hat ja das Recht, sich selber einweisen zu lassen, natürlich wenn man die Gründe dafür vorlegt. Gibt es auch die Möglichkeit sich selber einzuweisen, aber zu sagen, bis die Probleme gelöst sind, nicht von selber wieder raus zu gehen? Weil es hinter einen ja nicht daran, bei einer Absage in dem Thema, danach einen Notruf abzusetzen, um dann Zwangseingewiesen zu werden. Und ist das auch in jeder beliebigen Stadt möglich? z.B Selbsteinweisung.. oder wenn man halt den Notruf absetzt, wegen eines Notfalles, wo anschließend die Zwangseinweisung folgt, wird man dann in seine "Heimatstadt" transportiert?
Selbst(zwangs)einweisung möglich?
28. August 2019
Thema abonnieren
Frage vom 28. August 2019 | 19:29
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 1x hilfreich)
Selbst(zwangs)einweisung möglich?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 29. August 2019 | 16:32
Von
Status: Richter (8408 Beiträge, 3771x hilfreich)
Zitat:Man hat ja das Recht, sich selber einweisen zu lassen, natürlich wenn man die Gründe dafür vorlegt
Wenn du psych. Probleme hast, geh zum (Fach)Arzt. Findest du keinen, weil alle derzeit gut belegt, dann soll dich die Krankenkasse unterstützen - falls es eilt.
Zitat:Gibt es auch die Möglichkeit sich selber einzuweisen, aber zu sagen, bis die Probleme gelöst sind, nicht von selber wieder raus zu gehen?
Nein, man hat kein Bleiberecht in einer Einrichtung, bis man sich selbst die Gesundung diagnostiziert, das entscheidet der Arzt.
#2
Antwort vom 30. August 2019 | 02:31
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3090x hilfreich)
Wieso sollte man in seine Heimatstadt transportiert werden? Wäre eine Einweisung notwendig, erfolgt die in die nächstgelegene psychiatrische Klinik. Ein Rettungswagen ist kein Taxi.ZitatUnd ist das auch in jeder beliebigen Stadt möglich? z.B Selbsteinweisung.. oder wenn man halt den Notruf absetzt, wegen eines Notfalles, wo anschließend die Zwangseinweisung folgt, wird man dann in seine "Heimatstadt" transportiert? :
-- Editiert von fb367463-2 am 30.08.2019 02:32
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Verwaltungsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 31. August 2019 | 18:42
Von
Status: Senior-Partner (6266 Beiträge, 1498x hilfreich)
Zitat:Man hat ja das Recht, sich selber einweisen zu lassen, natürlich wenn man die Gründe dafür vorlegt.
Nein, man kann sich nicht "selbst einweisen lassen".
Man kann zu einem Arzt gehen, diesem schildert man seine gesundheitlichen Probleme, und wer der Arzt der Ansicht ist, daß eine stationäre Aufnahme in ein Krankenhaus sinnvoll und notwendig ist, dann gibt er seinem Patienten eine Krankenhauseinweisung. Mit der kann der Patient dann ins Krankenhaus gehen, und die zuständigen Ärzte dort gucken, ob es tatsächlich sinnvoll ist.
Außerdem kann der Patient in die Notaufnahme gehen, und wenn dort ein Arzt der Ansicht ist, eine stationäre Aufnahme sei erforderlich und der Patient möchte stationär aufgenommen werden, dann nimmt das Krankenhaus den Patienten stationär auf.
Mit "Zwang" hat das alles nichts zu tun - solange es keinen Gerichtsbeschluss gibt, kann der Patient jederzeit das Krankenhaus wieder verlassen, wenn er es verlassen möchte.
Zitat:Gibt es auch die Möglichkeit sich selber einzuweisen, aber zu sagen, bis die Probleme gelöst sind, nicht von selber wieder raus zu gehen?
Wie gesagt: man kann sich nicht "selbst einweisen".
Und solange keine gerichtliche Anordnung nach PsychKG oder Infektionsschutzgesetz vorliegt, kann niemand den Patienten hindern, jederzeit nach eigenem Belieben das Krankenhaus wieder zu verlassen. (Alles andere wäre Freiheitsberaubung.)
Und jetzt?
Schon
267.064
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten