Hallo Recht'ler.
Ich habe vor kurzem folgenden Artikel über Sichtvermerke auf dem Personalausweis gelesen für IS-Kämpfer
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Jurist-Sichtvermerke-auf-dem-Personalausweis-nicht-erlaubt-2410477.html
Jedoch kann ich in keiner dieser Quellen herauslesen warum es nicht erlaubt wäre. Also welche Gesetze genau gegen so etwas sprechen.
Das würde mich echt interessieren.
Habe auch bereits selbst versucht zu suchen warum man nicht Sichtvermerke auf den Perso drucken darf, war aber leider ohne Erfolg.
Ich würde mich über Antworten und Meinungen freuen.
Grüße.
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-- Editiert von Moderator am 22.11.2014 02:01
-- Thema wurde verschoben am 22.11.2014 02:01
Sichtvermerke auf dem Personalausweis
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Ganz einfach, ein nicht Verurteilter gilt in Deutschland als unschuldig.
Ausserdem sind die Infos, die sich aus einem Personalausweis ergeben dürfen, gesetzlich geregelt. Und Mitglied einer terroristischen Vereinigung - das hat nichts mit Ausweiswesen zu tun. Da müssen andere Instrumente her.
wirdwerden
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Ganz einfach, ein nicht Verurteilter gilt in Deutschland als unschuldig.
Trotzdem kann er Ausreiseverbot kriegen: http://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__7.html
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
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@ muemmel: da geht es um den Pass, nicht um den Perso.
wirdwerden
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Ja - aber § 6(7) des Personalausweisgesetzes verweist auf exakt diese Regelung. Es wäre auch ziemlich merkwürdig, wenn der Paß eigezogen werden dürfte, man aber gleichzeitig mit dem Ausweis nach Lust und Laune durch die Welt gondeln dürfte, nicht wahr?
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Es steht doch im Artikel weshalb SICHTvermerke nicht erlaubt sind.
quote:
Weil der Personalausweis als Identitätsnachweis im Alltag bei vielen anderen Gelegenheiten benötigt werde, etwa in Banken und Hotels, dürfe er nicht besonders gekennzeichnet sein. Es könne nicht angehen, dass jemand auf bloßen Verdacht hin in Deutschland kein Hotelzimmer mehr anmieten kann, meint der Experte für internationales Strafrecht.
Das wäre quasi die mildere Version des Umhängeschildes, oder anderer "Kennzeichnungsmöglichkeiten" von vor 75 Jahren.
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