Sichtvermerke auf dem Personalausweis

21. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
nn.design
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sichtvermerke auf dem Personalausweis

Hallo Recht'ler.

Ich habe vor kurzem folgenden Artikel über Sichtvermerke auf dem Personalausweis gelesen für IS-Kämpfer

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Jurist-Sichtvermerke-auf-dem-Personalausweis-nicht-erlaubt-2410477.html

Jedoch kann ich in keiner dieser Quellen herauslesen warum es nicht erlaubt wäre. Also welche Gesetze genau gegen so etwas sprechen.

Das würde mich echt interessieren.

Habe auch bereits selbst versucht zu suchen warum man nicht Sichtvermerke auf den Perso drucken darf, war aber leider ohne Erfolg.

Ich würde mich über Antworten und Meinungen freuen.

Grüße.

-----------------
""

-- Editiert von Moderator am 22.11.2014 02:01

-- Thema wurde verschoben am 22.11.2014 02:01

Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?

Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?

Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38319 Beiträge, 13977x hilfreich)

Ganz einfach, ein nicht Verurteilter gilt in Deutschland als unschuldig.

Ausserdem sind die Infos, die sich aus einem Personalausweis ergeben dürfen, gesetzlich geregelt. Und Mitglied einer terroristischen Vereinigung - das hat nichts mit Ausweiswesen zu tun. Da müssen andere Instrumente her.

wirdwerden

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32807 Beiträge, 17242x hilfreich)

Ganz einfach, ein nicht Verurteilter gilt in Deutschland als unschuldig. Trotzdem kann er Ausreiseverbot kriegen: http://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__7.html

-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38319 Beiträge, 13977x hilfreich)

@ muemmel: da geht es um den Pass, nicht um den Perso.

wirdwerden

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32807 Beiträge, 17242x hilfreich)

Ja - aber § 6(7) des Personalausweisgesetzes verweist auf exakt diese Regelung. Es wäre auch ziemlich merkwürdig, wenn der Paß eigezogen werden dürfte, man aber gleichzeitig mit dem Ausweis nach Lust und Laune durch die Welt gondeln dürfte, nicht wahr?

-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10626 Beiträge, 4198x hilfreich)

Es steht doch im Artikel weshalb SICHTvermerke nicht erlaubt sind.

quote:
Weil der Personalausweis als Identitätsnachweis im Alltag bei vielen anderen Gelegenheiten benötigt werde, etwa in Banken und Hotels, dürfe er nicht besonders gekennzeichnet sein. Es könne nicht angehen, dass jemand auf bloßen Verdacht hin in Deutschland kein Hotelzimmer mehr anmieten kann, meint der Experte für internationales Strafrecht.


Das wäre quasi die mildere Version des Umhängeschildes, oder anderer "Kennzeichnungsmöglichkeiten" von vor 75 Jahren.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.428 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen