"Sonstige Kosten" im Bußgeldbescheid

21. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Qwert123456
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 15x hilfreich)
"Sonstige Kosten" im Bußgeldbescheid

Hallo Leute,

ich habe einen Bußgeldbescheid erhalten. Dem Grunde nach ist der schon korrekt. Allerdings steht unter "Kosten des Verfahrens" 50€ Gebühr, 3,50€ Auslagen, 98,89€ Sonstige Kosten. Ich habe keine Ahnung, was mit sonstigen Kosten gemeint ist. Einspruch würde ich deswegen jetzt nicht noch einlegen wollen, um weitere Kosten zu vermeiden. Allerdings würde mich schon Interessieren, was das sein könnte. Müsste die Behörde das nicht genau benennen, wenn man jetzt an den Bestimmtheitsgrundsatz denkt?

Beste Grüße

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Ich habe keine Ahnung, was mit sonstigen Kosten gemeint ist.

Wenn es um eine Straßenverkehrsangelegenheit mit Alkohol- oder Drogenbezug geht, sind das die Kosten für die Laboruntersuchung der Blutprobe plus evtl. die Kosten für den Arzt, der die Blutprobe abgenommen hat.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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