Hallo an alle und einen schönen guten Abend!
Folgendes ist im Frühjahr 2006 in einer Schule in SH (nicht zum ersten Mal) passiert:
Im Hauswirtschaftsunterricht erlitt mein Sohn durch Unachtsamkeit beim Anfassen eines heißen Bleches Verbrennungen an beiden Händen. Die herbei gerufene Lehrkraft nahm die verbrannten Hände in die ihrige und kündigte durch Handanlegung Heilung an mit den Worten "Ich heile Dich jetzt; spürst Du schon, wie meine heilenden Ströme in Dich fließen?". Schmerzgeplagt und wohl auch sprachlos über diese Art von Erster Hilfe antwortete er nur "Nö", worauf lautes Gelächter der übrigen Teilnehmer ausbrach und die Lehrkraft sich als bloß gestellt betrachten konnte. Seit diesem Tag ist das Verhältnis Schüler-Lehrkraft gestört. Dieses verzieh sie ihm offensichtlich nicht und es schlug sich prompt auf die absulut ungerechtfertigte Note im Abschlusszeugnis nieder, welches der eigentliche Anlass meines Beitrages ist.
Meine Frage ist nun:
Wie führe ich das für nächste Woche geplante Gespräch? Wie gehe ich vor? Hat jemand Tipps?
Fehler war natürlich, damit nicht zum Arzt zu gehen.
Diese Lehrkraft unterrichtet munter weiter und vermittelt u. a., dass man Säuglinge/Kleinkinder bei 40/41°C Fieber nicht behandeln sollte und NICHTS unternehmen sollte. Begründung: Dies sei gesund und Gift würde aus dem Körper austreten. Ferner berichtet sie den Schülern, dass sie ihren verstorbenen Bruder durch die Klasse schweben sieht.
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
Spirituelle Heilungen einer Lehrkraft
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Verstehen Sie mich nicht falsch, aber ist dieser Fall in der Realität passiert oder handelt es sich lediglich um eine verkappte juristische Hausarbeit?
Hallo thosim,
mit einem lachenden und einem weinenden Auge:
es IST leider die Realität! Wenn ich juristisch bewandert wäre, hätte ich hier nicht um Rat gefragt. Bin nur etwas zurückhaltend, da jüngeres Kind diese "Lehrkraft" noch etwas länger ertragen muss...
Und nun?
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Lesen Sie z.B. einmal hier nach:
http://www.sekten-info-essen.de/texte/rechtlicheaspekte.htm
Ansonsten sehe ich mich veranlaßt mitzuteilen, daß Ihr Beitrag ganz gut in das Strafrechtsforum passen könnte, denn die Schwelle zu einer Unterlassungsstrafbarkeit(z.B. unterlassene Hilfeleistung) könnte überschritten sein.
Hallo thosim,
danke für die schnelle Antwort! Ein interessanter Link, puuh, viel Amtsdeutsch!
Physisch hat er natürlich gelitten: Ca. 1 Woche keine "vernünftigen" Greifbewegungen = z. B. kein Roller fahren ;-). Psychisch ist er in guten Händen, da Erste-Hilfe-Schein vorhanden.
Ob bzw. inwieweit die Einflüsse einer religiösen oder weltanschaulichen Gruppe (hier: Schule) auf die elterliche Erziehung dem Kindeswohl schaden können vermag ich nicht zu beurteilen, die hiesige elterliche schadet jedenfalls nicht, eher im Gegenteil, da "normale" Entwicklung. Die schulische bezweifle ich in diesem Fall. Oder sehe ich das falsch? Spitzname für diese Lehrkraft ist übrigens "Engel", das sagt doch eigentlich alles.
Und nun?
es geht doch hier eher um die note als um die Hilfeleistung (so schlimm wirds ja kaum gewesen sein, wenn auch nach der schule kein arzt aufgesucht wurde).
Lehrer haben meistens einen kleinen Vogel, das bringt der Beruf so mit sich ... trotzdem haben sie auch ein recht ihre meinung zu sagen und ihren persönlichen lebensstil zu leben.
konkrete Empfehlung: kind in die förderschule geben, wenn es nichtmal in Hauswirtschaft ordentliche leistungen bringen kann ...
m.
--- editiert vom Admin
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