Straftat vor Verbeamtung

13. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
P.B.Allington
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Straftat vor Verbeamtung

Hallo,

wir haben über eine interessante Konstellation diskutiert und es wäre interessant, weitere Meinungen dazu zu hören:

A wird auf Probe verbeamtet. Zur Zeit der Verbeamtung liegen keine Vorstrafen vor. Nun hat A aber in den Jahren zuvor eine Straftat begangen, z.B. aus den Verkehrsdelikten, Vermögensdelikten, Steuerdelikten, Urheberrecht etc. also irgendwas, was nicht direkt mit dem Job bei der Verbeamtung zu tun hat. Bei Verurteilung droht A voraussichtlich eine Geldstrafe, vielleicht auch über 90 Tagessätze.

1. Wenn jetzt während der Probezeit ein Strafverfahren eingeleitet wird und A auch verurteilt wird, kann dann auch ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden, obwohl die Tat vor der Verbeamtung lag? Oder muss A dann nur damit rechnen, dass er nicht mehr lebenszeitverbeamtet wird, weil dann ja eine Vorstrafe vorläge.

2. Selbe Frage: Wäre eine Disziplinarmaßnahme möglich, also z.B. Kürzung der Bezüge oder Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, wenn das Strafverfahren erst nach Lebenszeitverbeamtung eingeleitet und abgeurteilt wird, obwohl die Tat außerhalb des Beamtenstatuses erfolgte?

3. Selbe Konstellation nur diesmal gibt es eine Haftstrafe von über einem Jahr zur Bewährung, was ja immer mit einer Entfernung aus dem Beamtenstatus geahndet wird - zumindest wenn das außerdienstliche Vergehen auch als Beamter erfolgte. Aber wie ist es, wenn zu dem Zeitpunkt noch gar kein Beamtenverhältnis vorgelegen hat?

Vielen Dank für eure Meinungen.

-- Editiert von Moderator am 13.04.2019 16:01

-- Thema wurde verschoben am 13.04.2019 16:01

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