Wenn eine Baumaßnahme für ein 1/2 Jahr, sagen wir mal vom Mai bis Oktober in gleichen Jahr angesagt ist, aber über das Jahr hinaus nochmals so lange dauert, ab wann rechnet die Verjährungsfrist?
-- Editiert von Moderator am 14.11.2018 11:48
-- Thema wurde verschoben am 14.11.2018 11:48
Straßenausbaubeitrag Verjährung
14. November 2018
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Frage vom 14. November 2018 | 10:24
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Straßenausbaubeitrag Verjährung
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#1
Antwort vom 14. November 2018 | 11:21
Von
Status: Weiser (16530 Beiträge, 9305x hilfreich)
"ab wann rechnet die Verjährungsfrist?"
-> Ab dem Zeitpunkt, wo die Gemeinde die Fertigstellung offiziell feststellt. Das ist Naturgemäß nicht vor tatsächlichem Ende der Baumaßnahmen der Fall.
#2
Antwort vom 16. November 2018 | 11:08
Von
Status: Schüler (227 Beiträge, 252x hilfreich)
Zitat:ab wann rechnet die Verjährungsfrist?
Die Festsetzungsfrist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die sachliche Beitragspflicht entstanden ist.
Das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht setzt nicht nur die Beendigung der technischen Arbeiten und deren Abnahme voraus, sondern auch die Berechenbarkeit des Beitrags. Demzufolge müssen der Gemeinde auch die Schlussrechnungen der Baufirmen vorliegen.
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#3
Antwort vom 17. November 2018 | 12:26
Von
Status: Schlichter (7227 Beiträge, 1519x hilfreich)
Eine Strasse wird nach dem Ausbau dem Verkehr gewidmet. Dies erfolgt, nachdem alle Rechnungen der Kommune vorliegen, im zuständigen Fachausschuss.
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