Streichung eines Vornamens

5. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.08.2011 18:11:51
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Streichung eines Vornamens

Hallo zusammen,
ich hoffe erst mal, dass ich im Forum Verwaltungsrecht überhaupt richtig bin. Hier mein Problem:
Ich mit drei Vornamen gesegnet. Belastet hat mich immer nur einer davon, nämlich die "Elfriede", welcher auf meine Patentante zurückführt. Letztes Jahr habe ich einen Antrag auf Streichung eines Vornamens gestellt. Den Antrag habe ich damit begründet, dass ich meine Paten immer nur als religiöse fundamentalistische und bigotte Menschen kennengelernt habe, die ihre eigenen Denkweise für die einzig richtige halten und keine andere Glaubensrichtung zulassen. Weitere Einzelheiten würden jetzt hier zu weit führen.
Heute- nach einem geschlagenen Jahr, kam die Ablehnung. Laut §3 des Namensänderungsgesetzes muss ein wichtiger Grund für die Änderung oder Streichung vorliegen, und dieser wäre in meinem Fall nicht gegeben:-(
So wie es aussieht, gibt es kaum konkrete Defininitionen darüber, wann ein wichtiger Grund vorliegt. Es liegt also im Ermessen des Amtes darüber zu entscheiden, und ich bin der Willkür eines Sachbearbeiters ausgesetzt. Gäbe es denn Aussicht auf Erfolg, wenn ich mit meinem Problem zum Rechtsanwalt ginge?
Vielen Dank schon mal.

Gruß,

Jasmin66

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Nein, ich denke du hast keine Chance, diesen 3ten Namen aus deiner Geburtsurkunde zu löschen. Der Vorname "Elfriede" ist ja an und für sich nicht "ehrabschneidend, entwürdigend usw.".
Mit deiner Begündung, das du eine Person kennst, die soundso handelt, denkt, spricht und du deswegen nicht mehr so heißen möchtest, kommst du nicht durch.
Ein triftiger Grund wäre z.B., wenn du Clare heißen würdest und einen Herrn Grube heiratest. Oder wenn du Pepsi-Carola heißen würdest (den Namen gibt es tatsächlich).
Von dem Namen brauchst du ja keinen Gebrauch zu machen.
Und immerhin gibt es eine Elfriede, die den letzten Literatur-Nobelpreis erhalten hat, ist doch auch etwas, oder?;)

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#2
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

mich würde mal interessieren ob der sachbearbeiter eigentlich auch anders hätte entscheiden können? oder ist der durch irgendwelche vorschriften verpflichtet so ein ansinnen abzulehnen?

m.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Der Sachbearbeiter hat keine Spielraum, wenn Jasmin66 nur das 1 Argument hat, sie mag die Namensgeberin nicht.
Vornamen zu ändern ist sehr schwer, wenn diese nicht ehrabschneidend usw. sind. Ich kenne einen Fall, da hat der Vater das gemeinsame Kind ins arabische Ausland (sein Heimatland)entführt. Als das Kind wieder bei der Mutter war und die Scheidung durch, hat sie sowohl Vor- wie Nachnamen ändern lassen, damit der Mann sie nicht mehr findet.

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