Streichung von Fehlzeiten

9. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
isd71
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 9x hilfreich)
Streichung von Fehlzeiten

Frage zum aktuellen Zeugnis des Gymnasiums NRW:

Mein Sohn hat 15 unentschuldigte Fehlstunden auf seinem Zeugnis. Angeblich hat er sich nicht an das Abmeldeverfahren gehalten und daher die Fehlzeiten. 4 Stunden dieser unentschuldigten Fehlzeiten sind z. B. Zeiten in denen er eine Klausur nachgeschrieben hat – also da war, trotzdem fehlt er laut Schule unentschuldigt, weil er sich nicht an das Abmeldeverfahren gehalten hat. Er muss sich mit diesem Zeugnis bewerben. Ich habe also die Schule gebeten, die Fehlzeiten insgesamt aus dem Zeugnis zu streichen, damit er sich bewerben kann – die Schule lehnt das bisher ab, aus erzieherischen Maßnahmen – an anderen Gymnasien in der Umgebung ist eine Ausstellung des Zeugnisses ohne Fehlzeiten kein Problem.
Beim Schulamt sagte man mir, dass wäre „Ermessenssache". Kennt sich jemand in diesem Bereich aus und kann uns Tipps geben was man da noch machen kann? Zumal mein Sohn im Januar Volljährig wurde und ich trotzdem über die Fehlzeiten gesondert benachrichtigt wurde. Ist das nach neuem Datenschutzgesetz überhaupt zulässig. Morgen haben wir einen Gesprächstermin in der Schule, da möchte ich mich noch etwas vorbereiten.....
Klar ist das „Kind" nicht unschuldig an der Situation – ich will ihn hier nicht entschuldigen – aber ich denke, es geht übers Ziel hinaus. Er hat ja nicht 100derte Stunden Blau gemacht.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Die Schule Ihres Sohnes übt deren Ermessen eben dergestalt aus, daß die Fehlstunden aufgeführt werden.... Und wer sich nicht an die Regeln hält, der muß die entsprechenden Konsequenzen tragen. Das wird für alle Schüler an dieser Schule gleichermaßen gelten.

Ich wüsste nicht, was man da "machen" könnte. Schon gar nicht, wenn Sie anklingen lassen, daß Sie darüber nachdenken, zwei völlig unterschiedliche Dinge zu vermischen, um einen Vorteil für Ihren Sohn zu erreichen. Das wird garantiert keine Türen öffnen.

Wenn das Zeugnis gut ist, werden ihn die 15 Fehlstunden wohl kaum behindern - wenn nicht, bleibt wohl nur "sowas kommt von sowas".

Trotzdem viel Erfolg bei der Ausbildungssuche!

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Schulgesetze sind Ländersache, also oftmals individuelle Regelungen.

Die Informationspflicht der Schule gegenüber den Eltern eines Schülers gilt grundsätzlich nur bis zum Erreichen der Volljährigkeitsgrenze mit Vollendung des 18. Lebensjahres; danach erlischt der elterliche Informationsanspruch. Sofern in einzelnen Schulgesetzen vorgesehen ist, können aber auch die Eltern volljähriger Schüler Informationen über wesentliche Vorgänge erhalten.

Ob 15 Fehltage jetzt "wesentliche" Ereignisse sind, über die man die Eltern Volljährige informieren muss, sei mal dahin gestellt. Aber das Eröffnen der Nebenbaustelle "Verstoß gegen Datenschutz" hilft hier sicher nicht weiter.

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7212 Beiträge, 1515x hilfreich)

Zitat:
Schon gar nicht, wenn Sie anklingen lassen, daß Sie darüber nachdenken, zwei völlig unterschiedliche Dinge zu vermischen, um einen Vorteil für Ihren Sohn zu erreichen. Das wird garantiert keine Türen öffnen.


Das sehe ich genauso. Die Datenschutzgrundverordnung ist hier auch etwas weit hergeholt.

Sie schreiben leider nicht in welchem Bundesland Sie leben , aber hier nur ein Beispiel:

https://www.spiegel.de/lebenundlernen/schule/urteil-schule-darf-eltern-volljaehriger-informieren-a-321146.html

Diese Regelungen gibt es in einigen Bundesländern

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10694 Beiträge, 4208x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Sie schreiben leider nicht in welchem Bundesland Sie leben...


Direkt den ersten Satz überlesen? ;)

Zitat (von isd71):
Frage zum aktuellen Zeugnis des Gymnasiums NRW:

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Einerseits finden Sie nicht OK, dass Sie als Eltern über Fehlstunden informiert werden, obwohl das Kind volljährig ist - andererseits geben Sie zu erkennen, dass Sie ihr Kind nicht als erwachsen genug ansehen, die Sache selbst regeln zu können und mischen sich deshalb ein.
Das dürfte (zumindest hinter vorgehaltener Hand) eine gewisse Heiterkeit auslösen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
isd71
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 9x hilfreich)

Nur zur Info, ich soll kommen!!! Nicht ich will!! Das ist ein Unterschied

0x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Noch ein Hinweis: neben den Landesgesetzen haben die Schulen noch eine individuelle Schulordnung. Da vielleicht auch mal reingucken.

wirdwerden

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