Frage zum aktuellen Zeugnis des Gymnasiums NRW:
Mein Sohn hat 15 unentschuldigte Fehlstunden auf seinem Zeugnis. Angeblich hat er sich nicht an das Abmeldeverfahren gehalten und daher die Fehlzeiten. 4 Stunden dieser unentschuldigten Fehlzeiten sind z. B. Zeiten in denen er eine Klausur nachgeschrieben hat – also da war, trotzdem fehlt er laut Schule unentschuldigt, weil er sich nicht an das Abmeldeverfahren gehalten hat. Er muss sich mit diesem Zeugnis bewerben. Ich habe also die Schule gebeten, die Fehlzeiten insgesamt aus dem Zeugnis zu streichen, damit er sich bewerben kann – die Schule lehnt das bisher ab, aus erzieherischen Maßnahmen – an anderen Gymnasien in der Umgebung ist eine Ausstellung des Zeugnisses ohne Fehlzeiten kein Problem.
Beim Schulamt sagte man mir, dass wäre „Ermessenssache". Kennt sich jemand in diesem Bereich aus und kann uns Tipps geben was man da noch machen kann? Zumal mein Sohn im Januar Volljährig wurde und ich trotzdem über die Fehlzeiten gesondert benachrichtigt wurde. Ist das nach neuem Datenschutzgesetz überhaupt zulässig. Morgen haben wir einen Gesprächstermin in der Schule, da möchte ich mich noch etwas vorbereiten.....
Klar ist das „Kind" nicht unschuldig an der Situation – ich will ihn hier nicht entschuldigen – aber ich denke, es geht übers Ziel hinaus. Er hat ja nicht 100derte Stunden Blau gemacht.