Hallo,
hoffe das richtige Forum getroffen zu haben. Ist in einem Mietstreit ein gerichtlich angeordneter Gutachter in seiner Terminwahl völlig frei?
Hintergrund: Termin 12:00Uhr Ich habe fast 6 Monate gebraucht meinem werten Arbeitgeber zu überzeugen mir für Weiterbildungen finazielle Resourcen einzuräumen.
Im Schnitt kosten 5 Tage 3T€, geplant sind die seit 2013 über das ganze Jahr 2014, er trifft natürlich genau einen der wenigen Schulungswochen.
Dem Gutachter ist das alles Wurst, da er gerichtlich bestellt wird, bestimmt er den Termin, wenn ich dem nicht folge trage ich die konsequenzen. Naja menschlich schwach aber ist das wirklich so dass ich als Streitpartei hier überhaupt keine Möglichkeit habe und mich jeglicher Terminwillkür unterwerfen muss. Hätte ja auch mein geplanten Auslandsurlaub treffen können usw.
Danke
-----------------
" "
-- Editiert Marco11 am 09.05.2014 13:02
Termin für gerichtlichen Gutachter "in Stein..."
9. Mai 2014
Thema abonnieren
Frage vom 9. Mai 2014 | 13:01
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 19x hilfreich)
Termin für gerichtlichen Gutachter "in Stein..."
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 9. Mai 2014 | 17:04
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1813x hilfreich)
quote:
Ist in einem Mietstreit ein gerichtlich angeordneter Gutachter in seiner Terminwahl völlig frei?
Du kannst bei Gericht eine Verschiebung beantragen. Einen Rechtsanspruch darauf, daß dir eine gewährt wird, gibt es aber nicht.
quote:
Naja menschlich schwach
Der Gutachter will dir doch gar nichts Persönliches. Aber der hat viele Termine und er ist nun mal auch nicht der Privatsekretär der Parteien, der Termine so legt, daß immer alle perfekt glücklich damit sind. Wohingegen eine Partei in einem Rechtsstreit einen solchen Termin durchaus gerne mal wichtig nehmen kann.
quote:
Hätte ja auch mein geplanten Auslandsurlaub treffen können
Dito. Man kann eine Verlegung aus wichtigem Grund beantragen und hoffen, daß das Gericht das macht.
-----------------
""
#2
Antwort vom 9. Mai 2014 | 17:42
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 19x hilfreich)
Der Termin wird natürlich als wichtig erachtet von uns. Aber im gesamten Rechtsstreit sich immer wieder dem Arbeitgeber zu erklären und frei zu bekommen ist natürlich nicht optimal. Das dann auch eine Weiterbildung torpediert wird ärgerlich aber danke für die Informationen.
-----------------
" "
Und jetzt?
Schon
266.755
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
14 Antworten
-
2 Antworten
-
10 Antworten
-
10 Antworten