Touristischer Tagesausflug

13. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
go568795-44
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Touristischer Tagesausflug

Seit neuestem sind touristische Tagesausflüge verboten bei Inzidenzien von über 200. Das Verbot ist ja an sich schon umstritten. Aber wenn ich die Verordnung für einen mich wichtigen Landkreis steht einfach touristischer Tagesausflug - ohne weitere Definition. Ich habe lange gesucht, aber nur in einer Studie des BMWI etwas dazu gefunden. Das ist ja schon mal ne vernünftige Quelle. Aber auch da gibt es wieder Einschränkungen...
Also mal zur Definition: Als Tagesausflug wird jedes Verlassen des Wohnumfeldes bezeichnet, mit dem keine Übernachtung verbunden ist und das nicht als Fahrt von oder zur Schule, zum Arbeitsplatz, zur Berufsausübung vorgenommen wird, nicht als Einkaufsfahrt zur Deckung des täglichen
Bedarfs dient (z.B. Lebensmittel) und nicht einer gewissen Routine oder Regelmäßigkeit unterliegt (z.B. regelmäßige Vereinsaktivitäten im Nachbarort, tägliche Krankenhausbesuche, Arztbesuche,
Behördengänge, Gottesdienstbesuche).
Das große Thema ist hier also die Routine bzw. Regelmäßigkeit. Ziel der Gemeinden ist ja, z.B. Wintersport zu verbieten. Wenn ich aber regelmäßig an diesen Orten davor schon Wintersport betrieben hab, und das auch beweisen kann, dann falle ich ja eigentlich nicht mehr in die Kategorie touristischer Tagesausflug - und dürfte folglich auch dort wieder Wintersport betreiben. Aber wie häufig ist regelmäßig bzw. gewisse Routine?
Was meint Ihr zu den Verordnungen?

Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?

Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?

Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7233 Beiträge, 1522x hilfreich)

Eine Fahrt zum lockeren Sjifahren ist ein touristischer Tagesausflug. Ob Sie das täglich oder nur einmal im Monat machen, ist dabei egal

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von go568795-44):
Aber wie häufig ist regelmäßig bzw. gewisse Routine?


6 bis 8mal die Woche.

Dann bist du im Profi-Sport und von den Regelungen ausgenommen.

Freizeitsport auf öffentlichen und privaten Sportanlagen ist untersagt.

Zitat (von go568795-44):
Was meint Ihr zu den Verordnungen?


Viel zu lasch. Da immer wieder so sinnfreie Diskussionen aufkommen, sollte man endgültig dazu übergehen, eine komplette Ausgangssperre zu verhängen.

-- Editiert von hiphappy am 13.01.2021 15:33

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go568795-44
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Zitat (von go568795-44):
Aber wie häufig ist regelmäßig bzw. gewisse Routine?


6 bis 8mal die Woche.

Dann bist du im Profi-Sport und von den Regelungen ausgenommen.

Freizeitsport auf öffentlichen und privaten Sportanlagen ist untersagt.

Zitat (von go568795-44):
Was meint Ihr zu den Verordnungen?


Viel zu lasch. Da immer wieder so sinnfreie Diskussionen aufkommen, sollte man endgültig dazu übergehen, eine komplette Ausgangssperre zu verhängen.

-- Editiert von hiphappy am 13.01.2021 15:33


Falsch. Es ist weiterhin Sport außerhalb von Sportanlagen erlaubt, und es besteht ein verfassungsgemäßes Recht auf das freie Betreten der Natur. Pisten sind in Bayern keine Sportanlage.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von go568795-44):
es besteht ein verfassungsgemäßes Recht auf das freie Betreten der Natur
Wo steht das? In der bayrischen Verfassung?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Genau dort - Artikel 141(3).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47631 Beiträge, 16834x hilfreich)

Zitat:
Es ist weiterhin Sport außerhalb von Sportanlagen erlaubt, und es besteht ein verfassungsgemäßes Recht auf das freie Betreten der Natur.


Aber nur im Umkreis von 15km. Die Einheimischen dürfen dort also Skifahren, die Auswärtigen nicht.

Zitat:
Das große Thema ist hier also die Routine bzw. Regelmäßigkeit.


Das hast Du falsch verstanden. Ob es sich umeinen touristischen Tagesausflug handelt liegt hauptsächlich am Charakter des Ausfluges. Ausflüge mit dem Ziel von typischen Freizeitaktivitäten sind somit auch dann touristische Tagesausflüge, wenn man derartige Ausflüge jeden Tag unternimmt.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.058 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen