Überhöhte Gebühr

30. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
CottonEyeJoe
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 17x hilfreich)
Überhöhte Gebühr

Hallo,

habe folgendes schon mal fälschlicherweise unter Verkehrsrecht gepostet, aber keine Antworten erhalten:

aus Umständen, die ich nicht weiter erläutern möchte, darf ich eine Gebühr aus der GebOSt an die zuständige Behörde löhnen.

Ein kurzer Vergleich mit dem Gebührenverzeichnis ergibt aber: da werden mir 15 EUR zu viel berechnet.

In der Rechtsbehelfsbelehrung steht: Das Widerspruchsverfahren wurde im Bereich des Straßenverkehrsrechts per Änderungsgesetz vom 22.06.2007 abgeschafft. Ich müsste daher Klagen.

Das kann doch nicht wahr sein, oder?

Dürfen die Maximalbeträge der Gebührenordnung ohne Begründung überschritten werden?

Wenn nicht, was sollte ich am besten machen?
- die Gebühr gar nicht bezahlen
- die Gebühr um die überhöhten 15 EUR kürzen
- oder muss ich wirklich vor Gericht ziehen? Und wird dort eine Klage wegen 15 EUR überhaupt angenommen?

Vielen Dank im Voraus für sinnvolle Antworten.

M.f.G.
CottonEyeJoe

Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?

Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?

Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

wer eine offene nachvollziehbare Frage stellt, bekommt in gleicher Form min. eine Antwort. In Ihrem Fall wird das wahrscheinlich nix.

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.036 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen