Hallo,
habe folgendes schon mal fälschlicherweise unter Verkehrsrecht gepostet, aber keine Antworten erhalten:
aus Umständen, die ich nicht weiter erläutern möchte, darf ich eine Gebühr aus der GebOSt an die zuständige Behörde löhnen.
Ein kurzer Vergleich mit dem Gebührenverzeichnis ergibt aber: da werden mir 15 EUR zu viel berechnet.
In der Rechtsbehelfsbelehrung steht: Das Widerspruchsverfahren wurde im Bereich des Straßenverkehrsrechts per Änderungsgesetz vom 22.06.2007 abgeschafft. Ich müsste daher Klagen.
Das kann doch nicht wahr sein, oder?
Dürfen die Maximalbeträge der Gebührenordnung ohne Begründung überschritten werden?
Wenn nicht, was sollte ich am besten machen?
- die Gebühr gar nicht bezahlen
- die Gebühr um die überhöhten 15 EUR kürzen
- oder muss ich wirklich vor Gericht ziehen? Und wird dort eine Klage wegen 15 EUR überhaupt angenommen?
Vielen Dank im Voraus für sinnvolle Antworten.
M.f.G.
CottonEyeJoe
Überhöhte Gebühr
30. August 2007
Thema abonnieren
Frage vom 30. August 2007 | 13:32
Von
Status: Beginner (55 Beiträge, 17x hilfreich)
Überhöhte Gebühr
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
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#1
Antwort vom 6. September 2007 | 04:08
Von
Status: Lehrling (1521 Beiträge, 463x hilfreich)
Hallo,
wer eine offene nachvollziehbare Frage stellt, bekommt in gleicher Form min. eine Antwort. In Ihrem Fall wird das wahrscheinlich nix.
MfG
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