Hallo,
wir haben ab dem 01.12. ein neues Mietverhältnis, ziehen aber erst am 10.12. in die Wohnung ein.
Da das Einzugsdatum für die Fristen beim Einwohnermeldeamt maßgeblich ist, habe ich mich gefargt, ob es Probleme geben wird, wenn ich versuche mich am 2.12. umzumelden und den 10.12. dabei als Umzugstag angebe.
Soll ich viellicht bei dem Umzugsdatum flunkern???
Vielen Dank vorab für die Antworten,
Manitu
Ummeldung zu früh??
15. November 2005
Thema abonnieren
Frage vom 15. November 2005 | 21:56
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ummeldung zu früh??
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 16. November 2005 | 16:03
Von
Status: Frischling (48 Beiträge, 6x hilfreich)
Ich habe leider Ihr Problem nicht verstanden. Geben Sie beim Meldeamt als Datum der Ummeldung den 10.12.05 an. Ab wann das Mietverhältnis läuft ist nicht relevant.
Und jetzt?
Schon
267.035
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
9 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten